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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v.Beschwitz: Zuvörderst spreche auch ich mich aner kennend aus über den vorliegenden Bericht, er ist in jeder Hinsicht ausgezeichnet und vollkommen zweckentsprechend. Wenn ich cs aber unterlasse, auf den Inhalt desselben näher einzugehen, so geschieht dies wahrlich nicht, weil es an reich haltigem Material fehle, sondern lediglich um nicht die Kam mer durch Wiederholung zu ermüden, indem meine Ansichten fast durchgehend von den Herren v.Zehmen und v.Friesenange- dcutet worden sind. Auch ich bin durch willkürliche Entzie hung des Jagdrechts in meinem Rechte schwer gekrankt wor den, auch ich habe das Jagdrecht auf mehreren Dorfschasten vom Fiscus um eine bedeutende Summe erkauft, und es ist mir ohne Restitution der Kaufsumme wieder entzogen wor den. Es hat jedoch die Staatsregierung vollkommen diese Rechtsverletzung anerkannt, es ist ferner ein Gesetz, die Ent schädigung für Verlust der Jagd betreffend, in Aussicht ge stellt; ich neige mich daher der Meinung des Herrnv. Schön- berg-Bibran hin, daß ein besonderer hierauf bezüglicher An trag der Stände überflüssig sei, und werde nun auch in diesem Sinne abstimmen. v.Heynitz: Ich wollte eigentlich nicht um das Wort bitten, aber nun habe ich doch einige wenige Bemerkungen hinzuzufügen. Ich erkenne in dem, was rücksichtlich der Jagd innerhalb der letzten Jahre geschehen ist, eine entschiedene Verletzung des Rechtsprincips, und bin der festen Ueberzeu- gung, daß ein Staat, der selbst das Recht verletzt, durchaus nicht bestehen kann. Ich kann also nur wünschen, daß der Staat das Rechtsprincip wieder herstellt, durch ein Gesetz, worin er entweder den vorigen Stand wieder einführt oder eine Entschädigung feststellt. Ich kann unmöglich glauben, daß aus einer Maaßregel dieser Art, so zu sagen, ein giftiges Getränk entstehen könnte, und wenn ein Jagdberechtigter eine derartige Befürchtung hätte, so würde cs ihm doch freistehen, nichts von diesem Getränke anzunehmen, und insofern würde doch Jeder in dem Falle sein, sich vor dem Gifte zu schützen. Also diese Befürchtung könnte mich durchaus nicht von mei ner Ansicht, daß eine Maaßregel dieser Art nöthig sei, abbrin gen. Auch sehe ich mich veranlaßt, den Wunsch, der schon von dem Herrn v. Schönberg ausgesprochen worden ist, zu wiederholen, den nämlich, daß es der hohen Staatsregie rung gefallen möge, sich darüber auszusprechen, ob sie der An sicht ist, daß hiereine Rechtsverletzung vvrliege, und ob sie des halb es für nothwendig findet, ein Gesetz zu Beseitigung der selben zu entwerfen. Staatsministerv.Friesen: Ich halte es bei der der- maligen Sachlage weder für nöthig, noch für ganz angemes sen, auf die angeregten Principfragen tiefer einzugehen. Die Regierung hat bereits in der Deputation erklärt, und ich trage gar kein Bedenken, es hier wiederum zu erklären, daß sie in der unentgeltlichen Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden durch die Publikation der Grundrechte al lerdings eine Verletzung von Privatrechten sieht, und daß-sie die moralische Verpflichtung anerkennt, diese Rechtsverletzung auf irgend eine Weise wieder gutzumachen. Auf welche Weise dies geschehen kann, das hängt zum Lheil auch davon ab, wie weit ein vollkommenes Gutmachen dieser Rechtsver letzung unter den obwaltenden Umstanden überhaupt noch möglich ist. Das Nähere in Bezug auf diese Frage wird erst dann am Platze sein zu erörtern, wenn die Regierung einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, und ich erlaube mir nurzurBe- ruhigung des Herrn v. Schönberg-Bibran Und der Herren, die in gleichem Sinne mit ihm gesprochen haben, zu bemerken, daß die Regierung keinen entscheidenden Werth auf einen Antrag legt, sondern daß sie das, was sie einmal für noth wendig halt, auch bringen wird, selbst wenn ein solcher An trag nicht gestellt werden sollte. Allein ich bemerke dabei zu gleicher Zeit, daß es der Regierung jedenfalls sehr erwünscht ist, daß, bevor sie mit einem solchen Gesetze an die Kammern kommt, in den Kammern selbst eine Diskussion darüber statt findet und die Meinungen derselben ausgesprochen wer den ; darauf legt die Regierung allerdings einen Werth. Der zweite Gegenstand, der hier in Frage kommt, ist die polizeiliche Beaufsichtigung der Ausübung der Jagd, und also etwas, was vorzugsweise zu meinem Ressort gehört. Ich habe in dieser Beziehung nur das hier zu wiederholen, was ich be reits in der Deputation gesagt habe, daß nämlich in der al lernächsten Zeit, hoffentlich sogar in den allernächsten Lagen, eine Gesetzvorlage deshalb an die Kammern kommen wird. Es ist mit dieser Gesetzvorlage um deswillen gezögert worden, weil die Regierung, und wohl auch ein großer Lheil der geehrten Kammermitglieder, bei Anfänge dieses Landtags von der Ansicht ausging, daß der Landtag nicht so lange dauern werde und es erwünschterscheine, die Erfahrungen der jetzigen Jagdperiode noch zu benutzen, daß aber auch dann der Anfang des nächsten Landtags so zeitig bevorstehend sei, daß schon für den nächsten Winter das neue Jagdgesetz in Wirksamkeit treten könne, auch wenn es erst dem nächsten Landtage vorgelegt würde. Nachdem aber dieser Landtag so. lange sich ausgedehnt hat, ist auch die Wahrscheinlichkeit nicht mehr vorhanden, daß der nächste Landtag so zeitig ein treten werde, um schon vor dem Beginne der nächsten Jagd zeit ein neues Jagdgesetz berathen zu können. Diese Erwä gung hat die Regierung bewogen, noch in den letzten Wochen dieses Landtags ein Gesetz an die Kammern zu bringen, was, wie ich bereits bemerkt habe, in den allernächsten Tagen er folgen wird. v. Friesen: Da eine Aeußerung eines geehrten Mit gliedes besonders gegen mich gerichtet war, so sei mir erlaubt, darauf nur mit einem Worte zu antworten. Es ist gewiß nicht meine Absicht gewesen, bei den Grundsätzen, die ich aus sprach, Gist auszusaen, und am allerwenigsten den Ritterguts besitzern etwas zuzuwenden oder zuzuzichen, was giftige Fol gen für sie haben'könnte. Es handelt sich auch hier durchaus nicht von der Erlangung eines Vortheils, es handelt sich nur
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