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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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mit Neudorf von 63 sogenannten Schutzunterthanen gefor derte Schutzgeld betreffend, zur Prüfung überwiesen worden. DieDeputation hat sich dieser Prüfung unterzogen, hat sich aber gemüßigt gesehen, aus formellen Gründen diese Petition und Beschwerde zurückzuweisen, und zwar nach §-111 der Ver fassungsurkunde und §. 118 der Landtagsordnung, weil die Beschwerdeführer auf dem verfassungsmäßigen Wege ihre Beschwerde noch nicht an das betref fende Ministerialdepartement gebracht haben. Präsident v. Schönfels: Es dürfte darauf eine Reso lution weiter nicht zu fassen sein, sondern es würden nur die Petenten in der Art beschicken werden, wie der Herr Vice präsident eben erwähnte. Es folgt nun der Vortrag der dritten Deputation über die Petition des Superintendenten Locke in Nossen, den Dienst der Sonntagsfeier betreffend. Referent v. Erdmannsdorf: Herr Superintendent Locke und Johann Müller, beiderseits zu Nossen, haben sich in ihrer Petition mit folgendem Petitum an die Stände versammlung gewendet: „Hochdieselbe wolle bei der königl. Staatsregierung eine Revision des Mandats vom 24. Juli 1811 beantragen und sich zugleich hochgeneigtest dafür ver wenden, daß unerwartet dieser Revision aus dem Wege der Verordnung den Entheiligungen unserer Sonn- und Fest tage kräftiger als bisher Einhalt gethan werde." Die Peten ten führen nämlich an, daß zwar das Generale vom Jahre 1811 sehr stringente Bestimmungen gegen Arbeits- und Werktagsthätigkeit an Sonntagen und gegen die Entheili gung der Sonn- und Festtage enthalte, 'daß aber, wie Peten ten sich ausdrücken, leider durch die hohem Recursinstanzen eine Unsicherheit in der Handhabung dieses Generale ent standen sei. Ja, es sei soweit gekommen, daß man vor lautet Ausnahmen von diesem Generale die Regel nicht mehr recht erkenne, und sie' bitten also, daß die Ständeversammlung bei der Staatsregierung beantragen möge, daß die Sonntags feier wieder mehr eingeschärft werde. Ihre Deputation hat diese Petition geprüft, und gefunden, daß allerdings das An führen der Petenten auf Wahrheit beruhe, daß allerdings in bedauerlicher Weise die Arbeiten an Sonntagen, überhaupt die Werkthätigkeit an denselben sehr überhand genommen haben, und sie kann also der Kammer nur anrathen, diese Petition der hohen Staatsregierung zur Erwägung und Be rücksichtigung zu empfehlen. V. Großmann: Allerdings ist die Sonntagsruhe nur ein äußeres Sinnbild der Ehrfurcht, welche dem Heiligsten gebührt, allein ein Sinnbild, das für die große Mehrzahl des Volkes von der allerhöchsten Bedeutung ist. Nun ist es eine Klage, die allenthalben ihre Begründung findet, daß die Achtung vor der Autorität gesunken sei. Ich finde diese Klage vollkommen begründet- aber ihr letzter Grund scheint darin zu beruhen, daß die höchste Autorität nicht mehr das gilt, was sie gelten soll. Wenn die Furcht vor Gott und Gottes Wort schwindet, so ist auch keine Achtung vor mensch- I. K. (S, Abonnement.) lichen Gewalten, vor menschlichen Gesetzen und Einrichtun gen. Ich muß daher sehr wünschen und dringend bitten, daß dieser auf vielfach constatirten Thatsachen beruhenden Be schwerde von Seite der Staatsregierung möglichste Abhülfe widerfahren möge. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort wünscht Staatsminister v. Friesen: Ich habe von dieser Peti tion erst gegenwärtig Kenntniß erlangt, früher ist sie nicht zu meiner Kenntniß gekommen. Ich habe auch am Ende nichts gegen den Antrag der Deputation einzuwenden, diese Peti tion an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben, und erwähne nur, daß die Staatsregierung von ihrem Stand punkte aus gewiß Alles thun wird, um das Generale vom Jahre 1811 gehörig durchzuführen. Ein neues Gesetz wird kaum nothwendig sein, weil das Generale vollständig genü gende Bestimmungen enthält. Neuerdings sind, soviel ich mich im Augenblicke erinnere, keine Fälle vorgekommen, wo Beschwerden über unvollständige Handhabung jenes Gesetzes bis ans Ministerium gelangt wären; dasselbe hat also auch keine Gelegenheit gehabt, wahrzunehmen, daß von einzelnen Behörden nicht mit gehöriger Strenge verfahren worden wäre. Wenn der Antrag an das Ministerium kommen wirdj so wird es genau erwägen, ob eine neue Einschärfung des Generale im Allgemeinen nothwendig sei, oder ob man sich mit der strengen Handhabung desselben in einzelnen Fällen begnügen könne. v. Heynitz: Ich muß sagen, daß ich mit großer Freude die Erklärung des Ministeriums vernommen habe. Ich habe neuerlich von einem Gemeindevorstand eines Lausitzer Fabrik dorfes bittere Klagen über das Ueberhandnehmen der Stö rungen der Sonntagsfeier vernommen; es soll allerdings in jenen Gegenden der Oberlausitz dieNichtbeachtung der Sonn tagsfeier in furchtbarer Weise um sich greifen, und es ist zu wünschen, daß von Seiten der Staatsregierung die ernstesten Maaßregeln ergriffen werden. Es ist nicht zu vergessen, daß, wenn diese Gewohnheit mehr und mehr um sich greift, die Reduction auf die alte gute Sitte sehr schwierig ist; des halb möchten möglichst scheunige Maaßregeln sehr zu em pfehlen sein. v. Nostitz-Wallwitz: Ich setze bei dem, was von Seiten der Staatsregierung erwähnt wurde, allerdings vor aus, daß man in dieser Beschränkung der Sonntagsfeier nicht zu weit gehe. Existirt das frühere Mandat noch, daß Feld arbeiten außerhalb der Stunden des Gottesdienstes stattsinden können, so stimme ich herzlich gern dem Anträge bei; wäre dies aber nicht der Fall und wollte man die Beschränkung so weit ausdehnen, daß am Sonntage auf dem Felde gar nicht ge arbeitet werden dürfte, was namentlich in den Weberdörfern, welche mit Landwkrthschaft vereinigt, sind, stattfr'ndet, dann würde ich mich gegen den Antrag efkkäken müssen. 13
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