1352 gen sind) gnädigst erlassen werden möchte." Zur Begrün» düng ihres Gesuches beziehen sich die Bittsteller auf die Ar- muth ihrer Gemeinde, von welcher sich die Mehrzahl durch Arbeit in den Kohlenwerken zu Potschappel und Betreibung von Handwerken ernähre. Der Antrag zerfällt, wie Sie ver nommen haben, in zweiLheile. Erstens wünschen sie die sämmt- lichen Reste in Betreff der Vergangenheit geschenkt zu haben, zweitens aber auch den gänzlichen Erlaß der Hausgenossenzin sen für die Zukunft. Was den ersten Lheil des Antrags betrifft, den Erlaß der sämmtlichen Reste, so ist die Deputation der Ansicht, daß es wohl bedenklich erscheinen dürfte, Erlasse von rückständigen Forderungen, welche dem Fiscus zustehen, zu befürworten, erstens, weil überhaupt das Anführen der Pe tenten, daß die Gemeinde in so ärmlichen Verhältnissen sich Hefände, keineswegs genügend nachgewkesen ist, zweitens auch und hauptsächlich, weil es die gegenwärtige finanzielle Lage der Staatskasse wohl nicht gestatten dürfte, einen derartigen Erlaß von rückständigen Forderungen Seiten der Stände versammlung zu befürworten. Die Deputation räth daher der geehrten Kammer an, in Bezug auf diesen Punkt die Pe tition auf sich beruhen zu lassen. Was dagegen den zweiten Äheil des Antrags betrifft, nämlich den erwähnten gänzlichen Erlaß der Hausgenoffenzinsen für die Zukunft, so glaubt die Deputation, auf diesen Punkt um so weniger eingehen zu können, als durch die in nächster Zeit zu erwartende Gesetz gebung, nämlich die Nachträge zu dem bisherigen Ablösungs- gesetzebetreffend, auch über dieses Abgabenverhältniß und seine künftige Gestaltung eine definitive Bestimmung getroffen werden wird; sie räth daher der Kammer an, auch den zweiten Lheil des Gesuches auf sich beruhen zu lassen. Uebrigcns würde diese Petition, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die zweite Kammer zu ge langen haben. Präsident v. Sch önsels: Ich weiß nicht, ob Jemand das Wort wünscht, um über diese Angelegenheit zu sprechen? Es scheint nicht so. Ich frage daher: ob die Kammer nach dem Anrathen ihrer Deputation die frag liche Petition auf sich beruhen lassen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Sch önsels: Sie wird nun noch an die zweite Kammer abzugeben sein. Ich befinde mich leider wieder in der Lage, für die nächste Sitzung durch Karten ein laden zu lassen. Ich schließe die heutige Sitzung. (Schluß der Sitzung 42 Uhr.) Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. Letzte Absendung zur Post; den 13, Marz 1851.