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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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.behaupte, daß keine Provinz mehr unterwühlt gewesen ist, als eben das Vogtland. Und woher kommt das? Meines Er achtens zumeist daher, daß im Vogtlande nie eine Garnison gelegen hat, und daß es daher dort immer an dem Beispiele Les Gehorsams und der Ordnung, welche im Militairstande herrschen, gefehlt hat. Es ist wahrlich kein Wunder, daß die Dortigen Behörden nach und nach von einer gewissen Furcht beschlichen werden mußten, wenn sie sahen, daß sie fort und -fort ohne Unterstützung und militairische Hülfe blieben. Es ist darauf aufmerksam gemacht worden, wie es eine vortheil- hafte und ehrenwerthe Seite des Militairstandes sei, daß er Lurch den nothwendigen Gehorsam, durch die Ordnung und Subordination, welche in seinen Reihen geübt werden muß, Len übrigen Staatsbürgern ein wahrhaft musterhaftes Bei spiel gebe; warum also soll dieses Beispiel nicht eben so gut Diesem als den übrigen Theilen des Landes gewahrt werden? Ich bin fest überzeugt, daß wir nicht so viele bedauernswerthe Auftritte im Vogtlande erlebt hätten, wenn dort schon seit Langer Zeit eine Garnison gelegen hätte. Mir scheint aber das Vogtland auch in anderer Beziehung die gerechtesten Ansprüche auf Belegung mit Militair zu haben. Das Vogtland, meine Herren, ist die einzige Provinz, welche zu den allgemeinen Lasten des Heeres mit beitragen muß, ohne doch zeither der Wortheile desselben theilhaftig gemacht worden zu sein; ich muß daher wünschen, daß jener oft ausgesprochene Wunsch, selbst wenn er auch mit einigem erhöhten Aufwande für die Staatskasse verbunden wäre, endlich erfüllt werde. Denn haben die übrigen Provinzen des Landes diesen Vortheil zeit her allein gezogen, so könnte ihnen, wie mir scheint, jetzt auch ein geringes Mehr aufgelegt werden, damit seiner endlich auch einmal die Provinz genieße, welche zeither lediglich die Lasten mit zu tragen gehabt hat. Jndeß scheint es noch sehr problematisch zu sein, ob, um diese Garnisonertheilungan das Vogtland zu ermöglichen, ein Mehraufwand wirklich unbe dingt nothwendkg sei; denn es sind Verhandlungen deshalb M Aussicht gestellt, zu deren Gelingen die Regierung zeither auch noch nicht einmal einen Versuch gemacht hat. Das sind in der Hauptsache die Gründe, aus denen ich, wenn nicht eine noch kräftigere Fürsprache in dem zu stellenden Anträge zu er möglichen sein sollte, wenigstens jedenfalls der Fassung bei stimmen werde, die Herr v. Metzsch beantragt hat. v. Friesen: Ich bin mit den Motiven der Deputation ganz einverstanden und finde, daß sie ihre Ansichten sehr richtig entwickelt hat; aber weniger befriedigt bin ich durch den Schlußantrag, welcher nach meinem Dafürhalten den vorher von der Deputation geäußerten Ansichten nicht völlig entspricht. Es handelt sich meines Erachtens ganz einfach um die Frage: liegt hier die Erfüllung eines Wunsches oder einer Bitte vor oder handelt es sich um die Gewährung eines gerechten Anspruchs? So wenig als ich mir nun getraue, hierüber mit apodiktischer Gewißheit abzusprechen, so möchte ich doch allen Denen, welche sich an dieser Debatte betheili- gen, sowie der geehrten Kammer im Allgemeinen ammpfeh- len, sich erst über diese Frage klar zu werden, um darnach ihre Abstimmung zu bemessen. Ich für meine Person glaube das Letztere; daß nämlich dem Vogtlande und der Stadt Plauen insbesondere ein gerechter Anspruch zur Seite steht. Ich denke so: das ganze Land hat Anspruch auf den Schutz der Gesetze, Anspruch auf den unmittelbaren Schutz des Staates in unruhigen und gefährlichen Zeiten , mithin auch durch militairische Hülfe. Das Militair aber gehört dem Lande im Kriege und im Frieden, es gehört ihm zum Schutz nach Innen und nach Außen. Ebenso hat aber auch umge kehrt das ganzeLand einen bestimmten und gerechten Anspruch darauf, daß eine treue und wichtige Provinz von dem gesetz lichen und militairischen Schutze nicht ganz entblößt sei, daß sie den Umtrieben der Demagogen nicht schutzlos preisgege ben werde; die Staatsregierung endlich hat aber einJnteresse daran, ja sie hat sogar die Pflicht, ihre Autorität im ganzen Lande mit gleicher Stärke und Energie aufrecht zu erhalten. Es können also bei der.Dislocation der Kruppen im Lande nicht blos militairische Rücksichten genommen wer den, obgleich ich denselben alle mögliche,Berechtigung zuge stehe, sondern es müssen auch höhere Interessen des ganzen Landes dabei Berücksichtigung finden; es müssen daher auch alle Garnisonen des Landes auf alle Kheile desselben gleich vertheilt sein. Ist aber dieser Satz richtig, und folgt daraus, daß das Vogtland und die Stadt Plauen nicht.blos den Wunsch, nicht blos eine Bitte um Belegung mit einer Gar nison zu äußern, sondern auch einen gerechten Anspruch dar auf hat, so kann es sich nicht blos handeln um pecuniäre Interessen, um bloße Circulation des Geldes, um Vortheile, die nebenbei aus der Belegung mit einer. Garnison hervor gehen. Ich glaube, das sind nur secundäre, im höchsten Grade untergeordnete Gründe. Es kann sich auch nicht um die Furcht vor einem neuen Pystulate handeln. Ist man es einmal der Provinz schuldig, so muß das Budget darauf Rücksicht nehmen. Endlich glaube ich auch, daß die Erfül lung dieser Pflicht nicht davon abhängig gemacht werden kann, daß eine Stadt eine Caserne baut. Daß eine Stadt, die Garnison hat, die Garnison aufnehmen und bequartir- ren muß, das versteht sich von selbst, entweder in Bürger häusern oder in der Caserne. Will sie eine Caserne erbauen, uin sich von der unmittelbaren Last der Bequartierung zu befreien, um die Unterbringung des Militairs bequemer und mehr für militairische Zwecke einzurichten/ so ist das Sache der Erwägung der Verhandlung, die erst allemal erfolgen kann, wenn erst entschieden ist, ob eine Garnison an einen Ort gelegt werden soll oder nicht. Ich glaube, daß eine Stadt sich das Recht auf Garnison nicht erst durch einen Casernenbau zu verdienen hat, eben so wenig als ich glaube, daß eine Stadt sich das Recht auf ein Bezirksgericht odK eine Gerichtscommission dadurch zu erkaufen hat, daß sie erst ein Local baut oder sich anschafft, wo das Bezirksgericht un->
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