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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Muß, UM in den Stand gesetzt zu sein, bas gesetzlich angeord- «etc Examen zu bestehen; wenn Sie ferner überhaupt auf die Verhältnisse, in denen die Volksschullehrer sich befin den, Rücksicht nehmen, und insonderheit erwägen, daß sie anständig in der Kleidung gehen sollen, daß sie der eigenen Fortbildung halber Bücher, Musikalien, Instrumente und andere Hülfsmittel brauchen, daß sie die Bildung nicht aus sich selbst herausnehmen können, und, wollten sie dies Ihun, sie einseitig erscheinen und Egoisten werden würden; wenn Sie weiter.erwägen, daß der Volksschullehrer eine Familie zu ernähren, daß er zu den Staats- und Gemeinde abgaben ebenfalls beizutragen hat; wenn Sie ferner daraus Rücksicht nehmen, daß der Lehrer doch auch in allen mensch lichen Nöthen, wie jeder andere Mensch, helfen und sein Scherflein beitragen will; wenn Sie demnächst in Erwagnng ziehen, daß der Lehrer täglich 6 bis 8 Stunden öffentlichen Unterricht zu ertheilen, sich dazu 2 bis 3 Stunden vorzube reiten hat, und daß er noch, um gehörig leben zu können, Privatunterricht geben muß, und wenn Sie dagegen verglei chen, daß mancher andere Mensch— und Beispiele sind mir zur Hand, ich will sie aber vermeiden, — Wunder was ge- than zu haben glaubt, wenn er täglich 3 Stunden gearbeitet hat; wenn Sie endlich darauf Rücksicht nehmen, daß zwar auch Juristen, Mediciner, Theologen sich anfänglich mit einem kärglichen Gehalte begnügen müssen, daß denselben aber ein ganz anderes Feld offen steht, wie den Volksschullehrern: — so werden Sie zugeben, daß ein Gehalt von jährlich 140 Tha- lern nicht zureichen kann. Wenn man ihn repartirt auf den Tag, so hat man dann mehr nicht als 11 Neugroschen und ein paar Pfennige, und selbst wenn man den Maximalgehalt zu 240 Thaler annehmen will, so kommt nach diesem auf den Tag noch nicht ganz 20 Neugroschen. Meine Herren! Es giebt Arbeiter, die durch Handarbeit sich mehr als 11 Neu groschen täglich verdienen, Sie werden Maurer, Zimmerleute und andere Arbeiter mit täglich II Neugroschen 3 Pfennige abgelohnt sehen. SollaberDenen,diesich vielfach aufzuopfern haben im Interesse des geistigen Wohles ihrer Mitmenschen, soll das Amt der Volksschullehrer nicht mehr abwerfen? Wir sollten doch auch nicht den Umstand aus den Augen lassen, -aß die Volksschullehrer das Wohl der künftigen Staatsbür ger in den Händen haben. Zwar wird in der Regel eingewen- -et, daß die Finanzlage nicht von der Art sei, daß wir jetzt viel bewilligen könnten; aber, meine Herren, wir haben oft für andere Zwecke ebenfalls nothwendigerweise sehr viel bewilligen müssen. Wenn wirnunvon derNothwendigkeitdurchdrungen find, dann können wir auf den Geldpunkt allein keine Rück sicht nehmen. Es ist ja die Schule zugleich eine Pflanzstätte für die Sparsamkeit. Wenn durch dieSchule intelligente und sittlich gute Staatsbürger gebildet werden, so wird der Staat in materieller Beziehung gewiß auch in einer günstigen Lage sich befinden. Wenn dem Kinde der Trieb zur Sparsamkeit eingepflanzt wird, so wird es, wenn eS erwachsen ist, in einer Lage sein, wo es zu den Staatslasten weitmehrwird beitragen können. Die Sparsamkeit überhaupt ist das allergrößte Ein kommen, sagt schon ein sehr alter Schriftsteller. Wenn also durch die Schullehrer solche Mittel für den Staat hervor gebracht werden können, so sind wir auch verbunden, in jeder Beziehung zu helfen, wie es erforderlich ist. Nehmen Sie ferner darauf Rücksicht, daß der Lehrer erst, wenn er 40 Jahr alt ist und 15 Jahr im Dienste sich befindet, den nach der Re gierungsvorlage normirten täglichen Lohn von 20 Neugroschen bekommen soll, dann werden Sie zugeben, daß dies gewiss nicht übertrieben ist. Kurz! ich glaube meine Ansicht begrün det zu haben, so daß sie Beifall finden wird. Ich erlaube mir daher zu dem Satze I der §. 2 folgenden Antrag zu stellen, und ersuche, zum Verstandniß das Separatvotum zur Hand zu nehmen. Nach meiner Ansicht würde der erste Satz folgen- dermaaßcn lauten: DasEinkommenstandigcrLehrer, welche dieZahl von60 Schülern unterrichten, istbeihöheremDienst- alter dergestalt zu erhöhen, daß 1) die 120 den Dienstjahren nach ältesten Leh rer, deren Diensteinkommen 210 Thaler und mehr beträgt, aber 240 Thaler als Normal betrag nicht erreicht, 2) die 150 den Dienstjahren nach ältesten Leh rer, deren Diensteinkommen 180 Thaler und mehr beträgt, aber 210 Thaler als Normal betrag nicht erreicht, 3) die 250 den Dienstjahren nach ältesten Leh rer, deren Diensteinkommen 150 Thaler oder mehr beträgt, aber 180 Thaler als Normal betrag nicht erreicht, das an diesen Normalbeträgen Fehlende zugelegt erhalten. Präsident v. Schönfels: Dieses Amendement soll zum Separatvotum gehören, wenn ich recht verstanden habe? Bürgermeister Müller: Zum ersten Satz der §. 2 der Gesetzvorlage. Präsident v. Schönfels: DerAbg. Müller stellt Fol genden Antrag zum ersten Satz der §, 2 der Gesetzvorlage. (Der Präsident wiederholt hier den oben gestellten An trag und fährt dann fort:) Es soll also, wie schon erwähnt, dieser Antrag zum ersten Satze der §. 2 erhoben werden, und ich frage: ob dieKammer den Antrag zu unterstützen gemeint sei? — Eristausreichend unterstützt. Prinz Johan n: Ich habe auch bei dieser hochwichtigen Angelegenheit für Pflicht gehalten, meine Herzeüsmeinung offenherzig darzulegen, hauptsächlich deshalb, damit die ser Gegenstand von allen Seiten beleuchtet werde: Ich halte Mich aber auch für verpflichtet, diese meine dargelegte
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