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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Freuden, er ist nützlich, er ist nothwendig, er ist praktisch. .Praktisch um deswillen, weil er auf der einen Seite den Schullehrerstand besser fituirt und vor Nahrungssorgen schützt, aber zugleich auch ihn strenger erzieht. Als practisch- stes Mittel, Menschen zur eifrigen Pflichterfüllung zu bewe gen, hat sich stets bewiesen, wenn man ihnen auf der einen Seite den offenen Geldbeutel, auf der anderen tüchtige Stra fen in Aussicht stellt. — Menschen sind die Schullehrer auch, deshalb wird auch auf sie dieses Mittel den besten Ein fluß haben, deshalb ist das Gesetz gut und practisch, und ich bitte Sie dringend, meine Herren, nehmen Sie es an, wie es ist, ohne alle Abänderung, weder die der Majorität, noch der Minorität, noch weniger aber die des Herrn v. Zehmen. Bürgermeister Wimmer: Ueber die dringende Noth- Wendigkeit, die Gehalte der Schullehrer zu verbessern, verliere ich kein Wort. Die Gründe dafür liegen zu klar vor und sind bereits sehr umständlich auseinandergcsetzt worden. Nur Eins wollte ich mir noch erlauben zu bemerken, da ich es in den Motiven und in dem Berichte vermisse, einen Haupt grund, welcher uns noch zu Erhöhung der Schullehrergehalte bestimmen muß. Während zu allen andern Geschäftsbranchen Massen von Competenten vorhanden sind, fehlt es dagegen sehr häufig an Bewerbern, wenn sich die Besetzung einer niedrig besoldeten Schulstelle herausstellt.. Man ist in der Regel genöthigt, ganz junge Leute, wie sie eben aus dem Seminar entlassen werden, zu nehmen, weil man keineWahl unter Mehreren hat. Die Anstellung so ganz junger Leute bei Mangel an Competenten ist aber höchst nachtheilig, nach theilig sowohl für die Schulen selbst, denen gewiß allemal mit größerem Erfolge ein Mann von Uebung und gereifterer Erfahrung im praktischen Schulwesen vorstehen wird, nach theilig auch in Beziehung auf die politischen, im Berichte an gedeuteten Verhältnisse. Wir haben gesehen, daß der größte Lheil derjenigen Schullehrer, welche sich an den jüngsten Er eignissen betheiligt haben, ganz junge, in derWelt noch uner fahrene Leute waren. Den Grund, warum man sich so wenig zum Schulfache hinneigt, suche ich eben darin, daß der, der sich ihm widmet, voraussieht, er hat wohl viel Mühe und Plage, dagegen aber ein armseliges Auskommen in Aussicht. Diese Motive glaubte ich noch anführen zu müssen. Im Uebrigen halte ich das, was die Gesetzesvorlage dem gering besoldeten Lehrerstand als MinimmU des Gehaltes gewähren will, für das Geringste, was demselben zu gewähren ist, werde daher für die Gesetzesvorlage stimmen. Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand weiter das Wort wünscht bezüglich der allgemeinen Debatte, würde ich dieselbe zu schließen haben. v. Friesen: Es würde über bas Separatvotum wohl noch besonders zu sprechen sein. Prinz Johann: Es ist noch nicht vorgelesen, es kommt wohl bei §. 1 und 2 zum Vorträge. Z. K. (L. W-MMmerrt.) Präsident v. Schönfels: Es bleibt daher bei dem Schluß der Debatte bezüglich des allgemeinen Theils des Berichts, und ich crtheile dem Herrn Referenten noch das Schlußwort. Referent v. Welck: Ich glaube eigentlich keine Veran lassung zu haben, von der Ertheilung des Schlußwortes Ge brauch zu machen, denn soweit ich die geehrten Redner ver standen habe, so findet eigentlich eine Verschiedenheit der Meinungen zwischen ihnen und der Deputation, soweit sie nämlich auf den allgemeinen Gegenstand der Gesetzvorlage sich beziehen, nicht statt. Auch die Deputation ist vollkommen der Meinung und theilt den Wunsch, daß die pecuniäre Stel lung der Schullehrer da, wo es nothwendig ist, verbessert werden möge. In Bezug auf den zweiten Abschnitt der Gesetzvorlage ist auch nichts erwidert worden, was derAnsicht der Deputation entgegenstände. Wenn aber noch von einer Differenz in Bezug auf Sen ersten Abschnitt die Rede sein könnte, so wäre es nur die, daß von einigen der geehrten Sprecher allerdings ein sehr hoherWerth aufdieVerbesserung der pekuniären Lage der Schullehrer im Allgemeinen gelegt und eine solche Verbesserung gewiffermaaßen als die Be dingung hkngestellt worden ist, unter welcher es allein möglich werden könnte, daß sie ihren wichtigen Beruf mit Freudigkeit erfüllen können. Nun gestehe ich, daß ich einen so hohen Werth doch nicht gerade auf die mehr oder minder bedeutende pecuniäre Verbesserung ihrer Lage legen kann. Denn was namentlich die Freudigkeit betrifft, deren der Herr v. Groß mann erwähnte, so glaube ich, daß diese bei einem Schullehrer, der von der Wichtigkeit seines Berufs wahrhaft durchdrungen ist, sich gewiß auch dann einstellen wird, wenn er eben sieht, daß er wirklich segensreich wirkt und seinen Beruf erfüllt, und ich halte es für einen mißlichen und sogar hcrabwürdigen- den Maaßstab, wenn man die Zufriedenheit eines Mannes mit seinem Berufe hauptsächlich nur nach seinem pekuniären Einkommen bemessen will. Daß die Schullehrer sichergestellt werden müssen gegen Mangel und Nahrungssorgen, daß sie nicht Verhältnissen ausgesetzt werden dürfen, die nothwendig auf ihre Wirksamkeit nachtheilig einwirken müßten, damit ist auch die Deputation vollkommen einverstanden. Bedenklich erschien cs ihr aber, im jetzigen Augenblicke schon mit einer gesetzlichen Normirung der Schullehrcrgehaltszulagcn heraus zugehen, und das ist eigentlich der wesentliche Unterschied zwischen ihren Vorschlägen und denen, die in der Gesetzvorlage enthalten sind. Ich würde wir nun erlauben, auf die speciellen Paragraphen überzugehen, wo sich allerdings noch mehr Ge legenheit finden wird, auf die einzelnen Ansichten einzugehen, die jetzt geäußert worden sind. Ich erlaube mir, §. 1 und 2 zusammen vorzulesen. ' . " 8-r- . " Die Z. 36 des gedachten Gesetzes wird aufgehoben. Das zu Geldwerth angeschlagene Gesammteinkommen eines ständigen Lehrerö darf in der Regel nicht unter 150 Kha- ler betragen. 6
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