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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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welche hin man sie im Jahre 1848 anerkannt hat, noch be sieht oder nicht. Aber zu einer formellen Gewißheit der eigentlichen Tendenz der Deutschkatholiken zu kommen, das ist unbeschreiblich schwer. Denn fragt man sie: Habt ihr euch mit Denjenigen unirt, die den Namen „Freigemeindler" tragen, von welchen die hohe Staatsregierung die Ueber- zeugung erlangt hat, daß man sie zunächst als politische Ge meinschaften zu behandeln hat—fragt man sie: habt ihr euch wirklich unirt? so antworten sie Ja, siewntworten aber zu gleich Nein. Sie sagen: wir haben uns unirt, aber nicht wie als Gesmnmtheit, denn wir sind keine Gesammtheit, jede Gemeinde ist autonom. Also die eine Gemeinde kann sich uniren, die andere kann sich nicht uniren, Ein Princip wird aber hiermit nie gewonnen noch gegeben, ein bestimmtes kla res Ja oder Nein auf die Frage: seid ihr in Gemeinschaft getreten oder nicht? kann sich auf diese Weise gar nicht Her stellen lassen. Oder fragt man nach gemeinschaftlichen, in der Natur der Richtung liegenden Principien und Interessen, so empfängt man die Antwort: Wir haben uns in Verbindung gesetzt, aber vorbehältlich der unverkümmerten Existenz des Deutschkatholicismus, vorbehältlich der Aufrechthaltung sei ner leitenden Grundsätze, von welchen eben vorhin ganz richtig bemerkt worden ist, der oberste leitende Grundsatz sei der, die Freiheit zu jedem möglichen, zu jedem beliebigen Wechsel sich allezeit vorzubehalten. Also wir werden nach dieser Seite hin nie zu einer formellen Gewißheit kommen. Aber die gewisse factische Bürgschaft, daß eine Vereinigung, daß eine Gemeinschaft der Interessen zwischen den Deutsch katholiken und den Freigemeindlern besteht, diese factische Gewißheit, die haben wir. Warum sind die Herren Wigard und Galle aus demLandeskirchenvorstand ausgetreten? Eben weil man ihnen Nachweisen konnte, daß sie überall bei der Hand waren, wo gegen unsere Kirche im freigemeindlichen Interesse agitirt wurde. Was ist fernerZdas Factum, daß ein deutschkatholischer Geistlicher das Blatt, welches die Ten denzen der freien Gemeinde vertritt, redigirt, was ist dieses Factum anders, als ein Beweis von der Gemeinschaft der Interessen und Tendenzen zwischen beiden Theilen? Ich weiß wahrlich nicht, auf welche weitermFacta man zum Beweis zu warten hätte. Genug aber, auch gesetzt, es wäre dieser Vorwurf, den ich erhebe, nur ein theilweises Verlassen der wenigstens anfänglich officiell erklärten Basis und ein theil weises Uebergehen in fremde Lager zu nennen; gesetzt, es wäre das nicht auf die Gesammtheit der Deutschkatholiken anzuwenden, und es wäre sehr leicht möglich, daß Einzelne unter ihnen eine ehrenvolle Ausnahme! machen, so bleibt,für mich doch außer der Ungewißheit über das Princip der zweite Punkt, bas ist die Frage nach der Bedürftigkeit. Es ist auch dieser schon hervorgehoben worden. Zwar hat man auf die Gemeinden des Erzgebirges hingewiesen. Allein da gestehe ich ebenso, es beschleicht mich ebenfalls ein bitteres Gefühl, ob wir einen Grund haben, bei dem Gedanken an jene Gegend uns für eine Unterstützung zu begeistern. Es sind zwei Na men, die hier in Betracht.kommen, Chemnitz und Gelenau. Ueber die Verhältnisse der erstem Stadt habe ich kein Urtheil; ich sollte nur meinen, daß es gerade dort den Deutschkatholiken am leichtesten gelingen möchte, aus eigenen Mitteln die ohne dies geringen Bedürfnisse ihres Gottesdienstes zu bestreiten. Allein was Gelenau betrifft, so muß.'ich san ^die bekannten Hergänge dort erinnern, um abermals von diesem Factum aus zu bestätigen, daß man bei denen, die wir hier als reli giöse „Kirchengesellschaft" unterstützen sollen, sehr zu zweifeln Grund hat, ob das, was sie bewogen hat, aus unserer Kirche auszuscheiden, ein wahrhaft religiöses Bedürfniß war. Die Bedürftigkeit überhaupt ist mir nicht nachgewicsen, und ich kenne aus eigener Einsicht keinen Nachweis dafür. Bei einem Postulat aber, das auf so schwachen Füßen steht, bei einem Postulat, welches mit so manchenBedenken zusammen hängt, deren Bestätigung theils die Gegenwart schon gebracht hat, die nächste Zukunft vielleicht bringen kann, bei einem solchen schwebenden Postulat für ein stehendes Budget bin ich für meinen Kheil vollkommen entschieden, daß ich es mit gutem Gewissen nicht bewilligen kann. (BischofDittrich verzichtet auf das Wort.) v. Po fern: Nur wenige Worte will ich mir noch zum Schluß erlauben, da ich die Debatte veranlaßt hatte. — Ich freue mich, daß ich die Sache zur Sprache gebracht habe, da so interessantes Material von den Sachverständigen aus un serer Mitte geliefert worden ist. Ich schließe aus dem, was wir darüber heute gehört, und besonders aus dieser Ungewiß heit, aus dem Schwanken, in dem sich diese Religionsgesell- schaft, insbesondere ihre Anführer und Vorsteher noch befin den, jedenfalls das, meine Herren, daß der Beschluß vom Jahre 1848, sie unter die anerkannten Confessionen aufzu nehmen, wohl noch etwas zu früh war, und daß es wohl besser gewesen wäre, man hätte damals, wie ich es wünschte, sie noch „als inder Schwebe begriffen" angesehen! Secretair Starke: Es würde wohl ein übles Licht auf dieDeputation werfen, wenn sie, wie man zu glauben scheint, bei der Erörterung dieses Gegenstandes eben so wenig die Nothwendigkeit als das Bedürfniß dieses Postulats in Be tracht gezogen hätte; dieDeputation hat sich jedoch vielfach mit diesem Gegenstand beschäftigt, auch darüber sich mit dem Herrn Regierungscommissar vernommen. Entscheidend mußte nun für die Deputation bei ihrer Beschlußfassung der Um stand sein, daß dasFactum einer erfolgten Anerkennung dieser Kirchengesellschaft nicht bestritten werden könne. Darum war auch die Verwilligung des Postulats zu befürworten. Auf die Frage: ob auf dieses Postulat bereits etwas verwendet worden sei, ist der Deputation entgegnet worden, daß das nicht der Fall sei. Es sind zwar Anforderungen an die hohe Staatsregierung gestellt worden, allein man hat sie wegen nicht vollkommen erfolgten Nachweises des Bedürfnisses zur Zeit noch nicht beachtet; somit erscheint das ganze Postulat nur als ein Dispositionsquantum, dessen die hohe Staats-
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