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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ober immer noch die Rücksicht auf die Schule selbst. Die bloße Rücksicht auf die Schullehrer darf nicht das entschei dende Moment allein sein. Nach dem Anträge der hohen Staatsregierung und auch nach dem der Majorität der De putation ist dies aber der Fall, denn mehr oder weniger wird immer nur ein gewisses Anciennetätsverhältniß eingeführt, indem nach den gethanen Vorschlägen die Collatur nur unter einer gewissen Zahl von befähigten Lehrern wählen darf. Also nur die Dienstzeit berechtigt zum Eintritt in eine besser dotirte Stelle. Mag zu derDienstzeit aber auch ausreichende Befähigung treten, so kommt es doch nicht stets blos auf die höhere Befähigung des Lehrers, sondern auch auf seine Charaktereigenschaften an; es kommt ferner darauf viel an, daß der Collator, die Gemeindemitglieder und die Schulkinder mit Liebe an einem Lehrer hängen, und es liegt außer Zwei fel, daß von der Persönlichkeit des Lehrers das Wohl der Schule selbst abhängt. Kein Collator ist aber im Stande, wenn er zu einem bestimmten Lehrer ein besonders gerecht fertigtes Vertrauen hat, ihn zu wählen. Wenn ich deshalb keineswegs das Collaturrecht um einer bloßen Laune willen den Berechtigten vindiciren will, sondern aus dem angege benen Grunde, so bestimmt mich dazu noch der Umstand, daß ich von der Anwendung des beabsichtigten Principes im All gemeinen einen großen Nachtheil besorge. Es wird nämlich künftig nicht ausbleiben, daß ein steter, sehr häufiger Wechsel der Lehrer an den Schulen eintreten wird. So oft nämlich eine Vacanz in einer höhern Stelle vorkommt, rückt natür lich ein anderer Lehrer ein. Der Collator darf den bisherigen Lehrer nicht behalten, selbst wenn er ihm eine Zulage geben will; der Lehrer muß seinen -Platz verlassen, wenn er ab berufen wird, und daß ein solcher häufiger Wechsel das Wohl einer Schule nur benachtheiligen könne, davon bin ich nicht nur überzeugt, sondern habe auch diese Erfahrung in eigner amtlicher Wirksamkeit gemacht; sie wird auch anderwärts überall da gemacht werden, wo, wie bei den städtischen Schu len, eine Mehrzahl von Lehrern angestellt ist. Ein fortwäh rendes Fortgehen von Lehrern und ein öfteres Eintreten ganz neuer Elemente ist und bleibt jedenfalls der Schule nachtheilig. Wenn man aber dessen ungeachtet/glauben sollte, daß eine höhere Rücksicht eine Beschränkung des Collaturrechts gebiete, so bleibt es wenigstens hart, eine solche Beschränkung in Be zug auf die Städte anzuwenden. Es-ist schon von mehreren Seiten bemerkt worden, daß die städtischen Communen kaum in die LaM kommen werden und können, irgend einen Vor- theil von den Bestimmungen des Gesetzes zu ziehen, daß viel leicht auch für die städtischen Lehrer eine Gehaltszulage aus Staatskassen nicht zu erwarten steht; den Städten daher auch zu gleicher Zeit das Collaturrecht, dessen Vortheil sich hier von selbst herausstellt, zu nehmen, dazu kann ich meinerseits meine Zustimmung nicht geben. Ich werde in dieser Hinsicht zwar keinen Antrag stellen, habe auch keinen zu stellen nöthig, da mein« Meinung blos eine verneinende ist, muß aber das Präsidium ergebenst bitten, bei der Abstimmung nicht auf die ganze Paragraphe, sondern auf die einzelnen Positionen die Frage zu stellen, weil ich mit dem V. Abschnitt der §. 2 durch aus nicht einverstanden sein könnte, wenn ich auch gegen die sonstigen Bestimmungen der zweiten Paragraphe etwas zu erinnern nicht habe. Ich bitte also, bei der Abstimmung auf den V. Abschnitt der §. 2 eine besondere Frage zu richten. v. Egidy: Ich bitte ums Wort zur Widerlegung, mein Herr Präsident! Präsident v. Schönfels: Herr v. Egidy hat das Wort zur Widerlegung. v. Egidy: Nur wenig Worte! Wenn ein geehrter Vor redner vorhin angeführt hat, ich hätte die Erfahrung gemacht, die Schullehrer schwelgten in Ueppigkeit, so hat mich das um so mehr frappirt, als ich glaube, gleich im Anfang meiner Rede geäußert zu haben, daß ich zu Denjenigen mich bekenne, welche eine Verbesserung der jetzigen Lage derjenigen Schullehrer, welche auf Minimalstellen, wie diese jetzt dotirt sind, stehen, wünschen müssen. Ich besinne mich ganz deut lich auf die Stelle in meiner Rede, wo der Ausdruck: „in Ueppigkeit leben" — schwelgen habe ich gar nicht gesagt — gebraucht worden ist. Ich habe keineswegs behauptet, daß die dermaligen Verhältnisse derSchullehrcr der Art seien, daß sie dabei schwelgen könnten, sondern ich habe nur gesagt, daß ich es nicht für so beklagenswcrth hielte, wenn die Schul lehrer nicht in der Classe derjenigen Staatsbürger ständen, welche finanziell vorzugsweise begünstigt seien, und zwar aus dem Grunde, meinte ich, weil sie der Heranwachsenden Jugend ein Beispiel geben sollen, wie man bei Sparsamkeit und Enthaltsamkeit, bei Ordnung und richtiger Eintheilung im Familien- und Hauswesen doch auch mit einem geringen Gehalte bestehen und ganz wohl existiren kann. Ich halte diese im lebendigen'Beispiele verwirklichte Lehre für eine außerordentlich wichtige, um so mehr, als unsere ganze stän dische Wirksamkeitvorzugsweise darauf zugcschnitten ist, in diesem Sinne zu handeln, zugleich um dem Volke zu zeigen, daß man überall haushalten muß. Wenn der geehrte Abge ordnete das Beispiel bezweifelte, das ich anführte, wo Schul lehrer selbst bei dem jetzigen Minimalgehalte von 220 Lhaler im Stande gewesen seien, etwas zurückzulegen, so muß ich das nochmals bestätigen. Ich finde darin auch durchaus kei nen Angriff auf die Schullehrer; im Gegentheil, ich habe da mit beweisen wollen und bewiesen, daß selbst unter den zeit- herigen Verhältnissen bei dem Lehrerstande sich Beispiele ge funden haben, welche eben das edle Vorbild, welches ich vor hinaufstellte, thatsächlich gegeben haben, und das kann diesem Stande nur zur Ehre gereichen, möchte es nur mehr Nach folger finden! V. Großmann: Die geehrte Deputation hat einen Mittelweg zwischen dem v. Zehmen'schen und Müller'schen Anträge eingeschlagen, und ich glaube, man kann ihr das nicht verdenken, wiewohl ich allerdings dem Müller'schen Vor schlag zuzustimmen am geneigtesten bin, wie ich denn das
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