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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Stimmemchr, gegen den Vorschlagder Staatsregierung gefaßt hat. Nur in einem einzigen Punkte trenne ich mich — und ich werde spater noch Gelegenheit finden, dies weiter auszu führen — von den Ansichten der Deputation, und zwar weil ich die Annahme dieser Berechnung nicht für angemessen an erkenne. Ich meine nämlich die auf Seite488 hinsichtlich des Diensteinkommens von denjenigen Stellen, welche über 3000 Lhaler normirt sind, ausgestellte Berechnung. Von diesen Stellen haben wir im Lande eigentlich blos sechs, nämlich die der fünf Staatsminister und des Oberappellationsgerichts präsidenten. Gehe ich von dem Gesichtspunkte aus, der hier angenommen ist, so könnte allerdings wohl der Fall, wenn auch sehr selten, eintretcn, daß ein abgehender Minister — der Oberappellationsgerichtspräsident würde wohl so hoch im Dienstalter stehen, daß diese Bestimmung auf ihn keine An wendung finden könnte — eine nach seinem früheren Dienst verhältnisse ungleich niedrigere Pension empfangen würde. Man muß immer von dem Gesichtspunkte ausgehen, daß der höchste Pensionssatz 2000 Lhaler ist; mir scheint daher gar kein Bedenken obzuwalten, hier dem Ncgierungsentwurfe nachzugehen. Staatsminister v. Friesen: Ich erlaube mir nur wenige Worte auf die Rede des Herrn v. Erdmannsdorf zu bemerken. Ich bin dem geehrten Redner sehr dankbar für die Ansichten, welche er entwickelt hat, und theile sie im Allgemeinen voll ständig. Auch die Negierung geht von dem Grundsätze aus, daß es das Beste ist, wenige Staatsdiener zu haben, von die sen aber viel zu verlangen und sie gut zu bezahlen. Von diesen drei Erfordernissen ist jedoch nur das Zweite jetzt bei uns vorhanden, das nämlich, daß wir viel von den Staats dienern verlangen, das Dritte, nämlich das Gutbezahlen, fehlt bei uns gänzlich, und ebenso fehlt das Erste; wir haben näm lich nicht wenig, sondern ziemlich viele Staatsdiener. Das liegt aber, wie schon Herr v. Erdmannsdorf geäußert hat, nicht etwa darin, daß mehr Staatsdiener vorhanden seien, als nöthig ist, sondern hauptsächlich darin, daß man in der neueren Zeit so sehr Vieles auf die Schultern des Staates wälzt, und daß man dann die daraus hervorgehenden Anfor derungen an den Staat nicht befriedigen kann, ohne eben viel Staatsdiener zu haben. Auch die Negierung ist der Ansicht, daß es nicht zum Nutzen des Staates gereiche, wenn er seine Beamten schlechtbczahlt und ihre Pensionen zu gering normirt. Auch ich theile endlich vollständig die Besorgniß, daß, wenn man darin so weit geht, als es in der zweiten Kammer ge schehen, man den daraus hervorgehenden Nachtheil sehr bald empfinden, daß es bald an tüchtigen Staatsdienern fehlen wird. Ich kann bei dieser Gelegenheit nicht umhin, öffentlich die Bemerkung auszusprechen, daß schon jetzt der Andrang zum Staatsdienst bedeutend abgenommen hat, was, wenn es so fortgehen sollte, der Regierung künftighin leicht Verlegen heiten bereiten kann. Trotz alledem hat aber die Regierung sich dazu bewogen finden müssen, diesen Gesetzentwurf den I. K. Kammern vorzulegen. Einmal, weil ein früher gegebenes Versprechen vorlag, welches gelöst werden mußte, und dann,, weil sich die Staatsregierung doch auf der andern Seite nicht verbergen konnte, daß, wenn die Pensionslast in den nächsten Jahren in derselben Weise höher anwachsen sollte, wie sie bis her angewachsen ist, daraus für den Staat allerdings sehr große Nachtheile entstehen könnten. Ich gebe recht gern zu, daß das zeitherige Anwachsen der Pensionslast nicht allein in der Höhe der Pensionen an sich liegt, sondern meist in anderen Verhältnissen; wir sind aber nicht im Stande, diese anderen Verhältnisse schnell und vollständig zu beseitigen; demnach bleibt, wenn man den finanziellen Rücksichten nur einige Rechnung tragen will, nichts übrig, als das bisherige Gesetz etwas zu andern, und zwar so, daß, während auf der einen Seite dadurch dem Staatsdiener, wenn er sein Amt niederlegt, durch die Pension immer noch ein hinreichendes Auskommen gesichert ist, auf der andern Seite doch auch dem Staate diese Last, soweit irgend thunlich, erleichtert wird. Das sind haupt sächlich die Rücksichten, von welchen die Staatsregierung bei Vorlage des Gesetzentwurfs ausgegangen ist, und es freut mich, daß die geehrte Deputation sich wenigstens in einigen Punkten von den Beschlüssen der zweiten Kammer getrennt hat und dem Vorschläge der Regierung beigetreten ist. Einige andere Bemerkungen werde ich mir für die specielle Berathung Vorbehalten; dann wird auch die Zeit sein, auf das von Herrn v. Nostitz-Wallwitz geäußerte Bedenken näher einzugehen. Präsident v. Schönsels: Begehrt Niemand weiter das Wort, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Refe renten das Schlußwort. Referent v. Friesen: Was die specielleBemerkung des Herrn v. Nostitz-Wallwitz wegen des in §.3 erwähnten Maxi mum der 3000 Lhaler anlangt, so behalte ich mir vor, darauf zu antworten, wenn diese Paragraphe zur Discussion kommt. Was aber das Allgemeine anlangt, sowie die Grundlagen, auf welchen dieses und das Gesetz vom 7. März 1835 beruht, so enthalte ich mich aller weitern Bemerkungen darüber, weil ich offen erklären muß, daß ich mit den Principien, welche da bei zu Grunde liegen, zu wenig einverstanden bin, als daß es mir wünschenswerth sein könnte, in eine Discussion darüber einzugehen. Ich betrachte das, was geschehen muß und uns jetzt vorliegt, zur Zeit als etwas ganz Unvermeidliches. Die jenigen wesentlichen Verbesserungen aber, welche in vielleicht nicht zu ferner Zukunft mit dem Staatsdienst und mit dem gan zen System der Staatsregierung nothwendigerwcise einmal eintreten müssen, kann ich nur von der Zeit und der allmäli- gen Entwickelung gewisser gelauterter Grundsätze erwarten. Ich selbst fühle mich zu schwach und nicht berufen, eine Mei nung darüber aufzustellen, Behauptungen auszusprechen und Rathschläge zu geben. Ich wiederhole, ich glaube, daß das Uebcl, welches ich in dem ganzen System finde, nur durch die Zeit nach und nach geheilt werden kann, vielleicht auch bald geheilt werden wird. Nur über zwei Gedanken will ich mich 11 *
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