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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Einiges Hinweisen, und zwar zunächst auf das Schwierigste, was der Lehrer leisten muß, und dies ist jedenfalls die Ka techetik. Wenn Sie berücksichtigen, was erforderlich ist, auf daß der Lehrer eine gute Katechese abhalten kann, wenn Sie das, sage ich, genau erwägen, so werden Sie zugeben, daß sehr große Forderungen an einen Lehrer gestellt werden. Während der Prediger es nur mit sich selbst und dem Stoffe zu thun hat, hat es der Lehrer nicht nur mit dem Stoffe und sich, sondern auch mit den Antworten des Kindes zu thun. Es genügt nicht mehr, meine Herren, daß der Lehrer, wie frü her gefordert wurde, die Antworten aus dem Kinde heraus lockt, sondern er muß die Religionswahrheiten zum wahren und bleibenden Eigenthume in dem Herzen und Gemüthe des Kindes machen, was unendlich schwer ist. Auch sind die Anforderungen sehr groß hinsichtlich anderer Gegenstände, die mehr technischer Art sind, z. B. desSchreibens. Vergleichtman, was jetzt darin gegen früher geleistet werden muß, so ist es in der Lhat staunenswerth. Man kann dies schon im gewöhnlichen Le benerfahren. VergleichenSienur,wievielPersonen in'früherer Zeit nicht einmal ihren Namen schreiben konnten, sondern chlos drei Kreuze hinmalten, und wie oft sie vor Gericht er scheinen mußten, um ihre Unterschrift zu recognosciren. In Bezug hierauf ist es viel besser geworden und wird viel mehr geleistet. Ein Kind von wenigen Jahren schreibt jetzt schon einen vollständigen Brief. Ich habe in diesen Lagen gesehen, was ein Kind von sieben Jahren seinem Vater, der sich auf dem Landtage befindet, geschrieben hat, nämlich: „Lieber Va ter! Es ist als hätte ich gar keinen Vater mehr, sag's doch dem lieben König, daß er dem Landtage bald ein Ende macht!" (Allgemeine Heiterkeit.) Das schreibt ein Kind. Vergleicht man damit, was ost al tere Leute schreiben, so wird man den Unterschied eknsehen. So kann ich versichern, daß ich eine Obligation in den Hän den gehabt habe, worin ein Mann, der 104 Lhaler geborgt, geschrieben hatte 1004, was heißen sollte hundert (100) und vier (4). Die Erben des Gläubigers, welche davon nichts wußten und 1004 (eintausend und vier) lasen, verklagten den Schuldner hierauf. Ich glaube also, es ist in dieserBeziehung den Lehrern sehr viel in die Hand gegeben. Bedenken Sie fer ner, was ein Lehrer in musikalischer Beziehung leisten muß; denken Sie an das Orgelspiel; mit dem Riesenwerke, der Orgel, dem zusammengesetztesten Instrumente, muß er gehörig umgehen können und vollständig vertraut sein; das erfordert viel Mühe und Zeit; denn der Lehrer muß die ganze Ge meinde durch sein Orgelspiel erbauen und in ihrem Gebete zu Gott unterstützen. Ich habe hiermit nur kurz beweisen wol len, daß ein Gehalt von 140 Lhaler ein unverhältnißmäßiger ist, und daß es noch unverhältnißmäßiger ist, wenn ein Leh- Ter, der schon 15 Jahr gedient hat und 40 Jahr alt ist, nicht lmehr bekommen soll, als 220 Lhaler. Ich sehe daher die von der Staatsregierung vorgeschlagenen Summen für die an gemessensten und zweckmäßigsten an. Nehmen wir diese Summen an, so können wir mit gutem Gewissen sagen, dass wir Alles gethan haben, was im Interesse der Lehrer noth- wendig ist, und die Früchte davon werden wir sicher sehen. Wir werden sie wenigstens dann sehen, wenn, was der ewige Weltenvater verhüten wolle, solche Zeiten wieder eintreten, wie die zuletzt vergangenen gewesen sind. Meine Herren, es ist diese Angelegenheit wichtiger, als Mancher denkt; wir ha ben einen großen Einfluß auf die Lehrer, und die Lehrer auf das Volk; wir müssen daher mit allen Kräften dahin wirken, daß wir den Lehrern eine angemessene äußere Lage verschaffen. Wenn ich mich also dahin ausspreche, daß ich bei den von der Staatsregierung vorgeschlagenen Sätzen beharre, so glaube ich, wie Sie einsehen werden, meine Herren, daß ich nicht zu viel verlange. Ich verlange bei dem Minimalgehalte täglich nur 8 Pfennige mehr, als die Deputation vorschlägt, und bei dem Maximalgehalte und überhaupt bei der Erhöhungsstaffel nur täglich 16 Pfennige mehr. Es ist das kein so großer Un terschied. Ich erlaube mir daher, meinen Antrag in folgen den umzuwandeln: „Die geebrte Kammer wolle den zweiten Satz der §. 1 in der von der Staatsregierung vorgeschlagenen Fassung annehmen." Dies würde keine Aendcrung wei ter zur Folge haben, als die Verwandlung der Zahl „140 Lha ler" in „150 Lhaler". Weiter beantrage ich b., die Worte auf Seite 494 in Z. 2 des Nachberichts „!60,190 und 210 Lhaler", also die Gehaltsstaffel, in die Worte umzuwandeln: „180, 210 und 240 Lhaler." Also habe ich die von der Staatsregierung vorgeschlagenen Summen in meinem An träge empfohlen, und ich richte an den Herrn Präsidenten die Bitte, diesen neuen Antrag, sofern die Kammer die Zurück ziehung des frühem genehmigt, gefälligst zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Schönfels: Ich werde diesem Wunsche Folge geben. Zuvörderst würde ich die Frage an die Kammer zu richten haben: ob sie gestatte, daß der frühere Antrag des Herrn Bürgermeister Müller zurückgezogen werden könne? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es würde nun der zweite Antrag zur Unterstützung zu bringen sein, der in zwei Lheile zerfällt; der erste Lheil bezieht sich auf die erste Paragraphe und der zweite auf die zweite Paragraphe. Bezüglich des ersten Antrags, der dahin geht, den Minimalgehalt von 140 auf 150 Lhaler zu steigern, würde ich zuvörderst die Frage an die Kammer bezüglich der Unterstützung zu stellen haben, und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag des Herrn Bür germeister Müller, den Minimalgehalt von 140 auf 150 Kha- ler zu steigern, zu unterstützen gemeint sei? — Geschieht hin reichend. Präsident v. Schönfels: Der zweite Antrag des Herrn Bürgermeister Müller bezieht sich auf die zweite Paragraphe und verändert im ersten Satze die Ziffern: „160,190 und 220" in folgende: „180, 210 und 240". Er beabsichtigt also eine
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