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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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(Nr. 336.) Durch die Stadtpost ekngelangte Eingabe ohne Unterschrift und Ortsangabe, die vom Einsender in einem besonder» Aufsatze niedergelegten Ansichten und Mei nungen über die Jagd und deren Ausübung betreffend. Präsident v. Schünfels: Diese Eingabe ist allerdings eine anonyme insofern, als der Verfasser zwar sagt, er sei früher Jager gewesen, später Landwirth, und lebe jetzt als alter graubärtiger Gutsauszügler in der Provinz, jedoch seinen Namen nicht nennt. Er sagt in seiner Eingabe, er glaube es seinem Könige und der allgemeinen Landeswohlfahrt schuldig zu fein, seine auf längere und genaue Erfahrung und Beob achtung sich stützende Ansicht und Meinung der Ständever- samnilung zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Diese An sichten und Meinungen haben nun die jetzigen Verhältnisse der Jagd in Sachsen zum Zwecke. Er hält es vor Allem für eine große Unbilligkeit, daß man den bisher Berechtigten ein Recht genommen habe ohne Weiteres, und ohne die geringste Entschädigung dafür zu leisten. Er sieht ferner den Nutzen, den Diejenigen, welchen man dieses Recht zugesprochen habe, davon haben würden, für sehr problematisch an und glaubt sogar, daß es großen Nachtheil für sie habe. Dies Alles schildert er in seiner Eingabe weitläufig und sucht die Wahr heit der von ihm aufgestellten Ansichten naher zu beweisen, und geht endlich zu Vorschlägen über, um durch diese den jetzigen Unfug, wie er sich ausdrückt, zu beseitigen und die Un gerechtigkeit, welche man begangen habe, einigermaaßen aus- zuglekchen. Diese Vorschläge bestehen hauptsächlich in dem, was das vor einigen Tagen bei der Kammer eingegangene Jagdpolizeigesetz enthält, nämlich darin: größere Jagdbezirke zu bilden, diese nur an wenige Personen zu verpachten, eine Gewchrsteuer einzuführen und eine längere Hegezeit anzu befehlen. Das Präsidium erlaubt sich Vorzuschlag en, diese Sache nicht sä aets zu legen, sondern an die erste Deputation zu verweisen, welcher jenes Jagdpolizeigesetz zur Berichterstat tung vorliegt, weil jene Eingabe von einem Sachverständigen herrührt und die darin enthaltenen Ansichten vielleicht zu be nutzen sind. Wenn Niemand gegen diesen Vorschlag ettbas erinnert... (Staatsminister v. Beust tritt ein.) v. Nostitz-Wallwitz: Nach der bisherigen Praxis wurde auf anonyme Schriften eigentlich gar keine Rücksicht genommen, und diese Praxis halte ich für die der Ständever sammlung geeignetste. Es wäre daher auch hier das Beste, wenigstens nach meinem Dafürhalten, jene Eingabe sä soka zu legen und gar keine Rücksicht darauf zu nehmen. Ist die Schrift wirklich so gut, so kann auch deren Verfasser recht gern seinen Namen nennen, und die Ständeversammlung würde ihm sehr dankbar dafür sein, wenn er sie mit seinem Namen unterzeichnet einreichte. Präsident v. Schönfels: Was die Aeußerung des Herrn Generals v Nostitz-Wallwitz anlangt, es sei bisher Praxis gewesen, alle anonymen Zuschriften nicht zu berücksichtigen, so muß ich dem widersprechen. Es sagt auch die Landtags ordnung durchaus nicht, daß alle anonymen Schriften ab gewiesen werden sollen, sondern sie schreibt in ß. 118 nur vor, daß anonyme Beschwerde sch riften sofort vernichtet oder zurückgegeben werden sollen; andere Eingaben aber, welche Meinungen und Vorschläge enthalten, wenn sie auch anonym sind, können angenommen werden, und wird in der Regel darüber sofort Beschluß gefaßt. Hier handelt es sich durch aus nicht um eine Beschwerdeschrift, sondern um gut gemeinte und, wie es scheint, sachverständige Vorschläge, die wohl vielleicht zu benutzen sind. Warum will man diese ohne Weiteres zurückweisen? Secretair v. Polenz: Ich habe die Schrift ebenfalls ge lesen und kann versichern, daß sie allerdings in einem Tone geschrieben ist, der hohe Beachtung verdient. Sie ist offen bar von einem Manne von Bildung geschrieben, der dies aus ^der innigsten Uebezeugung seines Herzens that, weil er glaubte, btwas Nützliches zu leisten. Insofern nicht diese Vorschläge mit den Bestimmungen zusammenfallen, welche in dem könig lichen Decrete, das Jagddisciplinargesetz betreffend, enthalten sind, so scheinen mir Momente vorzulkegen, um zu glauben, daß der Verfasser ein Maün ist, der von der Nothwendigkeit und Nützlichkeit seiner Vorschläge durchdrungen ist, und immer hin werden sie dazu dienen, die Deputation zu überzeugen, wie selbst ein sachkundiger Mann die Vorschläge der Staats regierung für sachgemäß anerkennt. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter hier über zu sprechen wünscht, so frage ich: ob die Kammer mit dem von mir bereits kundgegebenen Vorschläge sich einver standen erklärt? — Gegen 1 Simme Ja. (Nr. 357.) Bericht der ersten Deputation über den Ge setzentwurf, Nachträge zu den bisherigen Ablösungsgesetzen betreffend. Präsident v. Schönfels: Kommt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. Es war dies die letzte Nummer der Registrande. Jetzt hat Herr v. Friesen ums Wort gebeten. v. Friesen: Als Mitglied der ersten Deputation und der außerordentlichen Deputation zur Revision der Verfas sungsurkunde wollte ich mir erlauben, der geehrten Kammer folgende Vorstellung zu machen. Wie gewöhnlich gegen den Schluß des Landtages hin, so drängen sich auch diesmal die Geschäfte, und es sind noch in der letzten Zeit dieses Landta ges mehre neue, nicht ganz unwichtige Decrete an uns und namentlich an die erste Deputation gelangt. Einige sind bei der ersten Deputation noch ganz zu berathen, das Gesetz über die Communalgarde, das Gesetz über Ausübung der Jagd, das über das Militairpensionswesen und noch ein klei nes, in neuester Zeit eingegangenes Decret über dieLheilbar- keit des Grundes und Bodens. Dagegen aber kommen in
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