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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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neuer Kirchcngesellschafteu nicht aufgedrungen werden. Nun: ist es aber gewiß, daß die Deutschkat'/slikcn bei dem vorigen^ Landtage durch ein Gcsetz förmlich aufgenommen worden sind,! daß sie mithin als christliche Religionsgesellschaft vermöge des , Gesetzes vom 2. November 1848 gleiche staatsbürgerliche Rechte mit' andern christlichen Religionsgefellschaften haben. Es handelt sich also jetzt nicht mehr um die Frage über die Aufnahme der Deutschkathvliken in den Staat und um Prü fung ihrer Glaubenssätze, das ist eine abgethane Sache; es Handelt sich jetzt nur um eine Wewilligungsfrage, und zwar um die Bewilligung einer eigentlich sehr kleinen Summe, einer Summe von jährlich 400 Lhlr. Mein gegen diese Be willigung muß ich mir doch einige Bedenken erlauben, ob gleich die Bedenken dagegen vom Herrn v. Großmann mit einem sehr harten Ausdrucke bezeichnet wurden, und ich er laube mir, darüber Folgendes zu bemerken. Wenn ich näm- dich bedenke, daß wir jetzt noch keineswegs von dem bleiernen Traume der Grundrechte wieder erwacht find, daß wir uns noch immer die Augen reiben und uns besinnen, wie wir von Den Grundrechten loskommen können, ob wir sie ganz aufhe ben oder einige Bestimmungen derselben als gut und zweck mäßig und heilsam beibehalten wollen; wenn ich ferner sehe, wie die Regierung selbst in den Motiven zu einem andern Decrete sich noch aufdie Grundrechte bezieht, obgleich sie bei uns deren Aufhebung beantragt hat; wenn ich ferner die Herrschaft des Zeitbewußtseins bedenke, in seiner ganzen Höhe, Liefe und Kraft, die große Abneigung der jetzigen Zeit gegen alles Positive, und wieder die große Neigung für alles Negative: wenn ich dieses Alles bedenke, dann muß ich aller dings die Besorgniß hegen, daß man sich bei Bildung neuer Secten, wenn sie sich auch christliche Neligionsgesellschaftett nennen, noch sehr ost aufdie Grundrechte und ihre Grund sätze, wenn sie auch aufgehoben sein sollten, beziehen werde,, daß wir überhaupt die Bildung neuer Secten in Sachsen noch sehr ost erleben werden. Wenn das aber geschieht, und es er scheinen neue Secten, gleichviel unter welchem Titel, Namen und Rubrik, und wir sind dann, wie es ost schon der Fall ge wesen ist und wie uns jedenfalls das Recht nach §. 33 der Verfassuugsurkunde zusteht, bereit und ertheilen ihnen voll kommen staatsbürgerliche und kirchliche Gleichberechtigung, so fürchte ich, diese Bereitwilligkeit wird uns theuer zu stehen kommen, wenn wir auch jeder neu entstehenden Secte eine Unterstützung zugestehen wollen. Zu dem kommt, daß hier auch von einem Bedürfnisse gar nicht die Rede ist, daß weder im Berichte unserer Deputation, noch auch in den Mo tiven zu dem Postulate, noch sonst in den Kammerverhandlun- gen hierauf Bezug genommen worden ist, daß diese Gemein-! den besonders bedürftig feien. Ich sollte doch meinen, daß ihnen ihreGlaubensfreiheitjedenfalls so viel werth sein sollte, um auch diese 400 Thlr. selbst zu bestreiten. Es kommt dazu, Laß die in unserm Lande aufgenommenen älteren christlichen Religionsgefellschaften auch nicht alle unterstützt werden, nm die evangelisch-lutherische und katholische Kirche erscheinen imBudget, die refsrmwte Kirche hingegen erhalt gar keine M- terstützmrg. Ferner fällt mir hierbei ein anderer Gegenstand ein, ich wundere mich nämlich, daß man gegen die neue Religions gesellschaft der Deutschkatholiken so freigebig ist, und einer anderen ältern christlichen Kirchmgemeinde, der katholischen Kirche, nicht einmal eine Entschädigung für ein gottesdienst liches Local gewähren will, auf dessen Besitz sie, wie hier be reits angeführt worden ist, ein wirkliches Recht hat. Zch meine nämlich die Kapelle der katholischen Kirche in der Ca- serne zu Neustadt-Dresden. Der Gegenstand ist schon zwei mal in dieser Kammer erwähnt worden, es ist von Rechten und stiftungsmäßigen Ansprüchen die Rede gewesen, und man hat das zwar nicht gänzlich verkannt, aber die dafür gefor derten 350 Lhlr. auch noch nicht bewilligt, weder das Cultus- noch das Kricgsministerium hat dafür ein Postulat an dis Stände gebracht. Und doch ist hier ein wirkliches Recht, eine gegründete Forderung, und da, wo die 400Thlr. bewilligt werden sollen, ist keine Forderung, ein zweifelhaftes Recht und kein Bedürfniß dazu nachgewiesen. Das scheint mir denn doch eine Ungleichheit. Obgleich daher von einem früheren Redner für die Nichtbewilligung dieser Position ein sehr strenger Ausdruck gebraucht wurde, so, muß ich mich doch veranlaßt fühlen, nicht für die Bewilligung dieser 400 Lhlr. zu stimmen. v. Großmann: Der von mir gebrauchte angeblich harte Ausdruck bezieht sich nicht auf die Nichtbewilligung, sondern nur auf den Rath dazu. Jeder mag stimmen, wie er will, ich will nur nicht der sein, der der Kammer den Rath giebt, diese 400 Thaler nicht zu bewilligen. v. Erdmannsdorf: Ich aber muß einer sein, der der Kammer den Rath giebt, gegen das Postulat zu stimmen, mag man auch darin, wie der geehrte Sprecher vor mir fürch tete, eine kleinliche oder bösliche Beeinträchtigung dieser Glaubensgcnossenschaft finden; ich erkläre, daß dieses Motiv bei mir nicht vorliegt, sondern ich habe andere Bedenken. Das eine istdieConsequenz; denn wohin wollen wirkommm, wenn wir jeder dissentkrenden Glaubensgenossenschaft auch noch aus Staatscaffen Unterstützung gewahren wollen? Ge statten Sie mir, Sie att einen Fall zu erinnern, den ich als warnendes Beispiel auch für diese Position aufstellen muß. Als ich auf einem früheren Landtage mich gegen Unterstützung einer Eisenbahngesellschaft aus Staatsmitteln aussprach, wurde mir von dem damaligen Referenten eingehakten, die Kammer werde sich dieser Unterstützung nicht mtschlagen können, weil sie früher schon ein Gleiches gethan; sie müsse, da sie früher A gesagt, auch B sagen. Ich erwiderte darauf, daß man eben nicht B sagen dürfe, weil man sonst bis zum Z gelangen werde. Es wurde aber B gesagt, und siehe, wir sind bei den Eisenbahnen sogar bis zum Bz gelangt. Ein gleicher Fall liegt jetzt vor. Hüten Sie sich vor dem A, da mit Sie nicht auch bis zum Z getrieben werden. Jetzt haben Sie noch freie Hand, darum muß ich dringend bitten, das
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