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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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bei den jetzigen Verhältnissen des vaterländischen -Bergbaues Lein geeignetes Object zu einer Einkommenquelle sein. Die Abgaben, welche der Staat vom Bergbau erhält, können da her nur entweder als Beisteuer zu den Kosten der Verwaltung des Bergregals angesehen werden, oder sie müssen das Berg baugewerbe nicht härter als andere Arten des Einkommens treffen. Daß Letzteres nicht der Fall sei, liegt am Lage. Auch von dem zweiten Gesichtspunkte aus scheint eine Verminder ung des Einkommens vom Bergbau und obiger Betrag sich rechtfertigen zu lassen. Es betrug nämlich die Nutzung vom Bergbau nach dem Einnahmebudget Position 9 jährlich 151,750 Khaler. Rechnet man von derselben die Position 33 o., 34b.o. mit 14,123 Khaler 10,150 - 94,500 - 118,773 Khaler ab (die Position 38 als eineCapitalanlage dürste hierher nicht gehören), so bleibt immer noch ein Ueberschuß von dem Berg bau an 32,977 Khaler. Es würde sonach durch obigen Erlaß dieser Ueberschuß noch nicht ganz absorbirt. Allerdings kann hierbei nicht verschwiegen werden, daß ein großer Kheil der Bergwerksnutzungen nicht in Abgaben vomBergbau, sondern in einem Einkommen von siscalischen Werken und Betriebsanstalten besteht, wenn auch anderer seits ein Kheil der Ausgabe, wie die Ausgabe für die Berg- academie, auch als allgemeinen Landeszwccken dienend ange sehen werden könnte. Einige Ermäßigung würde indeß bei der geringen Ein träglichkeit des Bergbaues im Allgemeinen wohl jedenfalls in der Billigkeit begründet sein. Wollte man überdem von einer solchen Ermäßigung ab sehen, so würde ein großer Kheil der wohlthätigsten Bestim mungen des Entwurfes sich kaum ausführen lassen. Die Ueberweisung derStolln- und Wasserversorgungs anstalten an die Reviere, die Selbstadministration der Gru ben, dis Uebernahme höherer Entschädigungen fürExpropria- tionen und Bergschäden werden den Bergbautreibenden manche Kosten verursachen, die sie nicht zu tragen im Stande wären, wenn ihnen nicht von anderer Seite Erleichterung würde. Za, es ist bei der steigenden Kostspieligkeit des Berg baues zu besorgen, daß die Zubußen zu demselben nach und nach ganz wegbleiben werden, was entweder eine bedeutende Reduction des ganzen Bergbaues oder Zuschüsse Seiten des Staates zur Folge haben müßte. Die zu gewährenden Erleichterungen geben dagegen der Hoffnung Raum, daß sich umgekehrt die Kheilnahme des Publikums am Bergbau vermehren und größere Capitalien hm zuwenden werden, besonders da den Unternehmern künftig mehr Einfluß auf den Betrieb der Unternehmungen gestattet wird. Sollte sich diese Hoffnung realisiren, so wür den aber durch erhöhte Lbgabenerträge jene Verluste in der Zukunft sich zum großen Kheil decken. Nicht minder kann bei sorgfältiger Erwägung vielleicht in den Ausgaben, in Folge der neuen Bergordnung, manche. Ersparniß eintreten. Die Selbstverwaltung der Gruben ' dürfte eine Verminderung des Personals bei den Behörden möglich machen. Ebenso ist künftig das Aufgeben mehrer bisher nöthigcr Anstalten, z. B. die Lossagung von einigen - der vor der Hand noch bcizubehaltenden siscalischen Stölln, ins Auge zu fassen. Ein Gleiches gilt von der Verminderung der Münzkosten. Die Ständcvcrsammlung hat bereits bei Gelegenheit des Einnahmebudgets Position 9 zwei sehr sachgemäße Anträge in dieser Hinsicht gestellt. (Beil, zur Hl. Abtheil. Samml. 2 S. 201 und 202.) Die Deputation hält es jedoch für räthlich, bei der vor liegenden Angelegenheit einen noch allgemeinem Antrag bei zufügen, und schlägt daher der Kammer vor, dafern sie über haupt für die Annahme des Entwurfes sich entschließen sollte, im Verein mit der zweiten Kammer die Staatsregierung zu ersuchen, „bei Einführung der neuen Bcrgordnung in allen Branchen der Bergwerksverwaltung und der damit in Verbindung stehenden Anstalten auf möglichste Vereinfachung und Ersparniß hinzuwirken und eine desfallsige Uebersicht spätestens bei Ablauf der nächsten Finanzperiode an die Ständeversammlung gelangen zu lassen". Kann nun die Deputation auch im entgegenstehenden Bedenken keine überwiegende Ursache finden, die Annahme des Entwurfs zn widerralhen, so muß dieselbe der Kammer empfehlen: „den oben unter I. und II. aufgeführten Beschlüssen der zweiten Kammer bcizutreten." Hier wird wohl der Punkt sein, die allgemeine Be- rathung eintreten zu lassen, wenn diese eintreten sollte, da der folgende Abschnitt des Deputationsberichtes specielle Gegen stände behandelt und daher zur speciellen Berathung gehören dürfte. Etwas hinzuzusetzen habe ich weiter nicht zu dem Berichte. Nur um die Stellung desselben der Kammer deut lich zu machen, füge ich noch ein paar Worte hinzu. ES konnte keine andere Frage hier zu beantworten vorlicgen als die: ob die Deputation die Lnlrloo-Annahme des Gesetzentwurfes anrathen solle oder nicht? Die Frage: ob Bedenken gegen einzelne Punkte sich erheben ließen, mußte dabei in den Hin tergrund treten. Die Deputation konnte daher keineswegs in alle Einzelheiten des Entwurfs eingehen. Durch ihr Gut achten spricht sie daher keineswegs aus, daß sie mit allen Be stimmungen des Entwurfes einverstanden sei, daß sie allen ihre Zustimmung geben würde, wenn es sich um eine specielle Berathung desselben gehandelt hätte. Von diesem Gesichts punkte aus bitte ich, daß man das Gutachten der Deputation betrachte. Präsident v. Schönfsls: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt. v. Lüttichau: Wenn ich meine Meinung von dem vor» liegenden Gesetzentwurf« auszusprechen mir erlaube, so thue ich es, indem ich mich der Sprache des Bergmanns bediene und denselben mit einem hässlichen: Glück auf! begrüße.
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