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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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über Mittheilungen di? Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. Dresden, am 8. Januar 1851. 52. Fünfundfünfzigste öffentliche Sitzung der er st en Kammer am 3. Januar 1851. Inhalt: Neglstrandcnvortrag. — Verweisung zweier Petitionen, das Com- inunalgardcrtwesen betreffend, an die zweite Kammer. — Vor trag und Genehmigung der ständischen Schrift, den Entwurf der neuen Bergordnung'betreffenv. — Urlaubsgesuche. — Be- rathung des Berichts,'der zweiten Deputation, die Positionen 2 — 5 des außerordentlichen Ansgahebudgets betreffend Be sondere Berathung und Beschlußfassung über Position 2,— 5. — Ablehnung der Position 4 Die Sitzung beginnt nach 11^ Uhr in Gegenwart der Sraatsminister v. Zschinsky und v. Friesen und des Regierungscommifsars Schröder, sowie in Anwesenheit von 35 Kammermitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung vom Secretair Starke aufgenommenen Protocolls, welches sofort genehmigt und von den Mitgliedern». Schön berg-Purschenstein und v. Erdman nsdorfmit voll zogen wird. Es folgt der Vortrag aus der Registra nde. (Nr. 254.) Bericht der vierten Deputation, die Petition des Vereins zum Frauenschutz betreffend. Präsident v. Schönfels: Der Druck dieses Berichtes wird von der Deputation gewünscht, es wird daher derselbe gedruckt werden und auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. (Nr. 255.) Petition des Rathes und des Stadtverord netencollegiums zu Dresden, den Wiederaufbau der abgebrann ten Zwingergebäude betreffend. Präsident v. Schön fels: Diese Petition ist nur erst gestern an mich gelangt; sie ist als dahin gehörig sofort an die zweite Deputation verwiesen worden und wird heute bei dem Vortrage des Budgets Berücksichtigung finden. , (Nr. 256.) Petition Carl Emil Zimmers zu Dittersdorf und Genoffen um Verwendung für Ueberyahme des Alt- chemnitzMttersdorfer Halbchausseettactes und Vollendung des ganzen Tracteß Altchemnitz-Ehrxnfriedersdorf aufStaats- koften. .' .. . , -, . ... ... . I. K. (3. Abonnement.) Präsident v. Schönfels: Der Bauetat des Ausgabe budgets, wo dergleichen Petitionen in der Regel Berücksich tigung fanden, ist bereits durch beide Kammern gegangen, und es wird daher nichts weiter übrig bleiben, als diese soeben erwähnte Petition an die vierte Deputation abzugeben. Ist die Kammer mit diesem Vorschläge einverstanden? — Ein stimmig Ja. (Nr. 257.) Petition Haubold v. Schröters auf Bieber stein und Genossen umVerwendung für schleunige Vorlegung eines Jagdgesetzentwurfes und namentlich eines Nachtrags zum Ablüsungsgesetze wegen Ablösung von Jagdbefugniffen sowie nach Befindest, daß,pon Ein- und Durchführung der deutschen Grundrechte abgesehen werde. Präsident v. Sch vnfels: Es dürfte diese Eingabe in das geschäftliche Gebiet der vierten Deputation gehören und ich frage: ob die Kammer diese Eingabe dahin verweisen will — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es war dies die letzte Num mer der Registrande. Ich habe eine Frage noch an die Kam mer zu richten bezüglich zweier Petitionen, das Communal- gardenwesen betreffend, die früher hier eingegeben worden sind und über welche bereits ein Beschluß gefaßt worden ist. Die Kammer wird sich nämlich erinnern, daß unterm 23. Oc tober der Beschluß bezüglich dieser Angelegenheit gefaßt wurde, daß die hier eingegangenen Petitionen bezüglich der Com- munalgarde asservirt werden sollten, so lange, bis das zu er wartende Communalgardengesetz eingegangen sei, um dann diese Petitionen der ersten Deputation zuzutheilen, die jenes Gesetz zu begutachten haben würde. Nun hat sich der Stant» der Sache aber in der Art verändert, daß das erwartete Ge setz, die Communalgarde betreffend, nicht an diese Kammer, sondern vielmehr an die zweite Kammer zuerst gelangt ist. Es dürfte wohl nun der Fall eingetreten sein, wo hinsichtlich des Kammerbeschlusses, der von mir erwähnt wurde, eine Aenderung einzutreten hätte, nämlich daß diese Petitionen an die zweite Kammer abgegeben werden möchten, wo das frag liche Gesetz zuerst zur Berathung komnst., Ich würde, wenn Niemand etwas dagegen einwendet- annehmen, daß der Vor schlag von der Kammer angMvMMN würde, denn im entge gengesetzten Falle müßte diese Petition doch auch an die zweite Kammer gelangen. ---D.gMemand etwas.dagegen,Mwen-
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