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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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zen genommen glaube ich nicht, daß ich etwas weiter hinzu--' zufügen habe, da, wie ich schon bemerkt habe, derDepuia- tionsbericht besondere Angriffe nicht erlitten hat. v. Welck: Nach Allem, was wir bis jetzt gehört haben, meine Herren, namentlich auch durch die so ausführliche Rede des geehrten Herrn Referenten, bin ich immer mehr und mehr in der Ueberzeugung bestärkt worden, daß es gewiß das Beste sei, wenn wir dem Deputationsgutachten beitreten, wie es in dem Berichte niedergelegt ist. Die hohe Staatsregierung hat sich ganz damit einverstanden erklärt, sie wünscht dcmohngc- achtetaber auch noch ein besonderes Anhalten durch dasselbe zu bekommen, sie ist ganz mit dem Inhalte einverstanden; also sehe ich in der Annahme desselben durchaus kein Bedenken, leicht möglich aber könnte aus der Zurückweisung eine Be denklichkeit oder eine Lnconvenienz entstehen, insofern, als daraus eine Mißdeutung oder Undeutlichkeit unserer Ansich ten hervorgehen könnte. Also für die Annahme des Depu tationsgutachtens sehe ich durchaus kein Bedenken, wohl aber für die Ablehnung desselben. Ich werde also jedenfalls für den Deputationsantrag stimmen. Secretair v. Polenz: Bei meinem vorigen Anträge habe ich hauptsächlich das im Auge behalten, daß man der Re gierung so viel als möglich Spielraum lassen müsse, indem auch ich der Ansicht sei, daß in einer Menge Fällen die Rück gabe der Zagdbefugniß an die früheren Berechtigten das ein zige Mittel sein dürfte, um das Unrecht wieder gut zu machen. Ich habe aus der bisher stattgefundenen Discussion ersehen, daß eS unpräjudiciell ist, wenn der Antrag zurückgenommen wird; ich ersuche daher den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob sie damit einverstanden ist, den Antrag auf sich beruhen zu lassen. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat vernom men, daß Herr v. Polenz gemeint ist, den von ihm eingebrach- ten Antrag zurückzuziehen; er ist Eigenthum der Kammer durch Unterstützung geworden, und ich frage: ob die Kammer den Rückzug dieses Antrags gestattet? — Einstimmig Za. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu wünschen, ich werde daher zum Schluß der De batte verschreiten, und zwar unter Ertheilung des Schluß wortes an den Herrn Referenten, sofern derselbe nicht seine letzte Rede als Schlußwort betrachtet hat. Referent Bürgermeister Müller: Meine Herren! Ich will nur noch darauf aufmerksam machen, daß die Deputation an den von ihr gemachten Vorschlag um so mehr gebunden zu sein schien, als bereits über die hier ausgesprochenen Grund sätze bei Gelegenheit der Verfaffungssache die Kammer sich in derselben Weise ausgesprochen hat. In §.33 des Entwurfs Lber Revision der Verfassungsurkunde ist bereits die Auf hebung der Zagdrechte zur Sprache gebracht worden. Damals Hat die Deputation ebenfalls ausgesprochen, daß das Rechts gefühl verletzt sei. Das Resultat der damaligen Verhandlung war, daß eben die Vorlegung eines Gesetzes als angemeffe erschien, und da die Kammer dieser Ansicht beigetreten ist, so hielt es die Deputation für angemessen, hierbei zu ver harren; sie glaubte sogar, daß ihr der Weg, den sie wählen müsse, vorgeschrieben sei, und deshalb hat sie auch hierauf Rücksicht nehmen müssen. Man wird zwar sagen können, daß, wenn bei dieser Veranlassung schon ein Antrag aufVor- legung eines Gesetzes erfolgt ist, es nicht nothwendig sei, daß jetzt wiederum ein solcher Antrag erfolge; allein ich glaube, meine Herren, jener Antrag ist mehr genereller Natur, er bezieht sich mehr auf die Vorlegung einer lex generalis, während hier mehr von einer lex speoialis die Rede ist, und so glaubte die Deputation auch, daß es angemessen sei, trotz des Umstandes, daß etwas Aehnliches bereits beschlossen wor den ist, noch fpeciell einen Antrag an die Staatsregierung zu richten. Im Uebrigen habe ich nichts weiter zu bemerken, als nur noch auf eine Erwähnung eines Redners ein einziges Wort beizufügen. Es ist nämlich bemerkt worden, daß es wünschenswert!) wäre, wenn noch die Worte dem Schluß antrage beigefügt würden: „oder eine sonstige Vereinbarung den Betheiligten nachgelassen werde." Das, meine Herren, ist jedoch niemals ausgeschlossen; es kann in dem Gesetze, welches den Kammern vorgelegt werden soll, der Grundsatz mit vbenanstehen, daß es den Betheiligten nachgelassen sei, sich unter einander auszugleichen; und wenn auch das Gesetz dies nicht sagt, sondern nur die Entschädigung auf die und die Weise normirt, so ist doch eine freiwillige Ausgleichung auf andere Weise niemals ausgeschlossen. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zur Fragstel lungübergehen, und zwar werde ich die Frage lediglich auf das Deputationsgutachten zu richten haben; denn obschon verschiedene Wünsche ausgesprochen worden sind, wie unter Anderen Se. Erlaucht Herr Graf zu Solms den Wunsch aus sprach, man möchte der Petition, welche aus Zwickau einge gangen ist, beitreten, sowie ein anderer Wunsch dahin ging, es möchte das Wort „angemessene" verwandelt werden in „vollständige", so ist bezüglich dieser Wünsche doch von keiner Seite ein Antrag eingebracht worden, ich habe daher auch keine Veranlassung, eine Frage darauf zu richten. Der Antrag der Deputation lautet: „Die erste Kammer wolle in Verbin dung mit der zweiten Kammer bei der Staatsregierung die baldigste Vorlegung eines Gesetzes, wonach für die entzogenen Zagdrechte eine angemessene Entschädigung gewährt wird, beantragen und die obigen Petitionen zur Erwägung und thunlichsten Berücksichtigung bei Anfertigung dieses Gesetzes an die Staatsregierung abgeben." Daß diese Petitionen noch an die zweite Kammer gelangen müssen, setzt die Deputation als selbstverständlich voraus. Zch habe zu fragen: ob die Kam mer mit dem Anträge ihrerDeputatron sich einverstehen will? — Gegen 7 Stimmen Ja. Präsident v. A chönfels: Somit ist der erste Gegenstand derKagesord^ung erschöpft; wir gehen nun zum zweiten über. Es ist das ein Bericht der zweiten Deputation, das
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