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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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eine dreiwöchentliche Frist zu Einreichung einer Gegenvorstellung gestattet worden, dem Kultus ministerium anheimzugeben, k) gegen die Suspension, sowie auch gegen den zweiten Vorhalt, steht dem Lehrer binnen 10 Ziagen Necurs an das Ministerium des Cultus zu, §) ist von diesem Letztem selbst die Suspension, oder der zweite Vorhalt, oder endlich die Entlassung angeordnet worden, so steht dem Schullehrer binnen derselben Frist Recurs an die in Lrsngell- oi3 beauftragten Staatsminister zu; 2) in der Entlassung. Sie kann von dem Cultus- ministerium aus den §. 53 äiet. leg. angegebenen Gründen sofort, jedoch mit Angabe des Grundes, verfügt werden, in welchem Falle dem Schullehrer eine zehntägige Fristzu Einreichung einer Berufung an die in Lvangoliois beauftragten Staatsminister zusteht. Beschließt dagegen das Ministerium des sonstigen, bisherigen untadelhaften Verhaltens des Schullehrers halber noch dessen einstweilige Beibe haltung, so ist ihm zugleich anzudrohen, daß seine sofortige Entlassung erfolgen werde, selbst wenn er sich auch nur eines der geringer» Fehltritte schuldig machen würde, diedas sub l.gedachteVerbesscrungs- verfahren begründen. 3) in der Ents etzung von der Stelle. (Z. 52 ej. log.) Dieselbetritt ein, wenn der Schullehrer wegen einer der in K. 22 des Gesetzes über die Verhältnisse der Staatsdiener bezeichneten Vergehungen, nach vor hergegangener richterlicher Untersuchung, durch ein Straferkenntniß verurtheilt, oder einer unzüchtigen Behandlung der ihm anvertrauten Schuljugend überführt oder doch dringend verdächtig worden ist. Die kompetente Keeisdircction kann, selbst vor beendigter Untersuchung, die vorläufige Suspen siv n deS S chullehrers verordnen, wenn sie die Fort setzung der Dienstgeschäfte durch selbigen für unan gemessen erachtet. Macht sich aber, noch vor been digter Untersuchung, die Entsetzung oder sofortige Entlassung des Schullehrers nothwendig, so ist eine solche vom Ministerium des Cultus anzuordnen. Diese kurzeDarstelllmg dürfte genügen, umzu derU ber- zeugung zu führen, daß die im Jahre 1rl3ö gegebenen Bestim mungen nicht allenthalben mehr ausreichen in einer Zeit und unter Umständen, wo es mehr als je darauf ankommen muß, den Behörden Mittel an die Hand zu geben, durch schnelleres und kräftigeres Eingreifen den, für die Heranbildung des eigentlichen Kerns der künftigen Bevölkerung bestimmten Lehrerstand von Elementen zu säubern, die, wie die betrüben den Erfahrungen der letztvergangenen Jahre gezeigt, vielfäl tig ihren eigentlichen und hochwichtigen Beruf verkannten. Das bei Vielen in Folge einzelner derartiger Beispiele unge- rechterwcise gegen den ganzen Lehrerstand erzeugte M ßtrauen wird verschwinden, und die diesem Stande so nsthige Achtung auf sichere Basis gegründet wer en, sobald man einer stren geren Pflichterfüllung und einer unnachsichtlichen Entfernung wahrhaft unwürdiger Mitglieder desselben versichert sein kann. Zu Erreichung dieses Zwecks soll der Ü.AbschnittderGe- setzvorlage dieMittel an die Hand geben, und die Deputation glaubt daher, daß auch diese Absicht derhohenStaatsregierung nur dankbar anzuerkennen sei. Hieran würde sich nun die allgemeine Debatte anschlis- ßen, insofern es die Kammer für nothwendig halten sollte, überhaupt eine allgemeine Debatte stattsinden zu lassen. Der Thcil des Berichts, der zu einer solchen Veranlassung geben könnte, hat sich freilich nur auf sehr wenige Punkte beschrän ken können, da die wesentlichsten Principien, auf die das neue Gesetz begründet werden soll, erst bei §. 1 und 2 der Gesetzes vorlage zur Sprache kommen werden. Präsident v. Schönfels: Zur allgemeinen Debatte haben sich angemeldet die Herren Bürgermeister Müller, 0. Großmann und Regierungsrath v. Zehmen. Ich würde nun dem Herrn Bürgermeister Müller das Wort ertheilen. Bürgermeister Müller: Meine Herren! Aus dem Grundsätze, daß Kirche und Schule zu den hauptsächlichsten Stützpunkten des Staates zu zählen sind, wenn er dauerhaft und unerschütterlich dastehen soll in allen Zeiten, folgt von selbst die Verpflichtung des Staates, die Wege zu bereiten, die Bahnen zu ebnen und die Hülfsmittel herbeizuschaffen, durch welche und auf welchen die Zwecke der Kirche und Schule erreicht werden können. Dieser Grundsatz und diese Folgerung werden auch weder von den Staatsregi'erungen noch von den Ständekammern, noch von den einzelcnen in telligenten Mitgliedern des Staates bestritten werden; sie sind vielmehr stets anerkannt worden, und nur bei der prac- tischen Anwendung dieses Grundsatzes findet sich Veran lassung dazu, daß Verschiedene Ansichten sich gestalten. Auf den jetzt zur Berathung vorliegenden Gegenstand angewcn- det, erhellt die Wahrheit der ausgesprochenenSätzevon selbst. Seit vielen Jahren ist in Sachsen von allen Seiten anerkannt worden, daß, obschon in neuerer Zeit und namentlich seitdem Jahre 1835 sehr viel für den Stand der Volksschullehrcr ge schehen ist, dieselben sich doch immer noch in einer so bedräng ten äußern Lage befinden, daß eine fernere Hülfe unbedingt nothwendig ist. Und es soll auch, wie die Regierungsvorlage und der uns vorliegende Bericht beweisen, geholfen werden. Nur über das „inwieweit" sind die Ansichten verschieden. Während die Staatsregicrung höhere Gehaltssummen im Allgemeinen ausgeworfen und in Vorschlag gebracht hat, sind dieselben in der zweiten Kammer restringirt worden und sollen, nach dem Vorschläge unserer Deputation noch mehr, wenigstens in mancher Beziehung modificirt werden. Freilich ist dies gerade das umgekehrte Verhältnis«, als wie es zeither stattgefunden hat. Wenn ich mich wenigstens nicht irre, so haben früher und zeither gerade die Ständekammern in der Regel mehr vorgeschlagen, als die Staatsregierung zu be willigen für angemessen gefunden hat. Es scheint also jetzt gerade das Gegentheil eingetreten zu sein. Ich meinerseits schließe mich rücksichtlich der Gehaltssummen ganz der Vor lage der Staatsregierung an; im Uebrigen aber bin ich mit der Modalität, welche im Separatvotum vorgeschlagen wird, einverstanden. Ich werde auch, dafern ich irgend die Hoff nung habe, mit einem Anträge zu Gunsten der Lehrer bei der
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