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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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glaube, daß durch diese neue Einrichtung der Staat jährlich ein Opfer von wenigstens einigen 30,000 Thaler bringen muß. Meine Herren, zu jeder andern Zeit würde ich darauf kein so großes Gewicht legen, aber in der jetzigem Zeit, wo das Land mit so vielen Abgaben schwer belastet ist, und wo man nicht einmal weiß, ob diese Abgaben reichen wer den, in einer solchen Zeit, glaube ich, ist dieses finanzielle Bedenken wohl auch mit in die Wagschale zu legen, und unsere Heilige Pflicht, es reiflich und möglichst allseitig zu erwägen. Legt man aber auf der andern Seite, und mit Recht, auch darauf viel Gewicht, daß, wenn wir dieses Gesetz jetzt ableh nen, wir für die Folgezeit wenigstens das wieder herbeiführen, daß künftige Landtage sich wieder mit diesem Gesetze beschäf tigen müssen, daß neue Arbeiten, eine neue Verzögerung da durch herbeigeführt wird und somit auch wieder neue Kosten entstehen, so bin ich auf den Gedanken gekommen, ob es nicht möglich wäre, das Gesetz jetzt on bloo zwar anzunehmen, um künftige Ausgaben und Arbeiten zu vermeiden, aber unter der Voraussetzung, daß man sagt, das Gesetz solle erst ins Leben treten, wenn es sich übersehen laßt, daß bessere friedlichere Zeiten eintreten, oder mindestens, ob es nicht angehe, daß man das Gesetz in der Art annähme, daß die andern Bestimmungen sofort ins Leben treten können, aber diejenigen erst spater, durch welche das hauptsächlichste Minus für die Staatseinnahme herbeigeführt wird; daß man also mindestens die Einrichtungen hinsichtlich der Erztaxe, wie sie jetzt bestehen, noch ferner fortbestehen lassen könne. Ich gestehe zu, daß ich mir nach dem Inhalte und gesammten Zusammen hänge des Gesetzentwurfs im Woraus sagen muß, daß das Letztere wenigstens nicht gut wird gehen können, weil die be treffenden Bestimmungen zu sehr damit Zusammenhängen. Ich wollte es aber wenigstens zur Sprache bringen, um meinerseits meine Pflicht gethan zu haben, und ich erwarte, daß die Herren königlichen Commissare oder der hochgestellte Herrn Referent sich über diese Angelegenheit aussprechen, und ich werde dann erst erklären können, ob ich für oder gegen das Gesetz stimme. Referent Prinz Johann: Da mich der geehrte Spre cher aufgefordert hat, mich darüber zu äußern,! so erlaube ich mir zugleich eine kleine Nachlese von dem zu halten, was bis jetzt von mehreren Rednern über diese Angelegenheit erwähnt worden ist. Mit der Ansicht des Herrn Bürgermeister Wim mer ist die Deputation gewiß im Allgemeinen einverstanden, namentlich mit dem Wunsche, eine möglichste Vereinfachung jfl die Administration des Bergwesens zu bringen. Es bezieht sich der Antrag aus S. 458 auch auf diesen Punkt; dieser Punkt, auf den wir zurückkommen dürften, wird allerdings einer genauen Prüfung bedürfen. Ich kann jaber einige Aus stellungen, welche derselbe gegen das Gesetz gemacht hat, doch nicht ganz mit Stillschweigen übergehen; ich kann nichtzu geben, daß so viele Instanzen übereinander bestehen, wie der- Felbe angeführt Hat. Die Grubenvorstande und Revieraus- schüffe können nicht als Instanzen übereinander stehend be trachtet werden, sie sind vielmehr die untersten Instanzen für verschiedene Gegenstände. Wenn derselbe ferner dagegen Ausstellung machte, daß die Betriebspläne, wie er sagte, nicht allemal von den Grubenvorständen gefertigt würden, so meint er offenbar die Schichtmeister; er tadelt, daß die Schichtmei ster die Betriebspläne nicht fertigen sollen, daß, wenn es nicht vorgeschrieben, ihnen doch nachgelassen ist; aber gerade das er scheint in derThat sachgemäß, daß die Grubenvorftände die Betriebspläne vertreten. Ob die Eigentümer, die Betriebs pläne zu fertigen haben, sie von den Schichtmeistern fertigen lassen und blos revidiren, darauf scheint in der That nichts anzukommen. Die verschiedenen Gesichtspunkte, die aufandere Gruben Bezug haben, können unmöglich dem Schichtmeister überlassen werden, sondern das muß Sache des Bergamts sein. Wenn Herr Bürgermeister Starke sich auf ein Schrift- chen berief, welches mir nicht zur Hand gekommen ist, so kann ich darüber nichts sagen; ich kann nur den einzigen Punkt er wähnen, daß ich darin nicht übereinstimme, daß zu viel Ver waltungsgegenstände in das Gesetz ausgenommen seien; ge rade durch eine weise Sparsamkeit in dieser Beziehung zeich net sich der Entwurf aus, er enthält blos die höchsten Ver- waltungsprincipe, und dies muß man aussprechen, sonst giebt es gar keine Grenzlinie für die Bergämter und Gruben vorstände. Der wichtigste Einwurf ist von zwei Mitgliedern in Bezug auf den finanziellen Gesichtspunkt gemacht worden. Die Deputation hat diesen Gesichtspunkt gleichfalls einer sorgfältigen Prüfung unterworfen, und es ist ihr schwer ge worden, zu einem Entschlüsse zu kommen. Es ist wahr, die Abgaben in Sachsen sind im Allgemeinen hoch, aber vielleicht ist kein Gewerbe so mitAbgaben überlastet, wie der Bergbau, und so schien es. billig, gerade hier einen Erlaß eintreten zu lassen. Von der andern Seite muß man sich Hoffnung machen, daß durch diesen Erlaß derAbgaben künftig sich die Einnahme des Bergbaues erhöht und daß auch einige Ersparniß an Bergbehörden und Einrichtungen eintreten würde. Ich kann nur in Bezug auf die Aeußerung des Herrn v. Posern das entgegnen, daß eine Trennung vom übrigen Gesetze nicht möglich ist. Ich glaube, daß, wenn wir nicht auf die Erleich terung des Bergbaues hinwirken wollen, es dann besser ist, das ganze Gesetz abzulehnen. Man kann den Bergbautrei benden nicht selbst die Verwaltung ansinnen, ohneihnen nicht höhere Entschädigungen zu gewähren, das Eineohne das An dere ist nicht möglich. Regierungscommissar Freiesleben: Den eventuellen Antrag, den Abschnitt des Berggesetzes, welcher die finan ziellen Bestimmungen enthält, von den übrigen zu trennen, hat soeben der hochgestellte Herr Referent auf eine Weise be leuchtet, daß ich dem etwas Weiteres nicht hinzuzusetzen habe, als die Erklärung, daß auch ich die Trennung einzelner Ab schnitte und eine nur theilweise Publikation des Gesetzes für sehr bedenklich halte. Im Uebrigen aber erlaube ich mir zur
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