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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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aufstellte, möchte ich darauf Hinweisen, daß er mit sich selbst in Widerspruch zu gerathen schien, wenn er die Eigenschaft des Staatsdieners für den Schullehrer in Anspruch nahm und zugleich als ein unzuverlässiges und hartes Ansinnen es betrachtete, von dem Schullehrer zu verlangen, daß er eine angenehme Stellung, eine angenehme Gegend und eine ange nehme Umgebung aufgeben solle, wenn es verlangt wird, um eine andere, bessere Stelle dafür zu übernehmen. Es müssen sich dies auch andere Civil- und Militairbeamte gefallen lassen, und es ist daher nicht abzusehen, warum hier zu Gunsten dex Lehrer davon eine Ausnahme gemacht werden soll. Graf Einsiedel-Wolkenburg: IchtrageaufSchluß der Debatte an und glaube dies um so eher thun zu können, da wir uns dem Worwurfe nicht ausgesetzt sehen dürften, daß der allerdings sehr wichtige Gegenstand nur oberflächlich von uns behandelt worden wäre. Präsident v. Schönfels: Herr Graf Einsiedcl-Wol- kenburg trägt aufSchluß der Debatte an, und es ist die Frage, ob fünf Mitglieder, die noch nicht gesprochen haben, diesen Antrag unterstützen. — Er ist allerdings hinreichend unterstützt. Es würde nun das Wort nur zu dem Zwecke zu ertheilen sein, um über den Antrag der Herrn Grafen v. Einsiedel zu sprechen. Es scheint Niemand das Wort gegen den Schluß der Debatte ergreifen zu wollen, und ich würde daher in Folge dieses Antrags die Debatte schließen, und zwar unter Erthei- lung des Schlußwortes, sowohl an den Herrn Referenten der Majorität als der Minorität. Regierungscommissar v. Hübel: Ich bitte ums Wort, um eine Bemerkung zur Beruhigung des Herrn Bürgermei ster Starke zu machen. Es erklärte sich Herr Bürgermeister Starke gegen die vorgeschlagene §. 2b., weil bei Besetzung der Schulftellen mehr Rücksicht auf das Bedürfniß der Stelle als auf die Personen der Lehrer zu nehmen sei, und weil in den Städten besonders eine solche Beschränkung derCollatur- behörden große Unzuträglichkeiten haben würde. Die Schu len werden aber unter einer Beschränkung der Collatoren, wie sie hier in Antrag gebracht worden ist, gewiß nicht leiden; denn es steht den Collatoren dabei noch immer ein so weiter Kreis von Männern zu Gebote, aus welchem sie wählen kön nen, daß es ihnen an geeigneten Subjekten nicht fehlen kann, daß sie stets im Stande sein werden, die Lehrerstellen mit recht tüchtigen Lehrern zu besetzen. Zn Rücksicht auf die Städte aber ist auch von der zweiten Kammer der Zusatz zu §. 2 be schlossen worden. Das Ministerium soll Ausnahmen stattsin- den lassen, wo es das Bedürfniß erheischt. Zn den Städten kann das Bedürfniß eintrete», Schulstellen auch mit jüngeren Männern zu besetzen. Biele Stadtschulen bedürfen einer grö ßer» Anzahl von Lehrern. Diese treten gewöhnlich erst als Hülfslehrer ein, wenn sie sich in den unteren Stellen bewährt haben, läßt man sie in höhere Stellen aufrücken. Hier.wird man sich nicht allemal streng an die Bestimmung wegen des 7. ». Dienstalters halten können. Das Ministerium wird besonders hier von seinem Rechte, Ausnahmen zu gestatten, Gebrauch machen, so daß auch die Städte durch die gesetzliche Bestim mung nicht leiden, sich nicht beengt fühlen werden. Ich wie derhole daher meinen Antrag, daß die Paragraphe noch dahin erweitert werde, die Collatoren zu verpflichten, in Stellen, welche 220 Thaler Einnahme und darüber haben, nur sosche Lehrer zu befördern, welche wenigstens in einem zehnjährigen Dienstalter stehen. Ein zu großer Wechsel der Lehrer, was ebenfalls vom geehrten Redner angedeutet wurde, dürfte da durch kaum herbeigeführt werden, weil ein Lehrer, der nur erst zehn Dienstjahre hat und erst in einem Alter von 35 Jah ren steht, noch lange genug in seinem neuen Amte wird ver bleiben können. Der Herr v. Großmann erregte noch Be denken gegen den vierten Satz der zweiten Paragraphe, näm lich gegen die Bestimmung, daß Lehrer, welche eine Beför derung in eine einträgliche Stelle ohne hinreichenden Grund ablehnen oder derselben Hindernisse in den Weg legen, ihren Anspruch auf Gehaltszulage verlieren sollen. Diese Bestim mung enthält gewiß keine bedenkliche Harte. Es kommen nicht selten Falle vor, daß Lehrer an kleinen Schulen aus Bequemlichkeit bleiben wollen. Wird einem solchen Lehrer eine Stelle angeboten, die mehr Arbeit, aber auch mehr Ein kommen giebt, und er schlägt diese Stelle aus, um das beque mere Amt zu behalten, so mag er auch der Aussicht auf eine Dienstzulage sich begeben, denn es kann wohl von dem Staate nicht verlangt werden, daß erZulagen an solche zahle, die nur darum Mangel leiden, weil sie ein ihren Kräften angemessenes Amt nicht annehmen wollen. Es kann auch der Fall Vorkom men, daß ein Lehrer eine bessere Stelle ausschlägt, weil er in der geringern einen weit größer» Nebenverdienst hat. Nun, dann bedarf er der Zulage nicht. Wir würden also bei man chem Lehrer die Trägheit befördern, wenn wir von dieser Be stimmung absehen wollten. Es ist der Zweck des Gesetzes, wie der geehrteVorredner andcutete, den Lehrernwohlzuthun, aber es ist.auch zugleich die Absicht, die Lehrer zur Thatigkeit anzuregen. Präsident v. Schönfels: Der Herr Referent wird nun das Schlußwort ergreifen. Referent v. Welck: Ich würde schon eher ums Wort ge beten haben, wenn ich nicht in der Meinung gestanden hatte, daß es vielleicht den beiden Herren Separqtvotanten gefällig sei, ihre Meinung noch besonders zu motiviren. Da dies nicht geschehen und nun der Schluß der Debatte ausgespro chen worden ist, so erlaube ich mir, noch Einiges hinzuzufü- gen. Ich werde meine schwachen Waffen zuvörderst gegen meine Freunde wenden und dann gegen meine Feinde. Zn dieser Beziehung erlaube ich mir zuerst eine Bemepknng auf die Rede des Abg. v. Friesen. Nämlich so sehr auch ich in vielen Beziehungen ein lauäator tomporks pxi'soi bin, so kann ich mich doch in Bezug auf die früheren Schulzustände un möglich mit dem Lobe einverstehen, welches mein verehrter 16*
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