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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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sen zur Verbesserung der Schullehrer gebracht habe, habe sich ihre Lage mehr verschlechtert." So apodiktisch habe ich das nicht ausgesprochen, sondern ich habe, soviel ich mich entsinne, gesagt, daß man im Verhältniß zu diesen Opfern das nicht erreicht habe, was der Summe der Opfer entspreche, das Er reichte also mit den Opfern nicht im richtigen Verhältnisse stehe. Der zweite Punkt ist der bei Erwähnung der Beför derungsordnung, wo ich mich dahin ausgesprochen habe, daß junge Candidaten nicht sofort auf bessere Stellen gesetzt wer den möchten, während im Protokolle gesagt ist: „junge Leh rer." Ein dritter Punkt ist der.... Präsident v. Schönfels: Ich wollte den Wunsch aus sprechen, einen Augenblickinnezu halten, weil der Herr Proto- collant sonst nicht nachkommen kann. Secretair Bürgermeister Starke: Es soll also statt „junge Lehrer" heißen: „junge Candidaten". Präsident v. Schönfels: Es würde nutt zum dritten Punkte zu kommen sein. Regierungsrath v. Zehmen: Der dritte Punkt ist bei Erwähnung der Conferenzen, die in den Kreisdirectionen zur Verbesserung des Schulgesetzes und der Lage der Schullehrer in den Jahren 1846 und 1847 abgehalten worden sind. Diese Conferenzen sind als Schullehrerconferenzen bezeichnet wor den ; Schullehrerconferenzen waren cs aber nicht, sondern es waren bei den Conferenzen der Kreisdirectionen sachverstän dige Männer sowohl aus dem Geistlichen- als Laienstande zu gezogen wordem- Schullehrer waren aber nicht dabei, sie sind also auch nicht als Schullehrerconferenzen zu bezeichnen. SecretairBürgermeisterStarke: Dafern derHerr Prä sident dies genehmigt, werde ich über sämmtliche gewünschte Berichtigungen ein Nachtragsprotocoll aufnehmen und dasselbe später den betreffenden Rednern zur Genehmigung und Contrasignatur vorlegen. Prasidentv. Schön fels: Wenn Niemand weiter eine Bemerkung zum Protokoll macht, so würde ich dasselbe inso weit als genehmigt erklären, als das Nachtragsprotocoll noch zu genehmigen sein wird. Ich ersuche zur Mitvollziehung dieHerrenv. Könneritz und v. Nostitz-Jänckendorf sich hier einzufinden. (Nach Unterzeichnung des Protokolls.) z Wir gelangen nunzum Vortrageaus derRegistra nde, auf welcher sich eine Nummer befindet. (Nr. 358.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 3. März 1851, die Genehmigung der ständischen Schrift über die Petitionen um Gewährung von Militairlöhnungsrück- ständen betreffend. Prasidentv.Schönfels: Gelangt zu den Acten, da Ziese Schrift bereits gestern vorgetragen und genehmigt wor den ist. Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen, und wir können sofort zur Tagesordnung übergehen. Ich ersuche den Herrn Freiherrn v. Welck, den Rednerstuhl einzunehmen. Regierungscommiffar v. Hübel: Es liegen gegenwär tig der hohen Kammer fünf verschiedene Vorschläge zur Ver besserung der Lehrergehalte vor. Der erste ist in der Gesetz vorlage enthalten, der zweite in den Beschlüssen der zweiten Kammer, der dritte im Separatvotum, der vierte in einer Modifikation des Separatvotums, welche vom Herrn Bürger meister Müller ausgcgangen ist, und der fünfte ist von dem Herrn Regierungsrath v. Zehmen gegeben worden. Der vor- theilhafteste Vorschlag für die Lehrer ist jedenfalls der der Ge setzvorlage, und die Staatsregierung hält die Annahme dessel ben immer noch für sehr wünschenswerth; sie hat aber davon abgesehen, denselben länger zu befürworten; einmal, weil sich so viele Stimmen gegen die vorgeschlagenen Gehaltssätze in der zweiten Kammer erhoben haben, und weil in der Be- rathung, welche in der vereinigten ersten und zweiten Depu tation dieser Kammer stattfand, sich eben so viel Widerspruch gegen diese Sätze zeigte. Es ist daher die Staatsregierung auf die Beschlüsse der zweiten Kammer zurückgegangen und wünscht, daß wenigstens diese angenommen werden möchten. Diese Beschlüsse unterscheiden sich von dem Separatvotum dadurch, daß sie den Lehrern die gewisseAussicht eröffnen, nach einer Reihe von Dienstjahren und bei treuer Erfüllung ihrer Berufspflichten eine bestimmte Gehaltserhöhung zu erlangen. Das Separatvotum giebt ziemlich Dasselbe, wenn die Zahl der Lehrer, welchen Gehaltszulagen zu Theil werden sollen, nach meinem Vorschläge, den Se. Königliche Hoheit angenommen haben, erhöht wird. Es würden den Lehrern dieselben Zu lagen zukommen, wie nach den Beschlüssen der zweiten Kam mer, und wenn sie auch nicht bestimmt voraussehen können, in welchemDienstalter sie solche erlangen werden, so haben sie doch nicht viel langer darauf zu warten. Wenn die Staats regierung sich eventuell mit diesem Separatvotum in Bezug auf die Gehaltssätze einversteht, so geschieht es deshalb, weil es die Staatskasse gegen einen steigenden Bedarf sicherstellt, dadurch ein hauptsächliches Bedenken der Majorität Ihrer Deputation hebt, und weil zu erwarten sieht, daß diese Mo difikation der Gesetzvorlage in der zweiten Kammer, wo ein ähnlicher Vorschlag bereits lebhafte Unterstützung fand, An nahme finden dürste. Ich setze aber dabei voraus, daß bei Annahme des Vorschlages, nur einer bestinmten Zahl von Lehrern Zulagen zu geben, der Vorschlag der Staatsregierung für eine regelmäßigere Beförderung der in geringen Stellen stehenden Lehrer in besser dotirte Stellen, welcher im fünften Abschnitte der zweiten Paragraphe enthalten ist, ebenfalls Annahme finden werde; denn wenn dieser Satz abgeworfen würde, so möchten sehr viele Lehrer längere Zeit auf die in Aussicht gestellte Gehaltszulage zu warten haben, als nach
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