Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schriften sich zu fügen, Welche im Interesse der Schule noth- wendig erscheinen. Zn §. 2d. wird nun endlich der Vorschlag gemacht, alle Gehaltserhöhungen ganz auf die Staatskasse zu übernehmen. Das Ministerium setzt aber einen Werth darauf, das Cömmunalprincip im Volksschulwesen aufrecht zu erhalten, und es hat daher auch die Vorlage in diesem Sinne bearbeitet. Wenn der Mehrbedarf, welcher durch die Erhöhung der Schullchrergehalte erwächst, insoweit die Ge meinden selbst nicht die Mittel dazu haben, aus der Staats kasse gewährt wird, so geschieht Alles, was die Gemeinden ver langen können. Eine vermögende Gemeinde kann aber nicht verlangen, daß die Staatskasse zu ihrem Schulwesen beitrage, wahrend andere Gemeinden nach Kräften sich zu diesem Zwecke ansirengen. Ich habe schon versichert, daß das Mini sterium gegen die Gemeinden alle Rücksichten der Billigkeit vorwalten läßt, und es wird dies auch ferner thun. Umsomehr muß dasselbe aber auch wünschen, daß die hohe Kammer nach -em Vorschläge der Negierung und der in der zweiten Käm mer angenommenett Fassung den Gemeinden die Verpflich tung auflege, die erhöhten Gehalte der Lehrer aufzubringen. Ich kann jedoch nicht umhin, wenigstens eine vermittelnde Zdee hier anzuregen, daß närnlich, wenn man einmal die Ge meinden noch mehr schonen will, ihnen wenigstens die Ver pflichtung auferlegt würde, den Minimalgehalt von 140Thlr. zu gewähren, soweit ihre Kräfte reichen, und auf die Staats kasse nur die Alterszulagen übernommen würden. Eine solch« Modifikation würde das Communalprincip doch weniger ver letzen. Präsident v. Schönfels: Die Modifikation, die der Herr königliche Commissar vorgeschlagen hat, würde ich mir dann noch naher ausbitten; wahrscheinlich würde das Zeit haben bis zur Abstimmung über das Minoritätsgutachten. Prinz Joh ann? Ich würde mir erlauben, mich über Liese Modifikation später auch zu äußern, wenn ich über mein Separatvotum zu sprechen Gelegenheit haben werde. (Es melden sich zum Worte Regierungsrath v. Zehmen, Graf Hohcnthal-Königsbrück, Bürgermeister Müller, v. Friesen, v. .Nostitz-Wallwitz, Decan Dittrich, v. Besch witz, Viceprasident Gottschald, v. Lüttichau, v. Posern, v. Erdmannsdorf.) Präsident v. Schönfels: Ich-ertheile zunächst dem Herrn Regierungsrath v. Zehmen das Wort. Regierungsrath v. Zehmen: Bei der allgemeinen De batte habe ich bereits bemerkt, daß ich die Ueberzeugung theile, daß eine Verbesserung der Gehalte der gering besol deten Lehrer eintreten müsse; meine Bedenken gehen also keineswegs gegen das Princip selbst. Meine Wünsche find Llos darauf gerichtet, das richtige Maaß in den vom Staate zu gewährenden Zulagen innezuhalten. Ich habe mich des halb in der Hauptsache vorzüglich den in der zweiten Kam mer gefaßten Beschlüssen zuzuwenden gehabt, und glaube auch allerdings, daß, wenn wir überhaupt in dieser Sache etwas thun wollen, 'wir es jetzt gleich und nach einem fest bestimmten Maaße thun müssen. Nach dem Amendement, welches ich dem Herrn Präsidenten überreicht habe, würde §. 1 der Gesetzvorlage in der Fassung anzunehmen seiu, in welcher sie die- zweite Kammer adoptirt hat,, also> mit der geringen Modifikation, daß die Ziffer 150 auf 140 und 70 in 60 in der Regierungsvorlage umgeändert würde. Was §. 2 betrifft, so beschrankt sich mein Veränderungsvorschlag darauf, daß in der ausgestellten Staffel der Zulagen der erste Ansatz bleibt, wonach nach fünfjähriger Dienstzeit die Gehaltsverbcsserung bis zu 160 Lhaler steigen soll; dagegen würde der zweite Ansatz, wo bereits nach anderweiter fünf jähriger Dienstzeit eine Gehaltserhöhung bis zu lOOTHaler eintreten soll, wegfallen und erst nach anderweiten fünf Jah ren, also nach meinem Vorschläge nach zehn Jahren, die Gehaltsverbesserung bis zu 200 Lhaler eintreten, wobei es alsdann für die Minimalstellen verbleiben soll. Die übrigen Veränderungen, die in Folge dessen in der Fassung der §. 2, wie sie von der zweiten Kammer angenommen worden ist, sich nöthig machen würden, betreffen blos redaktionelle Punkte. Gestatten Sie mir nun diesen meinen Vorschlag näher zu motiviren. Seitdem Sachsen sich bemüht hat, sein Schulwesen zu verbessern, ist auch an Verbesserung der finan ziellen Lage der Lehrer gearbeitet worden. Die Staatskasse hat bereits, sowie auch die Gemeinden es im Einzelnen ge- than haben, sehr bedeutende Opfer zu diesem Zwecke gebracht, und doch möchte ich fast sagen, daß trotz dieser großen Opfer diesinanzielle Lage unserer Lehrer, im Allgemeinen genommen, sich mehr verschlechtert, als verbessert hat. Hieraus folgt die Notwendigkeit, daß wir weiter Bedacht nehmen auf die Verbesserung der Gehalte derjenigen Lehrer, die nur gering dotirte Stellen haben.— Ich muß indeß befürchten, daß trotz der großen Opfer, die uns von Neuem angesonnen werden und die nach derNegierungsvorlage sich auf einige und 50,000 Khaler mehr als bisher belaufen,— ich muß , sage ich, be fürchten, daß doch im Verhältniß zu denselben für die Ver besserung der Stellung der Lehrer wenig erreicht wird. Ich habe längere Zeit in dem einschlagenden Fache gearbeitet, und Sie werden mir daher gestatten, einige dabei gesammelte prak tische, hier einschlagende Bemerkungen zunächst vorauszu schicken. Früher vor dem Gesetze vom Jahre 1835 hatten wir eine größere Anzahl besser besoldeter Lehrerstellen und daneben eine ziemliche Zahl sogenannter Catechetenstellen, die allerdings nur 60,80 oder höchstens 100 Thalcr Einkommen hatten, in die jedoch zunächst meist nur junge Anfänger als Lehrer eintraten. Die Ansprüche waren nicht bedeutend, und manche andere Nebenbegünstigungen standen den jungen Lehrern zur Seite, und wenn sie einmal in ordentliche Stellen kamen, so hatten sie immer auch dann zumeist eine Stelle, die für ihre Bedürfnisse ausreichte. In Folge des Schul gesetzes von 1835 wurden die bessern Stellen größtenteils zerschlagen; es entstanden eine Menge kleine Stellen, die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder