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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Meinung mit einigen Myrten zu vertheidigen, da ich gestehen muß, daß ich in der Hauptsache trotz aller Widerlegungen nur noch mehr darin bestärkt worden bin. In einem Punkte, glaube ich, ist sowohl die Staatsregierung, als dieDeputatiyn in ihrer Majorität und Minorität einig, es ist das der Punkt, daß die Lage der Schullehrer verbessert werden muß, und na mentlich dann, wenn sie länger schon im Dienste waren. Nur über das Mittel, zum Zwecke zu kommen, nur über die Weife, wie der Zweck ausgeführt werden, soll, ist die Meinung verschieden. Die Majorität der Deputation findet gegen die Vorschläge der Regierung ein doppeltesBedenken: einmal ein finanzielles Bedenken, daß eine unübersehbare Last auf die Staatskasse übernommen würde, und dann zweitens ein Be denken Betreffs der Gemeinden, daß dieselben zu hoch ange zogen werden müßten. Was bas erste Bedenken betrifft, so theile ich es nicht in allen Stücken, es ist bereits von dem Herrn Regierungscommifsar darauf hingewiesen worden, daß auch nach dem Entwürfe sich der Betrag der Last für die Staatscaffe in der Hauptsache berechnen laßt. Ich theile die Ansicht insofern, daß auch ich wünsche, daß diese Last nicht zu hochsteigen mag. Was das zweite Bedenken betrifft, sobinich allerdings vollkommen damit einverstanden und glaube nicht, daß es rathsam ist, dieCommunen zumBehufe dieserZulage noch weiter heranzuziehen. Ich glaube aber, daß dieser Zweck auch auf anderem Wege sich erreichen ließe, und zwar aus die von mir angedeutete Weise, indem man blos für eine bestimmte Zahl Stellen die Zulage eintreten läßt. Ich sollte denken, daß dieser mein Vorschlag eigentlich alle Bedenken beseitigte. Das finanzielle beseitigt er zunächst, indem nach der von mir auf gestellten Berechnung bestimmt die Summe, die von der zwei ten Kammer beantragt wird, nicht überschritten wird. Ich möchte behaupten, daß er in dieser Beziehung selbst den Vor zug verdiene, denn esistgewiß viel besser, wenn gewisscSatze gleich im Voraus bestimmt werden, weil man dann gewiß ist und sicher zu erwarten hat, daß sie nicht überschritten werden. Wenn aber der Regierung, wie die Majorität will, ein Aver- sionalquantum in die Hände gelegt werden soll, so ist ganz gewiß zu erwarten, daß dieses Aversionalguantum auch immer ganz«aufgewendet werden wird, und ich muß gestehen, ich würde es sogar der Regierung verdenken, wenn sie nicht die ganze verwilligte Summe zu dem Zwecke verwendete. Wenn man also im Voraus eine ziemlich genaue Berechnungssumme auswirft, die nach gewissen gesetzlichen Bestimmungen höch stens 'erreicht werden kaNn> so werden im Gegentheil alle Er sparnisse an dieser Summe der Staatscaffe zu Gute kommen. Also von diesem Bezüge aus scheint mir eine gesetzliche Bestim mung vortheilhafter zu sein, als ein Aversionalguantum. Was das Bedenken in Bezug auf die Gemeinden betrifft, so wird dieses durch meinen Vorschlag ebenfalls vollkommen beseitigt, denn nach meiner Ansicht soll den Gemeinden ja nichts an gesonnen werden zum Behufe dieser Zulagen. Man könnte gegen meinen Antrag nur das einwenden, daß die Schulleh ¬ rer durch denselben weniger günstig gestellt würden, als sie nach der Regierungsvorlage gestellt werden. Pecuniär muß ich das einräumen, aber ich glaube, daß es diesen Männern gewiß lieber sein wird, auf etwas Bestimmtes rechnen zu kön nen, als wenn die ganze Sache so in'sUngewisse gestellt wird, ^wie es die Annahme des Majoritätsgutachtens mit sich brin gen würde. Der moralische Eindruck des Gesetzes würde ge wiß durch diesen Vorschlag mehr verfehlt, als durch den mei nigen. Uebrigens ist es keine Frage, daß die von mir vor- geschlagenenZahlen der Lehrer, denenZulage gewährt werden soll, willkürlich gegriffen sind. Ich habe nur deshalb sie so angesetzt, damit wenigstens nicht mehr herauskäme als Resul tat, als die von der zweiten Kammer beantragte Bewilligung. Wenn aber nach der Ansicht des Herrn Regierungscommiffars, die mir vollkommen begründet scheint, auch bei einer höheren Zahl der Classe II. und Hl. immer noch jenes Quantum nicht erreicht wird, so würde es nur einer Aenderung jener Zahl bedürfen. Ich erkläre mich daher damit einverstanden, daß dieseZahl des zweiten und dritten Satzes auf 300 erhöht wird. Der Hauptgrund aber, der mich bewogen hat, dieses Separat votum zu geben, ist der, daß ich glaube, daß durch die An nahme dieses Vorschlags die Stellung der Regierung den Ge meinden und den Schullehrern gegenüber eine bessere und gesichertere wird, als nach dem Regierungsentwurfe sowohl, wie nach dem Majoritätsgutachten. Nach dem Regierungs entwurfe muß die Regierung in jedem einzelnen Falle immer die Befähigung der Gemeinden prüfen, einen Theil dieses Aufwandes selbst zu tragen. Wenn man bei dieser Opera tion den Ansichten der zweiten Kämmet folgen wollte, so mochte man fast glauben, daß die Negierung zuerst die Aus pfändung der Gemeinde verfügen müßte, ehe sie sie von der Verpflichtung freisprechen könnte, die Zulage zu gewähren. Das ist allerdings gewiß dieAbsicht der zweitenKammer nicht gewesen, davon bin ich vollkommen überzeugt; aber wenn man einmal diesen Gesichtspunkt der wirklich dringenden Nothwendigkeit verläßt, so hat man auch durchaus keine be stimmte Grenzlinie, wo man sagen kann, es kann der Com- mun noch diese Ausgabe zugemuthet werden oder nicht. Es wird da entweder die Willkür wirklich eintreten, oder wenig stens sehr leicht der Verdacht einer Willkür auf die Regierung fallen, und Mißgriffe in dieser Beziehung würden wohl un vermeidlich sein. Ich wünsche aber gerade in diesem Bezüge die Regierung in eine ganz reine Stellung den Communen gegenüber gestellt; es ist mir daher lieber, wenn man einmal einer Commun eine Erleichterung giebt, die sie nicht braucht, als daß man sich in dieses schwierige Verhältniß einläßt. Noch schwieriger scheintmir sich aber dieSache nach dem Majoritäts gutachten zu stellen. Die Majorität wünscht selbst, daß die Communen noch beigezogen werden; auf welche Weise aber kann das anders geschehen, als durch Verhandlung? Was hat, nun aber die Negierung, wenn man eine gesetzliche Verbind lichkeit der Gemeinden, die Zulage zu gewähren, nicht aus-
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