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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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nicht du' Quantität allein, auch nicht die Qualität allein, die Norm abgeben müsse, sondern Quantität und Qualität vereint den Maaßstab bieten müßten. Man erlangte in rich tiger Verfolgung dieser richtigen Ansichten sehr richtig als Norm den Reinertrag. —Für Ermittelung dieses Reinertrags Nun wurde ein Verfahren, oder richtiger gesagt, ein System Herundet, welches jedenfalls tief durchdacht, auf hoher-Wis senschaftlichkeit und zugleich auf'den bewährtesten praktischen Erfahrungen beruhend, im Inlands als ausgezeichnet aner kannt und uns vom gestammten Auslande beneidet, und wo «s irgend möglich ist, nachgeahmt wird. Daß freilich dieses ausgezeichnete System von Menschenhänden ausgeführt wer den mußte, daraus scheint man ihm einen Hauptvorwurf zu machen, und darin ist freilich auch der Grund zu suchen, daß es einzelne Mängel hat, denn es liegt eben in der Natur der Sache, daß sich in jedem Menschenwerke Unvollkommenhei ten finden. Es ist dies hier um so mehr der Fall, als dieses Werk zu gleicher Zeit von mehreren Männern ausgeführt werden mußte, so daß es schon an sich schwer hielt, die Ansich ten so vieler Manner über eine so große Menge von Kleinig keiten und besonderen Umständen, welche auf praktischen Er fahrungen beruhen, die natürlich bei den Einzelnen verschie den sein mußten, alle unter einen Hut zu bringen, daß ferner die momentanen Einflüsse des Climas-. namentlich aber der Wit terung und einzeln «Lokalitäten aufden Boden s elbst den geüb testen Mann täuschen konnten. Betrachtet man alles dies, so darfesunsnichtWundernehmen,daßhierund daKlagen ent stehen konnten, welche sich keineswegs als ungerechtfertigt darstellen. Es ist daher auch das Finanzministerium auf diese Wünsche eingegangen und.hat, wie ich glaube, zu deren Befriedigung den besten Weg eingeschlagen, indem es eine Commission praktischer Männer ernannte, welche das Land uach allen Richtungen bereist sund Vergleichungen angc- stellt haben. Denn nur durch Vergleichung ist es mög lich, sich ein richtiges Urtheil zu bilden, und zwar durch eine Vergleichung, die in ein und derselben Jahreszeit, bei gleich fruchtbarem Wetter die verschiedenen Gegenden sich vor Augen führt. Auf keine andere. Weise ist zu einem, selbst nur annähernd richtigen Urtheile zu gelan gen. Da aber die Kreisvereine dieses Mittel nicht in der Hand haben, so werden und müssen die Urtheile in derselben mur mangelhaft, d. h. einseitig ausfallen. — Wollte man da her bei den Resultaten der zuletzt ernannten Commission sich nicht beruhigen, so wäre es weit geeigneter, eine nochmalige kommissarische Beurtheilung durch Vergleichung zu beantra gen. Aber auch davon würde ich mir nicht viel versprechen können, denn das muß man anerkennen, besser, umsichtiger, gewissenhafter und zugleich praktischer den Auftrag auszu führen, als jene Commission es gethan hat, ist wohl unmög lich. Ich muß daher auch Jeden, welcher sich über die vater ländischen Verhältnisse in dieser Beziehung instruiren will, dringend bitten, den Bericht jener Commission zu lesen, denn Derselbe enthält — namentlich das Rittnerffche und Stöck- hardt'sche Gutachten — einen wahren Schatz von landwirth- schaftlichen und besonders auch staats- und volkswirth- schaftlichen Mittheilungen. Ich muß vollständig un terschreiben, was in jenem Berichte, gesagt ist, dessen Quintessenz darauf hinausgeht, daß eine Revision und Abänderung des Steuersystems.nicht nöthig sei, obschon die an sehr vielen Orten laut gewordenen Klagen durchaus begründet seien. Zu bemerken ist, daß jener Bericht die von mir wiederholt schon ausgesprochene Ansicht bestätigt, daß es nicht allein Gebirgsgegenden, sondern auch Niederungen, mif einem Worte alle diejenigen Gegenden sind, die über Be- flachtheiligung mit Recht klagen können, wo eine allgemeine Unsicherheit des Ertrags herrscht, denen Rauheit des Climas, Nässe, Trockenheit, Winde «. schaden, und namentlich die, deren Boden nicht gut genug ist, einen gleichen Schritt hal tend mit den Riesenfortschritten der Landwirthschaft, rasch ge nüg zu einer doppelten und dreifachen Ertragsfähigkeit ge gen früher gebracht werden zu können. Ich kann nicht prägnanter über die Hauptfrage sprechen, als es der Be richt selbst thut, ich muß daher den Herrn Präsidenten um Erlaubniß bitten, die betreffende Stelle gleich wörtlich vorlesen zu dürfen. Sie ist entnommen aus dem Sondergut achten des Commiffars Stöckhardt und lautet so: „Obgleich die meisten Beschwerden für wohlbegründet erachtet werden müssen, kann doch die Beschwerniß durch die Steuer für so drückend, noch die billiger Weise zu verlangende und zu v erhoffend e Ermäßigung für so erheblich nicht anerkannt werden, daß es darum den Versuch lohne, einergeringen, unbe deutenden Erleichterung wegen einen Weg der Steuerermäßi gung zu wählen, welcher in sehr kurzer Zeit noch weit größere Unvollkommenheiten darthun,und zu weit auffallenderenMiß- verhältnissen zwischen den nächsten Nachbargegenden führen müßte, als der jetzige Maaßstab. Es ist vielmehr eine ganz gründliche Prüfung und das Abwarten noch größerer Erfah rungen um so mehr nöthig, als eine neue Revision, bis auf welche unbedingt Alles hinauszuschieben ist, und welche ja nicht in zu rascher Zeit erfolgen darf, den Uebelständen wirk liche Abhülfe bringen und durch Berücksichtigung der wahren Verhältnisse nach und nach immer Besseres bieten muß. Er —7 der Berichterstatter - will eine langsame, naturgemäße, sichere und weitere Entwickelung unseres Steuersystems auf Grund landwirthschaftlicher und wissenschaftlicher Erfahrun gen;«—der Berichterstatter—glaubt, daß das jetzige System keine theilweise, flüchtige Ausbesserung vertrage, wohl aber, daß es den Keim zu obiger naturgemäßer Entwickelung in sich trage, und ist der Ueberzeugung, daß trotz der erkannten Mängel desselben es im großen Ganzen seinem Zwecke doch entspreche, und daß es schwer sein dürfte, jetzt schon eine Aen- derung zu machen, die etwas Vollkommenes zu bieten oder etwas wesentlich Besseres an dessen Stelle zu setzen vermöge. Auch kann er — der Berichterstatter — nicht verhehlen, daß er der Meinung ist, ei n Grundsteuerg esetz müsse stabi ler Natur sein; je mehrfach man daran ändert,
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