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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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habe auch ich noch zu bemerken, daß vorzugsweise in den Ge genden, wo große Eisenbahnbauten stattfinden oder statt gefunden haben, sich namentlichem sehr ungünstiger Ein stuß auf die Sonntagsfeier und überhaupt auf den kirchlichen Sinn der Bevölkerung geäußert hat. Wenn auch die Be hörden haben einschreiten wollen, so haben sie doch immer in soweit Widerspruch gefunden, als man sich stets auf das Bei spiel der Eisenbahnarbeiten bezogen hat und namentlich auf die auch des Sonntags fortgesetzten Arbeiten an den großen Bauten, von denen ich beispielsweise nur die Göltzschthal- überbrückung anführcn will. Ich kann wenigstens aus der in meiner Gegend gemachten Erfahrung das Anführen der Petenten nur bestätigen und wiederhole, daß namentlich dort die beregten unausgesetzten Arbeiten für die Sonntagsfeier von großem Nachtheile gewesen sind. Staatsminister Behr: Es veranlassen mich die Äuße rungen, die soeben laut geworden sind, zuderBemerkung, daß dieser Uebelstand, soweit ich mich davon habe überzeugen können, abgestellt worden ist, indem bereits vor Monaten aus dem Finanzministerium die Anordnung ergangen ist, die Sonntagsarbeiten nur auf diejenigen zu beschränken, welche schlechterdings unaufschieblich und nothwendig sind. Um ein Beispiel zu liefern, welches diese Bemerkung bestätigt, will ich nur noch erwähnen, daß eben aus diesem Grunde alle bei dem hiesigen Brückenbaue sonst üblichen Sonntags arbeiten auf meine ausdrückliche Anordnung abgestellt wor den sind. Secretair v. Polenz: So sehr ich mich auch für die Stille der Sonntagsfeier verwende und mich freuen würde, wenn sie so wie in England beobachtet würde, so muß ich doch gestehen, daß es Fälle giebt, wo sie verletzt werden muß, nämlich während der Erntezeit. Da ist dies in manchen Fällen dem Landwirthe geradezu unmöglich, den Sonntag zu feiern, wenn er seine Producte nicht zu Grunde gehen lassen will, und ich halte dafür, daß es mehr Gottesdienst ist, die Producte zu erhalten, als sie zu Grunde gehen zu lassen. Dagegen glaube ich, wäre ein gänzliches Verbot der Morgenconcerte von grö ßerem Einfluß auf die Sonntagsfeier. Wer namentlich in größeren Städten den Einfluß kennt, den diese Morgencon certe haben, der wird einräumen, daß es durchaus wünschens wert!) ist, dieselben gänzlich zu beseitigen; denn vor acht oder neun Uhr kommen Diejenigen, welche sie besuchen, nicht zurück und gehen wahrscheinlich von den Orten, wo sie gehalten werden, nicht in die Kirchen, sondern nach Hause. v. Großmann: Ich weiß nicht, ob es mir gestattet ist, nur noch ein Beispiel anzusühren. Es ist mir ein Fall vor gekommen, daß eine ganze Compagnie Communalgarde sich zu einem Vogelschießen am Sonntagsmorgen auf einem be nachbarten Dorfe verabredet hatte. Es hat da nun allerdings die königlicheKreisdirection, der davon zeitig Anzeige gemacht wurde, die Verordnung gegeben, daß das Vogelschießen erst nach beendigtem Gottesdienste, also nicht vor zehn Uhr, begin nen dürfe, aber die Störung, welche in der ganzen Gemeinde dadurch hervorgebracht wird, ist damit nicht beseitigt. Ich sollte wohl meinen, daß diese Vogelschießen nach beendigtem Nach mittagsgottesdienste abgehalten werden könnten, der Vormit tag des Sonntags aber durchaus eine ungeeignete Zeit dazu sei. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu begehren; ich schließe daher dieDebatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Erdmannsdorf: Wenn die Deputation, meine Herren, Ihnen den Antrag zur Annahme empfiehlt, die vorliegende Petition an die Staatsregierung zur Erwägung und Berücksichtigung abzugeben, so darf ich glauben, daß nach den Stimmen, welche dafür laut geworden sind, dieser Antrag von der Kammer zum Beschluß erhoben werden wird. AllerdingsgehtdieDeputationdabei von derAnsicht aus, daß, wenn die Regierung das Generale von 1811 wieder in Erin nerung bringt, dies oum Arano salis geschehen wird; denn es ist allerdings nicht zu verkennen, daß große Unzutraglichkeiten daraus entstanden sind, daß diese gesetzlichen Bestimmungen je nach verschiedenen Ansichten auch sehr verschieden gehand habt worden sind. Während an einem Orte ein sehr dienst- und pflichteifriger Gensdarm eine arme Lagelöhnersfrau, welcheSonntags einige Stücke Wäsche ihrer Familie trocknet, zur Anzeige bringt und bestrafen läßt, wird nichts gesagt, wenn an einem andern Orte die Leute Sonntags jagen, schie ßen und in der Kneipe sitzen, tanzen und Concerte halten. Es setzt, wie gesagt, die Deputation darum voraus, daß die Ver schärfung oum grano sslis erfolge. Präsident v. Schönfels: Ich gehe nun zur Fragstel lung über. Der Antrag Ihrer Deputation geht dahin, die eben berathene Petition an die Staatsregie rung zur Erwägung und Berücksichtigung ab zugeben, und ich frage: ob die Kammer diesem Anträge bei pflichtet? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schön fels: Es ist nun noch der letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung zu berathen, ebenfalls ein mündlicher Vortrag der vierten Deputation, eine Petition der Hausgenossen zu Niedergorbitz wegen Er lassung des Hausgenossenzinses betreffend. Ich ersucheHerrn v. Metzsch, uns den Bericht zu geben. Referent v. Metzsch: Der Gemeindcrath zu Nieder gorbitz hat mittelst einer an die Ständeversammlung gerich teten Eingabe folgenden Antrag gestellt: „Die Ständever sammlung wolle sich bei dem königlichen Ministerium der Finanzen dahin verwenden, daß doch gnädigst den unange sessenen Hausgenossen und Miethsbewohnern zu Nieder gorbitz (ihrer Hülfsbedürftigkeit halber) nicht nur allein sämmtliche Reste obenerwähnter Hausgenossensteuer oder Hausgenossenzinsen geschenkt, aber auch fernerhin diese Haus genossensteuer aller Art (indem diese Abgaben neben den oben angeführten Oblasten mit dem besten Willen nicht zu erschwin-
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