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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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selbst auch Aeußerungen in diesem Saale zwingen mich doch, es auszusprechen, daß ich,dringend bitten und dringend war nen muß, in solchen Einziehungen nicht zu weit zu gehen. Es liegen mir nämlich jetzt Beweise vor, daß schon seit Jahren dahin gestrebt wird, viele kleinere Stellen einzuziehen, aber nicht Stellen, die seit 1835 nur bestehen, nicht Stellen, die etwa auf kleinen, ausgebauten Mttergutshäusern liegen, son dern Schulstellen, die Jahrhunderte bestehen, seit über Men schenalter dotirt sind und die die Gemeinden lieb und werth halten. Solche Stellen zu vermindern, solche Stellen einzu ziehen, namentlich wenn sie in Communen liegen, die entfernt von einander sind, halte ich für sehr gefährlich, da dies einer Entziehung des Unterrichts gleichkommt. Die Absicht der Regierung, die verkenne ich wahrhaftig nicht. Sie ist dadurch geboten, daß man eben ganz kleine Stellen, — und das sind Stellen, wo es sich nicht um 60, nicht um 50, sondern nur um 30 und einige 20 Kinder handelt — einzieht, um nicht da die Staatscasse wesentlich zu belasten. Aber nicht zu ver kennen ist doch auch, daß gerade solche arme, sehr arme Ge meinden, und Gemeinden, die entfernt von einander liegen, der Schule wesentlicher bedürfen, wie andere. Denn sie finden in ihren Schulen zugleich auch die Tröstungen der Religion, wenn sie durch schlechtes Wetter nicht so im Stande sind, mei lenweit in die entlegenen Kirchen zu gehen, und benutzen auch ihre Schulen dazu; und ich kann den Lehrern das rühm liche Zeugniß geben, daß sie es auch zu erkennen wissen. Dazu kommt freilich noch ein wesentliches Bedenken: solche Ge meinden fühlen sich besonders dadurch beschwert, daß'sie jetzt durch ihre Beiträge zur allgemeinen Staatscasse auch, wenn auch nicht bedeutende Beitrage zu Unterhaltung anderer Schulen zu geben haben, und sie sollen ihre Schulen, für die sie früher allein beizutragcn hatten, missen. Deshalb, und weil ich nicht einsehen kann, wie ohne eine solche wesentliche Verminderung von Schulstellen, ohne eine Durchführung dieses Princips es möglich ist, die Summen nicht wesentlich erhöht zu sehen, muß ich für jetzt für die Ansicht der Majorität der Deputation stimmen, und um so mehr, da sie die Beizie hung der Communen nicht ausschließt, aber doch das Com- munalprincip nicht unbedingt als Regel in Anwendung ge bracht wissen will. Meine Herren! Selbst auf die Gefahr hin, ein bischen particularistisch wieder genannt zu werden, wie vor ein paar Lagen, möchte ich auch noch einen Grund der hohen Staatsregierung einhalten, einen Grund, den ich darum sage, weil er mir in einem Termine vor wenig Lagen gerade von den Gemeinden eingehalten worden ist. Daß ich von Lausitzer Gemeinden spreche, und von den zunächst mir bekannten Gemeinden, wird wohl, da ich die Lausitz bewohne, Ihnen erinnerlich sein. Gerade diese Gemeinden fühlen sich aber dadurch beschwert, daß im Verhaltniß für die Oberlau fitzer Schulen aus der Staatscasse wenig, sehr wenig geschieht. Sie sagen, daß man es doch nicht als Vorwurf betrachten könne, wenn ihnen einer von den jetzt so genug geschmähten Rittergutsbesitzern früher einige 100,000 Lhaler für Schul zwecke vermacht hätte, und die nun dazu verwendet würden.- <^ie glauben aber, sich ihre Schule erhalten zu können, wenn verhältnißmäßig doch auch von der Staatscasse dazu beigetra- gen würde. Um so mehr möchte ich persönlich und speciell für solche arme Gemeinden mich verwenden, da, wie ich vor einiger Zeit bereits in diesem Saale auszusprechen Gelegen heit hatte, namentlich es sich um Gemeinden auch handelt, die kein Nittergutsareal erhalten haben, ja selbst speciell um solche, ich scheue mich nicht es zu sagen, die durch meinen Lod eine wesentliche Einbuße an Schullehrergehalt erleiden werden.' Bürgermeister Müller: Aus den von dem königl. Commiffar aufgezählten und ausgesprochenen Gründen kann auch ich mich nicht dem Majoritätsgutachten anschließen. Diese Gründe sind so ausführlich dargestellt worden, daß ich nicht Veranlassung habe, dieselben hoch weiter auszuführen. Einen Grund aber habe ich denselben hinzuzusetzen, welcher ein um so größeres Gewicht in die Wagschale legen dürfte, als er von derDeputation selbst ausgesprochen worden ist, und zwar zu §. 7 der Gesetzvorlage. Es heißt nämlich auf Seite 478 rücksichtlich der politischen Vereine und Versammlungen also: „Der Regierung eine Ermächtigung hierzu nur für ein zelne Fälle oder nur in Bezug auf einzelne Individualitäten zu ertheilen, würde gerade Veranlassung geben, den Vorwurf von Willkür und Parteilichkeit gegen die Regierungsbehörden zu erheben." Derselbe Grund bestimmt mich nämlich auch, gegen den Antrag der Majorität derDeputation zu stimmen; denn Dasselbe, was hier bezüglich der Lheilnahme an Ver einen gesagt worden ist, leidet Anwendung auf die Gehalts erhöhungen, wenn dieselben lediglich in die Hand und Will kür der Regierung gelegt werden sollen. Aber auch mit dem Separatvotum kann ich nur insofern einverstanden sein, als dadurch wenigstens eine Norm gewonnen wird, um eine Maximalsmnme zu bestimmen, welche von den Kammern zu bewilligen sein würde. Insofern verdient allerdings nach meiner unmaaßgeblichen Ansicht das Separatvotum einen Vorzug. Allein mit dem ersten Satze desselben könnte ich dessenungeachtet um deswillen nicht einverstanden sein, weil, wie ich bereits bei der allgemeinen Debatte ausgesprochen habe, ich der Ansicht bin, daß die von der zweiten Kanuper be schlossenen Gehaltszulagen noch nichtausreichen, um die vor handenen Bedürfnisse der Lehrer zu befriedigen. Ich muß daher wünschen, daß die Gehaltssummen, welche im ersten Satze im Separatvotum vorgeschlagen sind, in der von der Regierung vorgeschlagenen Weise angenommen werden. Wenn Sie erwägen, meine Herren, daß nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer der Minimalgehalt auf 140 Lhaler und der Maximalgehalt auf 220Lhaler angenommen ist, und dagegen vergleichen, welche Bedürfnisse ein Lehrer damit zu befriedigen hat, so werden Sie gewiß diese Summe nicht ausreichend finden können. Wenn Sie namentlich erwägen, wie viel Mühe und Zeit ein Volksschullehrcr auf seine Ausbildung verwenden, und wie vielfache pecuniare Opfer er bringen
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