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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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IMS worden- well es üÄßerordeMlich schwer ist zu unterscheiden,, ob im Laufe der Bsrathung ein Amendement gestellt worden ist oder nicht. Verlangt es indeß die Kammer, so würde die Hälfte der Anwesenden zur Unterstützung nöthig sein. v. Erdmannsdorf: Zuvörderst in formeller Bezie hung ist sonst immer die Praxis beobachtet worden, daß, wenn' Jemand noch-nicht gesprochen hatte, und ser beim ersten mal Sprechen einen Antrag stellte, dieser als bei Beginn der De batte eingebracht angenommen worden ist, daher blos der vierte Lheil der Anwesenden zur Unterstützung nothwendig. Wenn es erlaubt ist, über dm Antrag selbst zu sprechen, so würde ich mich dagegeNaussprechen müssen, indem nach dieser Fassung, erst wieder die Absicht zur Aufreizung und Beleidi gung bewiesen werden muß, — ein Beweis, der fast niemals zu führen ist, selbst dann nicht, wenn Behörden und alle Welt die gewisse moralische Ueberzeugung haben, daß die Ab sicht. vorhanden gewesen ist. Präsident v. S Äon fels: Es wird wohl zuvörderst ent schieden werden müssen, ob' das Amendement als unterstützt anzu sehen ist oder nicht. Nach meiner Meinung, die ich be reits begründet habe, ist es unterstützt, weil früher niemals in Bezug auf das Formelle detSache so streng auf die betreffende Vorschrift der LaNdtägsordnung gehalten' worden ist. Ich werde mich aber gern dessen bescheiden , sofern einige der ge ehrten Mitglieder' meiner Meinung entgegentreten. v> F r i e se n: Ich will' auf meiner Meinung- nicht br-- hsrren, ichzmeimrseits gebe sie auf. . Präsident vtSchüNfels: D'erwzu Folgerst der'ANtrüg als ünterstütztMnzUftheN. PriNzZohKNnrZch.'muß ganz der Ansicht des geehrten Sprechers v. ErdmaNnsdorf sein. Die: Frage, um dis sich die Btrhandlung der Deputation hauptsächlich gedreht hat, war diese : ob man hier die Strafbarkeit auf die Natur der Handlung selbst setzen wollte, oder auf die Absicht des Han delnden, dessen, dev Vie Wittheilüng.gemacht hätslind man war Anfangs immer der Meinung, es wäre besser, sie aus die Absicht des Handelnden zu setzens auf den aMmus jnsuriadär. Man überzeugte'sich' aber spater, daß dies nicht zweckmäßig sei, und namentlich dürch die voü der Regierung astgeführten Gründe, daß eine solche Absicht außerorventlichschwer zu'be- MistN sei-, und' daher einesolcho Bestimmung- Ms' frei- WecheM-Urtheitttin großer-MässL nachssich-ziehsn-werde- Ich glüübbdaher- daß'alle'UaffÜngens welche-diese' ÄichtüW verfolgen/' nicht- anzunehMNsind; Man'must'nStLrlichdi'ö WUßerung selbstsns Aügösassen/.abrr'nWdieAbstchtcheAns dN-fie gethan'hät.' ' . - - . , Regierungscommiffar v. Krug: Die Regiekusig würde W ebönfallsgegsss dieses WMMdbmen't bEarm niüsscft/ und zwad"in- drp-HÄvMsaM-MK'cheü'. Gründen-' did bereits NÄ St. -KvttWHoheit bMLHM MMn -sind'.' Wie -eAM'MH tiv gehalten sind, bei denen aber der sm^osinMfgn<Ir erwiesen werden kann, und in Folge dieses EMeifts ebenfalls Straft eintritt, und solche, die schon ihrer Natur und ihrer Form nach, ohne diesen Nachweis, als injuriös gelten, ebenso ist es -bei den aufreizenden Aeußerungen. Die' Bestimmung des Artikels 5 ist gerade dadurch entschieden milder, als die' des Artikel 94, daß sie die Strafbarkeit auf solche Aeußeruttgess beschrankt, welche schon ihrer Natur und Form nach aufrei zend sind, wahrend Artikel 94 aüchdeN Nachweis der Absicht aufzur-eizrn, noch über diese' Natur und'Form hinaus, MäßL Dies ist der Hauptgrund. Nebenbei kann aber das Amsnde- meNt auch deshalb Nicht ausgenommen werden,- weil es eine Zweideutigkeit enthält, indem man nicht Miß, öbderN'ach- fatz sich' nur auf die Eigenschaften; oder auch auf die-Beweg- grünöe und Absichten bezieht. Graf zu Solms-Wildenfels; Ich glaube, der Arti kel 6 ist sehr nothwendig; würde er weggenommen, so würde eine große Lücke in dem Gesetze entstehen. Alles was dadurch bezweckt werden kann und werden will, ist nur, Diejenigen im Zaume zu halten, welche sich'selbst nicht geift im Zaume halten wollen. Ko'mmt auch einmal Einer jvon der guten Seite in die Verlegenheit, sich vertheidigen zu müssen, babesc sidi, warUM hat eres gethan. Ich glaube, matt wird sehr wohl thun, den Artikel gerade so stehen zu' lassen, wie er hier iss, da er'mird'eütlich'zu sein scheint'unch Mie-gesagt,- seine EsstfernungeiNkgroßeLücke iss dLntGesetz'Lzssrücklaffkss würde- v. Zehmen: Ich kann zwar das Gewicht der Gründe, diö gegen mein Amendement aufgeMt worden, sind, nicht verkennen, kann sie abet auch'aüerdings nicht fär ganz.dürM schlagend ansehen, da bei allen, criminalrechtlichen Fragen von Ser hieb vorliegenden Art vön'deM sikachwüsder bös- willigeN Absichten' des Verletzenden nicht' gässz abstrahirt werden kanni'und'dieö beweist äuchWnkt s., wo auch'Oner nur bestraft weiden kann/ wenss die g eftisfe n t^li ch'e Ent stellung vonKhatsachen vorgekoMMessM Diegeflissent- li che MtsteÄüttg^etzftabÄdl'eMsich'tcheb^ntstellüng voraus^ alsoiaüch'-das sübftttive'ÄewüßkseiWdesMr'echisl ändeß scheint allerdings auch Melss Vorschlägen' dÄ-KbmwiftniN einess genÜgeNM Erfolg'erlangen zuckönssess/ Mieine VW einigung auf Grund desselben zu erzielen; ich bin dahed gW bereit,won'dewfelben zu? abstrahtrm Und'ihn- zutückzüzkehen, wenn die Kammer es genehmigt, da ich die AbOMMung nicht erschweren will. PräsihessbwSchö'nffrchs: - Hervvi'ZchMeN iffgrNeig.t, ftindk-Anftags- .detwoNd-eL KÄMME' uWrstutzt' wordÄ iA r-ob hie KMiM ssWiermst emperstHesswich? ^EinstW .- Präsident m-STönftelßEs-scheisstsich-nM die'ÄV batte erschöpft zu haben- ich-weide MWahet-ischlftssM und dem Herrn ReferenteP das Schlußwort ertMftw. - - RrftrentM' RÄ ft! tz-ttndTäN'Krvd't)Oft -ZchMW- ssichM hichHusWM ' - ' 35
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