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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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werden. —- Es würde jetzt der Abg. v. Welch dann v. Friesen, was das Ministerium durchaus nicht thun kann. Ueber die Kosten ist Seiten des Herrn Referenten und des Herrn v. Heynitz hinlänglich gesprochen worden. Der Herr Referent. Hat eine Aeußerung von mir angefochten in Bezug auf die Offiziere oder auf die Beschäftigung derselben. Nun muß ich ihm bemerken, daß der Unterricht in allen Bataillonen gleich ist, ich also nicht absehen kann, warum in Dresden Zwölf Offiziere zu viel sein sollten, da doch bei andern auch. Zwölf sind, die denselben Unterricht zu geben haben. Was' die Zerstreuungen anlangt, so muß ich bemerken, daß, wenn in größeren Städten sich mehr Gelegenheit zu Zerstreuungen darbietet, sie ebenfalls'Gelegenheit geben, eine höhere Aus bildung zu erlangen, eine Gelegenheit, welche von den Offi zieren nicht unbenutzt gelassen wird. Ist aber einer oder der andere so leichtsinnig, daß er nurZerstreuungen haben will, so findet er sie in kleinen und in Mittelstädten ja wohl auch, und sie kosten ihm da nur etwas mehr. Im Ganzen kann ich mich für den Antrag des Herrn v. Metzsch nicht beifällig erklären, weil er gewissermaaßen dem Ministerium befiehlt, wie es dis- locircn soll. Ich glaube nicht, daß das Ministerium seine Anordnungen auf diese Weise muß controliren lassen. Wenn dem Ministerium aufgegeben wird, unbedingtdergleichen Dis lokationen vorzunehmen, fo würde dies ein Eingriff in das Recht des Ministeriums sein, über die Dislokationen zu ver fügen. Dies sind administrative Angelegenheiten. Wenn, wieSe. Königliche Hoheit bereits bemerkt haben, alle Diejeni gen, die zu den Staatskassen beitragen, auch die Vortheile der Garnisonen haben sollten, so.müßten wir jedes Dorf und jede Stadt und jedes einzelne Haus, in dem sich Steuerpflichtige befinden, von Zeit zu Zeit mit Militair belegen. Dieser Grundsatz läßt sich wohl nicht durchführen. Das Ministeriums kann, in dieser Periode wenigstens, wohl schwetlich darauf eingehen, der Stadt Plauen oder dem Vogtlande überhaupt eine'Garnison zu versprechen, so ansprechend auch die Gründe sein mögen, die dafür angeführt werden. Präsidentv. Schönfels: Hauptsächlich hält derHerp Commiffar ein, der geringe Präsenzstand sei es, der es unmög lich mache, den Wunsch der Petenten zu erfüllen. Nun muß ich gestehen, ich kenne zwar nicht genau die dermalige Orga nisation der Armee, muß aber bemerken, daßfrüher, vor dem Jahre 1848h also vor der exorbitante^ Vermehrung der Armee, der Präsenzstand ein ganz gleicher war wie jetzt, und daß man. damals recht gut möglich gemacht hat, nach Zwickau, Oschatz und, wenn .ich nicht irre, auch nach Döbeln, sowie nach Zittau eine stehende Garnison zu legen, während man es jetzt unmöglich findet, jenen Wunsch zu er füllen, trotz der Vermehrung der Armee in allen ihren Thei sen. Es muß also wahrscheinlich in der Organisation die Schuld liegen. Ist aber diese das Hinderniß, dann kann man freilich derselben kein Loblied singen, da man vermittelst ihrer nicht im Stande ist oder nicht im Stande sein will, gerechte und billige Ansprüche zu erfüllen — Ansprüche, welche durch ein fast unerschwingliches Militairbudget völlig gerechtfertigt hierauf v. Nostitz und zuletzt v. Metzsch das Wort haben. v. Welck: Nur eine kurze Erwiderung wollte ich mir erlauben auf eine Stelle in der Rede Sr. Königl. Hoheit. Der hochgestellte Sprecher erwähnte, daß. allerdings es dem Ermessen des Kriegsministeriums überlassen werden müsse, wie es am zweckmäßigsten die Unterbringung des Militairs und die Vertheilung der Armee im Lande anordnen wolle. Ich gestehe das vollkommen zu in außerordentlichen Fällen, und es wird eben in solchen Fällen gewiß nie den Ständen beikommen, etwa in diese strategischen Rücksichten eingreifen zu wollen und dem Ministerium Vorschriften zu machen, welcher Kheil des Landes gerade vorzugsweise mit Militair zu belegen und durch selbiges zu decken sei. Aber im Friedens zustande, also bei der gewöhnlichenVertheilung desMilitairs im ganzen Lande, da, glaube ich, haben die Stände vollkom men die Befugniß, wenigstens Wünsche auszusprechen und die Rücksichten zu erwähnen, von denen sie glauben, daß sie in höherer politischer Hinsicht und im Jnteresse-des ganzen Lan des oder auch nur einer einzelnen Provinz desselben bei der Vertheilung der Garnisonen genommen werden müssen. Ich glaube, daß in dieser Beziehung die Stände durchaus nicht ihre Befugniß überschreiten, wenn sie nach Befinden drin gende Wünsche an das Ministerium richten. Ich habe übri gens auch keineswegs dem Ministerium einen Vorwurf ge macht darüber, daß es nicht gerade in diesem Augenblicke, wo der fragliche Wunsch nur mit bedeutenden Kosten erreicht werden zu können scheint, ihn nicht erfüllt hat; allein dm Vorwurf habe ich ihm gemacht, daß cs nichtfchon seit einer langen Reihe von Jahren die dringenden Wünsche, die in die ser Beziehung ausgesprochen worden sind, erfüllthat. Was demnächst den vielberührten Passus, nämlich die große An zahl der hiesigen Offiziere betrifft, so scheint mir dieser ganze Passus eigentlich gar nicht in denBerichtzugehören. Er kann nur zu Mißdeutungen und Mißverständnissen Anlaß geben, und ich glaube, es wäre viel besser gewesen, ihn wegzulassm. Ich brauche übrigens nicht zu befürchten, daß der geehrte Herr Berichterstatter sich etwa durch diese Äußerung in irgend einer Weise verletzt fühlen werde, denn alle,die Einwendun gen, die von Seiten mehrerer Sprechers .z. B. von Herrn v. Metzsch, von meinem geehrten Nachbar, von Herrn v. Erd mannsdorf und von mir selbst sehr deutlich gegen den Bericht ausgesprochen wordey sind, haben ihn, wie er selbst versicherte, in eine sehr freudige Stimmung versetzt; ich hoffe, es wird dies also auch jetzt hier wieder der Kall sein. Prinz I oh ann: Zur Widerlegung. Der Herr v. Welck hat aus Mißverstandniß mir eine Aeußerung in den Mund gelegt, die voh dem Herrn Regierungscommissar gemacht worden ist. Ich habe keineswegs den Ständen Has Recht be stritten , Anträge, in Bezug aus die Vertheilung der Kruppen zu stellen; ich werde selbstfür den Antrag stimmen; sondern ich habe nur dagegen mich ausgesprochen, daß einem bestimm ten Landestheile ein bestimmtes Recht zustehe, und ich bin
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