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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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legen sollen, daß er nun sich als mancipirt erachten sollte. Das kann ich doch nicht glauben; denn sonst müßte es Jedem angst und bange werden, vom Staate etwas zu verlangen, wenn dieser ihn deshalb geradezu nur zumWerkzeug machen will. Ein dritter Grund liegt noch in der nothwcndigen Cvnsequenz des Gesetzes. Das Gesetz hat den Zweck, durch Wohlthun die freie Selbstbestimmung der Lehrer zu gewinnen, sie mit Lust und Liebe für die bestehende Ord nung des Staates und der Kirche zu erfüllen," und -auf diese Weise dahin zu wirken, daß ihr Einfluß immer ersprießlicher und segensreicher werde. Wenn ich diesen Gesichtspunkt in's Auge fasse, so erfordert die Consequenz auch nothwendig, daß das Gesetz von Allem absehe, was die Lehrer ohne Grund und ohne Noth mit ihrer Stellung entzweien und über ihre Lage verdrießlich machen kann, und jene Bestimmung ist jedenfalls eine solche. Es versteht sich wohl von selbst und ist von der Klugheit und dem Zartgefühl eines jeden? Einzelnen zu er warten, daß, wenn er von der Staatsregierung aufgefordert wird, in ein anderes Amt einzutreten, er dies ohne dringende Gründe nicht von der Hand weisen werde. Dieser Klugheit sollte man doch Vertrauen schenken. Was zuletzt die unter 2b. berührte Scala, wonach nur immer aus einer Claffe der Unterstützten in die andere versetzt werden soll,^betrifft, so glaube ich, ist der hinsichtlich der Collatoren gemachte Vor schlag nicht ganz für gerechtfertigt zu erachten. Denn ich bin der Meinung, es liegt jener Scala nicht ein ganz richtiges Princip zu Grunde. Man geht offenbar von dem Gesichts punkte aus, die Stelle wird für den Mann gesucht; ich be haupte dagegen : der Mann wird für die Stelle gesucht, und er wird nicht allemal nur in der oder jener Claffe zu finden sein. Prinz Johann: Das Gutachten der Deputation ist hauptsächlich von einer Seite angegriffen worden, nämlich hinsichtlich des Communalprincips; man hat vielfach gesagt, es handele sich hierin um Aufgabe des Communalprincips. Davon ist aber keineswegs die Rede. Es handelt sich blos darum, ob dasselbe auf diese neuen Bestimmungen Anwen dung erleiden soll, und da glaube ich, ist cs doch gut, daß der Staat, wenn er Verbesserungen für nothwendig findet, zu den Gemeinden sagt: ihr habt das Eurige gethan, das Uebrige werde ich Nun thun. Ich verkenne keineswegs die Uebelstände, welche der Herr Regierungscommissar bereits dargelegt hat; sie scheinen mir aber nicht größer zu sein, als die, welche sich an die Annahme des Communalprincips knüpfen. Ich glaube auch, Herr 0. Großmann, der sich für dasselbe aussprach, hat .mir gerade darin die beste Hülfe geleistet, indem er sagte, daß dergleichen Fälle wenig vorkommen würden. Das glaube ich auch, und darum halte ich dafür, daß es der vielen Schrei berei nicht werth ist, die es veranlassen würde, und es darum besser sei, die Sache auf dem kürzesten Wege abzumachen. Die Lehrer sollen diese Gaben rein aus den Händen des Staates empfangen, und nicht in den Gemeinden durch neue Auslagen für das Schulwesen neue Bitterkeit erweckt werden. Dies die Gründe, welche mich zum Festhalten an dem Deputations gutachten bewogen haben. Ich verkenne auch ferner dabei nicht, daß die Gründe dafür, daß die Gehaltserhöhung bei höherem Alter nicht von den Communen gegeben werde, viel stärker sind, als diejenigen, welche dafür in Betreff der Erhöh ung von 120 zu 140 Thaler sprechen. Denn es wird immer für die Gemeinden ein sehr unangenehmer Fall sein, wenn sie ihren Zuschnitt auf 120 Thaler z. B. genommen haben, nun auf einmal 40, 60 oder 80 Thaler zulegen zu müssen. In solchen Fällen wird die Gemeinde das höhereAlter eines Schul lehrers geradezu als einen Hauptschlag betrachten, und sie wird es mit scheelen Augen ansehen, wenn ihr Lehrer in dieses höhere Alter kommt. Deswegen wollte ich nicht, daß die Com munen hierbei zugezogen würden. Noch ein Wort auf Das jenige, was Herr Professor Tuch geäußert hat. Er hat sich sehr lebhaft für die Verbesserung der Lehrer verwendet, ich glaube aber, daß der Zweck, welchen er im Auge hat, kaum erreicht werden kann. Es ist unmöglich, daß wir von Leuten von hoher wissenschaftlicher Bildnng, die sich vielleicht zu Professoren oder Lehrern an Gymnasien eignen würden, ver langen könnten, daß sie als Lehrer auf's Land gehen sollten. Das würde jedenfalls eine zu große Anforderung sein. Ich glaube auch, daß es hier weniger darauf ankommt, ausgezeich nete Köpfe für die Schullehrerstellen zu gewinnen, als viel mehr gute Herzen und feste Charactere. Das ist das, was ich bei dem Volksschullehrerberuf für das Hauptsächlichere halte. Präsident v. Schönfels: Es hatzunächstHerrv. Metzsch das Wort. v. Metzsch: Ich will mir zur Motivirung meiner Ab stimmung nur wenige Worte erlauben. Auch ich bin einer von Denen, welchedas, was die Staatsregierung ursprünglich im Gesetzentwürfe §.2 zur Verbesserung der pecuniären Ver hältnisse der Volksschullehrer geboten hat, für das Mini mum halten, was man ihnen gewähren muß, soll überhaupt der vorgesteckte Zweck vollständig erreicht werden, und ich stimme daher vollkommen den Aeußerungen bei, welche Herr Bürgermeister Müller vorhin mit so beredtem Munde ausge sprochen hat, sowie dem vou ihm gestellten Anträge. In gleichen bin ich auch mit dem einverstanden, was Herr v. Po- sern gesagt hat, obschon er dem Müller'schen Anträge nicht beigetretcn ist. Was dagegen das von der hohen Staats regierung festzuhaltende Communalprincip bezüglich auch der neuen Bestimmungen betrifft, so muß ich mich entschiedenda- gegen erklären und schließe mich hier der Majorität der Depu tation und den practischen Ansichten an, welche soeben Se. König!. Hoheit kundgegeben hat. Ich kann Ihnen versichern, meine Herren, daß es viele Dörfer auch im Erzgebirge und im Voigtlande giebt, namentlich in dessen höher gelegenen Thei- len, in den sogenannten Waldorten, welche nicht einmal den Minimalbetrag von120Lhalern, geschweige den Mehrbetrag, welcher jetzt verlangt wird, aufzubringen im Stande sind.
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