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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Es ist endlich von einigen Seiten tadelnd bemerkt worden, daß in einigen Orten die Schulgelderreste zum größten Nach teile der Lehrer selbst zu einer exorbitanten Höhe gestiegen seien; auch dies muß ich bestätigen, allein ich glaube nicht, daß man deshalb den Behörden den Vorwurf machen kann, in Beitreibung derselben nachlässig gewesen zu sein. Von diesen ist wohl überall geschehen, was sich den Verhältnissen nach thun ließ; der Hauptgrund dieser traurigen Erscheinung liegt aber wohl zum größten Kheil in der beharrlichen Reni tenz der Schulgeldpflichtigen selbst. v.Friesen: Da Alles über diese interessante Frage spricht, so erlaube auch ich mir, meinen Beitrag dazu zu lie fern, um besonders über das Communalprincip zu sprechen. Nach so vielen Aeußerungen, die wir darüber gehört haben, bin ich aber fast zweifelhaft geworden, ob ich dafür oder da gegen sprechen soll; ich will daher für Beides sprechen und am Schlüsse erklären, wofür ich mich entscheiden zu müssen glaube. Unbedingt ist es nämlich anzuerkennen, daß das Communalprincip an sich und von allem Anfänge an das richtige ist, denn die Kinder gehören den Eltern und nicht dem Staate, die Eltern, die Gemeinden halten die Schulen für sich und nicht für den Staat: also von dem Communal princip muß man allerdings ausgehen, und es wäre zu wün schen, daß man immer an demselben festgehalten hätte. Allein warum geht es nicht? Weil, wie ich schon in der vorigen Sitzung anzudeuten mir erlaubte, die Gesetzgebung das Com munalprincip verdorben hat. Das Gesetz vom Jahre 1845 hat schon angefangen, das Communalprincip zu beeinträch tigen, und hat es dadurch unmöglich oder wenigstens im höchsten Grade schwierig gemacht, auf demselben fort zubauen. Ich muß dabei meine Klage im Allgemei nen wiederholen; wir haben überhaupt zu viel Gesetze, wir wollen zu viel regieren, Alles nur durch Gesetze in Ordnung bringen. So wenig als die Nothwendigkeit, die Heilsamkeit der Gesetze im Allgemeinen zu bezweifeln ist, so ist doch eben so wenig zu bezweifeln, daß sehr viel gemacht, sehr viel weit besser gemacht werden könnte ohne Gesetze. Daraus folgt, daß wir zu viel Behörden haben, die Behörden aber haben sich zu viel eingemischt in die persönliche Freiheit und in die Freiheit der Communen, sie haben zu viel regiert, sie haben dadurch den freien Willen mehr gelähmt, als ihn befördert. Um dies aus dem Leben und durch Beispiele ei- nigermaaßen zu erläutern, ermähne ich Folgendes: Der Herr königl. Commiffar hat sehr richtig bemerkt, daß nach dem Ge nerale von 1805 und dem Rescript von 1806, wozu ich auch noch das Rescript von 1811 rechne, auch schon Schulgeld ge geben werden mußte, und zwar ein guter Groschen wöchent lich für ein Kind, das macht jährlich 2 Lhlr. 4 gGr., und das würde, wie er sehr richtig berechnet hat, bei einer Zahl von 120 Schulkindern die Einnahme von 260Lhalern ergeben, gewiß eine sehr schöne Einnahme. Und selbst wenn nach dem Gene rale von 1811 durch die Einrichtung der Schulgeldereinneh mer noch etwas an Einnebmergebühren abginge, so blieben I. K. (3. Abonnement.) immer noch 220 bis 230 Lhaler übrig. Warum hat man es aber dabei nicht gelassen? — Warum hat man diese Einrich tung, mit der alleLheile zufrieden waren, nicht bestehen lassen und hat sie durch das Gesetz von 1835 geändert? — Zwar sagt man: es ist ja einerlei, ob das Schulgeld an den Schul lehrer oder an dis Schulcasse abgegeben wird. Und doch ist es in der Wirkung nicht einerlei. Woher kommt das? Daher, daß ein Vater, eine Mutter,die ihre Kinder lieb haben, wie es doch in der Regel der Fall ist, den Schulunterricht für eine Wohlthat betrachten und deshalb den Schullehrer als ihren Wohlthäter ansehen, der ihren Kindern einen guten Unterricht, eine Erziehung giebt; sie geben daher das Schulgeld an ihn gern und willig, aber mit Gleichgültigkeit, ja mit einem ge wissen Widerstreben an die Schulcasse, und das ist ein großer Unterschied; denn sie betrachten nun das Schulgeld als eine Abgabe. Herr Superintendent 0. Großmann hat das voll kommen richtig geschildert. Wenn der eine Zahlungsmodus mit dem andern einerlei wäre, woher kämen denn die enormen Schulgelderreste, und woher kommt es, daß die Schullehrer in den meisten Fällen durch das Schulgesetz vom Jahre 1835 nicht besser, sondern vielmehr schlechter weggekommen sind? Wenn Sie es wünschen, so kann ich Beispiele aus Mehrern Communen vorrechnen, daß Schullehrer, die früherrecht schön besoldet waren, nach diesem Gesetze nun weniger haben. Ganz natürlich, wenn Reste in der Schulcasse entstehen, so verliert sie der Schullehrer doch zuerst. Muß auch die Ge meinde für den Gehalt stehen, wie er einmal regulirt und fixirt ist, so muß sie den Gehalt doch oft und lange schuldig bleiben, wenn sie das Geld von den Schulgeldpflichtigen nicht be kommt, wenn die Reste sich immer mehr häufen, wenn sie auch durch alle Exccutionsmittel, durch alles Anrufen der Gerichte nicht zu dem Gelde kommen kann. Und wer verliert es? -- am Ende doch der Lehrer. Ebenso hat man den Schullehrern wehe gethan bei der Verwandlung gewisser Naturalabgaben in fixe Gehalte. Es ist uns Allen bekannt, früher hatte man den Gregoriusumgang, Neujahrsumgang, den Umgang bei Kirchweihen, Ostereier und eine Menge kleiner Natural abgaben, sie waren nicht vorgeschrieben, aber sie wurden ge geben. Die Eltern sahen bei dieser Gelegenheit ihre Kinder herumziehen, es war ein Fest nicht blos für die Kinder, son dern für den ganzen Ort, es entstand eine heitere Stimmung, man sah den Schullehrer an der Spitze der Kinder und man gab gern. Dazu kam, daß dergleichen Feste meistens gerade in eine Zeit fielen, wo die Gemeinde zu einer allgemeinen Festlichkeit ohnedies aufgelegt war, es wurde gegeben und gern gegeben; jetzt aber istdies Allesfixirt, und weil es schwer zu fixiren war, so kamen die Schullehrer auch dadurch schlech ter weg. Sonst cxistirte in allen Gemeinden, in kleinen Städ ten wie auf dem Lande die Sitte, daß bei Kindtaufen, Lauf mahlzeiten oder Hochzeiten der Pfarrer und Schullehrer ge beten wurden. Der Kindtaufvater sah es für eine Ehre an, wenn der Pfarrer und Schullehrer zu ihm kam, mochte die Familie noch so arm, mochte das Mahl noch so genügsam 16
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