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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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unter Umstanden die Stimmung so sein, daß eine Eigen schaft, eine Absicht, ein Beweggrund, der.an sich gar nicht solche Wirkung haben muß', "Haß oder Verachtung erzeugt, und wenn dieser accidentelle Anlaß die Strafwürdigkeit der Handlung bestimmen sollte, so müßte ich das höchlich tadeln.- ZumBeispiel wenn ich sagte: dieser Regierungsmaaßregrl liegt offenbar die Tendenz zum Katholicismus oder Absolu tismus oder dergleichen unter, so kann eilte Stimmung, gleichviel ob sie verkehrt oder nicht verkehrt sei, gedacht wer den, unter welcher das Haß erzeugt, ohne daß es seiner Natur nach Haß erzeugen müßte. ' Dies ist der Unterschied zwischen naturgemäßen und zufälligen Wirkungen,-einem naturgemäßen und'zufälligen Gteignetsein, das' ist das Ge setz nur heilsam aufgenommen werden würde. ' - Präsident v. Schönfels: Ich habe.zu,erwarten, ob: .Jemand'noch'zu sprechen ü>ünsck>t. . ' . j v. Po se r n : Die Fassung-der §.sub b. gefällt mir nicht,' wie ich schon gesagt habe, aber wenn der Satz ganz ausfällt, so wird eine Lücke entstehen, und eine Lücke möchte ich wieher nicht; es würde dann §, 94 des Erimrnalgesetzbuchs wieder eintreten, die halte ich aber für ungenügend. Ich werde also wahrscheinlich doch für die.ganze Paragraphe stimmen und txöste mich mit dem Gedanken,, daß wir in außerordentlichen Zeiten leben, wo außerordentliche Mittel nothwendig sind, um den herbeigekommenen Nothstand zu beseitigen. Ich tröste mich damit, daß die Presse allein es ist, die durch den Mißbrauch der gewährten Freiheit diesen Nothstand herbei geführt hat, nicht einen Mißbrauch gewöhnlicher Art, son dern der graffesten Art, den dielleicht die Nachwelt für eine Fabel, für ein Mährchen erklären wird. Ich erinnere mich, daß frühere Vorfechter der Preßfreiheit in den Jahren 1848 und 1849 mir gesagt haben, sie läsen gar keine Zeitschriften mehr, denn es ginge ihnen solcher Unsinn, solche Lügen doch über die Hutschnur. Ich tröste mich ferner damit, daß wir in besseren, ruhigeren Zeiten die Fassung wieder mildern können. Wir wollen es jetzt versuchen, wir wollen der Regie rung das wohlverdiente Vertrauen ohne Rückhalt schenken, und wird das Gesetz von einzelnen Behörden nicht gut, d. h. nicht unparteiisch, nicht gerecht gehandhabt, so haben alle Sachsen und insbesondere wir als Stände, ja immer das Recht der Beschwerde, v. Zehnten: So schnell kann ich mich noch nicht er geben. Allerdings gefällt mir die Fassung des Punktes b. im Art. 5 nicht, eben so wenig Artikel 94 des Criminalgesetz- buchs. In dessen Folge möchte ich-mir noch einen Vorschlag zu einer veränderten Fassung des Abschnitts b. der geehrten Kammer zur Prüfung vorzulegen erlauben, von dem ich die Beseitigung meiner Bedenken hoffe, obgleich esfastanmaß- lich scheint, jetzt noch mit einem solchen Vorschläge zu kommen, nachdem die Deputation versichert hat, daß sie wiederholt solche Versuche gemacht habe. Zu der vorzuschlagenden Fas sung bin ich hauptsächlich mit durch die Gründe bestimmt worden, die für und wider die Fassung des Abschnittes b. vorgrbracht worden sind. Die hauptsächlichsten Bedenken bezogen sich fortwährend auf die objektiv gehaltenen Schluß worte,, wo es heißt: „oder Eigenschaften beigelegt werden, welche Haß oder Verachtung zu erregenigeeignet sind." Durch diese objectiv gehaltene Fassung scheint allerdings von der eigentlichen Absicht der gesetzlichen Bestimmung abgewichen zu werden, deren Zweck doch vor allen Dingen der ist, Auf hetzereien zu treffen, wirkliche Unterstellung von Beweggrün den und Absichten und Beilegung von Eigenschaften zu stra fen, die nur zu dem Zwecke vorgebracht werden, um auf zuhetzen gegen die,Regierung und die Organe derselben, und dahurch'ihre Thätigkeit zu hindern. Seiten des Herrn Com- missars ist bereits zwar darauf hingewiesen worden, daß eine gewisse subjective Verschuldung immer noch hinzutrcten müsse und dies auch im Artikel ausgedrückt sei ; ich Muß jedoch be kennen, daß ich dies so in den Hintergrund gestellt finde, daß ich dadurch nicht befriedigt bin. Um nun dem Hauptzwecke des Punktes b. des Art. 5 Näher zu rücken, würde ich glauben, daß Punkt b. so zu fassen wäre: „wenn dabei den genannten Organen Beweggründe, oder Absichten in einer Weise beige- legt werden, welche das Bestreben bekundet, Haß oder Ver achtung gegen.dieselben zu erregen." Hiernach würde nicht die Unterstellung schlimmer Beweggründe schon an sich straf bar sein, sondern man wird auf das subjective Bestreben hinausgeführt, auf das Bestreben, Verachtung und Haß zu erregen und sich dazu des Mittels zu bedienen, falsche Beweg gründe und Absichten unterzustellen, die nicht vorhanden sind, und ,der Regierung Eigenschaftenjbeizulegen, welche sie herabsetzen müssen. Ich will wenigstens diesen Antrag als einen Versuch einbringen, unsere Discussion noch zu einem die Mehrzahl wenigstens befriedigenden Resultate hinaus zuführen, und ich bitte den Herrn Präsidenten, die Unter stützungsfrage darauf zu richten. Präsident v. Schönfels: Die Modisication, welche Herrn. Zehmen vorschlägt, und dle-fich auf die Bestimmung unter dem Buchstaben b. bezieht, lautet folgendermaaßen'; es würde nämlich die ganze Bestimmung nach der Modisica-, tion folgendermaaßen lauten: „wenn dabei den genannten Organen Beweggründe oder Absichten in einer Weise beige legt werden, welche das Bestreben bekundet, Haß oder Ver achtung gegen dieselben zu erregen^, und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie den v. Zehmen'schen An trag zu unterstützen gemeint ist? — Er ist mit 10 Stimmen, also hinreichend unterstützt. v. Friesen: Es ist dieses wohl ein Amendement,: wel ches im Laufe der Debatte entstanden ist, also von der Hälfte unterstützt sein muß. Es ist nicht zu Anfang der Discussion gestellt worden. . Präsident v. Schön fels: Ich bin allerdings streng genommen auch der Meinung des Herrn v. Friesen , indeß ist diese VorschriftderLandtagsordnung immer fast nicht beachtet
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