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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des -Landtags. I. Kammer. ^A68. Dresden, am 25. Februar 1851. Einundsiebenzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 19. Februar 1851. Inhalt: Registrandenvortrag. — Entschuldigung. — Urlaubsgesuch. — Berathung des Berichts der vierten Deputation, mehre Petitio nen um Entschädigung wegen Entziehung der Jagdgerechtsame betreffend. — Beschlußfassung. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das königl. Decret, die Errichtung eines Militairhospitals in L'eplitz betreffend. — Schlußabstimmung. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 17 Minuten in Anwe senheit von 19 Kammermitgliedern. Präsident v. Schönfels: Herr Secretair v. Polenz wird die Güte haben, das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Wahrend der Verlesung des Protokolls tritt Staatsmi nister Behr ein.) Präsidentv. Schönfels: Insofern Niemand gegen die Fassung des verlesenen Protokolls etwas einwendet, erkläre ich dasselbe für genehmigt und ersuche die Herren Mein hold und v. Po fern, zur Mitvollziehung sich hier ein zufinden. Da Herr v. Posern nicht anwesend ist, würde ich Herrn v. Erdmannsdorfbitten. (Nach geschehener Unterzeichnung.) Wir gelangen nun zum Vortrage aus der Registrande; es befindet sich darauf eine Nummer. (Nr. 337.) Bericht der zweiten Deputation über das königliche Decret vom 26. Jauuar 1851, einen Nachtrag zum außerordentlichen Staatsbudget wegen Erbauung eines säch sischen Hospitalgebäudes zu Töplitz betreffend. Präsident v. Schönfels: Dieser Bericht ist bereits gedruckt und vertheflt und bildet einen Gegenstand der heu tigen Tagesordnung. Ich habe der geehrten Kammer anzu zeigen, daß Se. Königl. Hoheit für heute nicht erscheinen wird, und zwar wegen Unwohlseins. Herr Bischof Dittrich bittet um Urlaub von heute bis zum 22. d. M., und ich habe I. K. (4, Abonnement.) die Frage an die Kammer zu richten: ob sie dies Gesuch zu genehmigen gemeint sei? — Einstimmig Za. Präsident v. Schönfels: Herr v. Watzdorf entschul digt sich für heute mit Unwohlsein. Eine weitere Mitthei lung habe ich nicht zu machen, und wir würden daher zur Tagesordnung übergehen können, und zwar zum ersten Gegenstände dersel ben, dem Berichte der vierten Deputation, mehre Petitionen um Entschädigung wegen Entziehung der Jagdgerechtsame betreffend. Herr Bürgermeister Müller wird ersucht, den Vortrag zu erstatten. Referent Bürgermeister Müller: Der unterzeichneten Deputation sind sieben Petitionen zur Begutachtung überwiesen worden, welche sich auf die Jagd beziehen und folgenden Inhalt haben: 1) Christian Adam Adler, Amtsvberrichter inLandwüst, welcher im Jahre 1846 die hohe, mittlere und niedere Jagd auf Landwüster Flur vom Staatsfiscus für 270 Thaler meist bietend erstanden und baar bezahlt hat, bittet um Verwen dung der Ständeversammlung dahin, daß ihm aus Staats mitteln wegen Entziehung der Jagdgerechtsame durch Ein führung der deutschen Grundrechte eine angemessene Entschä digung gewährt werde. 2) Bernhard Freiherr von Rochow zu Strauch beiHeyn, welcher im Jahre 1838 vom Staatsfiscus die Jagd auf den Fluren des Dorfes Uebigau erkauft hat, behauptet unter Be zugnahme auf ein beiliegendes, nachstehend unter ä. abge drucktes Rechtsgutachten: in den deutschen Grundrcchtenund in der sächsischen Verfaffungsurkunde ß. 26 und 31 sei die Unverletz barkeit des Eigenthums als ein Hauptgrundsatz anerkannt, und die Ausnahme, welche die Grund rechte in Beziehung auf die Jagdgerechtigkeit machen, sei in keiner Weise gerechtfertigt; als Fis cus habe der Staat wegen des Verkaufs Gewahr zu leisten und könne sich von dieser Verbindlichkeit einseitig als Gesetzgeber nicht lossprechen. Gebe er ein die Entschädigung ausschließendes Gesetz, so sei dies doch für ihn selbst als Fiscus nicht maaß- gebend; der Staat als Fiscus könnesich nichtdarauf berufen, daß ihm der Staat als Gesetzgeber — als eine vis major — die Erfüllung seiner Verbindlich keit unmöglich mache. Petent glaubt daher auch jetzt noch einen civilrechtlichen Anspruch gegen den Fiscus um so mehr zu haben, als auch 43
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