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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Beziehung also werde ich, jedoch mit Vorbehalt des Mino- ritätsgutachtens.und insbesondere des Müller'schen Antrags, die Frage zuerst auf das Majoritätsgutachten richten. Wird derselbe angenommen, so sind die Minoritätsgutachten als gefallen anzusehen, mit Ausnahme des v. Zehmen'schen An trags, sowie des Antrags des Bürgermeister Müller, die beide noch zur Abstimmung gelangen. Wird das Majoriräts- gutachten abgelehnt, so würde überzugehen sein auf den An trag des ersten Minoritätsgutachtens, aber ebenfalls mit Vorbehalt der v. Zehmen'schen und Müller'schen Anträge. Bei Annahme desselben ist auf solche noch die Frage zu richten. Bei Ablehnung des ersten Minoritätsgutachtens kommt die Regierungsvorlage, aber immer wieder unter Vorbehalt der mehrerwähntenAnträge, zurAbstimmung, die nach Annahme der Regierungsvorlage dann durch Abstimmung erledigt werden. Im Uebrigen glaube ich wohl vielen geehrten Mit gliedern entgegenzukommen mit der Schlußerklärung, daß ich die Abstimmung satzweise vornehmen werde. Wenn Niemand etwas gegen diese Art und Weise der Abstimmung einwendet, so werde ich demgemäß verfahren. v. Zeh men: Nach meiner Ansicht, die allerdings nur in untergeordneter Maaße von der des Herrn Präsidenten abweicht, würde ich wünschen, daß die Abstimmung in der Maaße vorgenommen würde, daß also zunächst das Majo ritätsgutachten sub zur Abstimmung gebracht würde bis zu den Worten „auf Gehaltszulage", also mit Ausschluß des letzten Abschnittes, über den Majorität und Minorität einig sind. Würde dieses angenommen, dann wäre allerdings das Minvritätsgutachten suk L., welches das Communalprincip aufrecht erhalten wissen will, gefallen, wird aber das Majo ritätsgutachten bis zu den Worten „auf Gehaltszulage" abgelehnt, so wird die Abstimmung auf das Minoritätsgut achten L. zu richten sein, welches mit der Fassung der §.2 konform ist, wie sie in der zweiten Kammer angenommen worden ist, bis zu den Worten „auf Gehaltszulage", wieder mit Ausschluß des letzten Satzes: „Collatoren dürfen in Schul- siellen u. s. w." In beide Fassungen, sowohl in die der Majorität, als in die der Minorität sub und L., paßt so wohl das Amendement des Herrn BürgermeisterMüller als das meinige, so daß bei beiden Abstimmungen unsere beiden Sousamendements noch Vorbehalten sein möchten, da es nur Ziffern sind, welche geändert werden sollen. Dagegen wird auf den letzten Satz des Minoritätsgutachtens sub ^.: „Auch haben auf die in dieser Paragraphe bestimmten Auf rückungen in höhere Gehalte die betreffenden Lehrer nur so lange Anspruch, bis nicht ein Anderes im Wege der Gesetz gebung bestimmt wird", wohl eine besondere Frage zu richten sein, weil wir Deputationsmitglieder darüber einig sind; ebenso aus die §. 2 b. eine besondere Frage mit Vorbehalt des Amendements des königlichen Herrn Commiffars, wonach 10 Jahre statt 5 Jahre gesetzt werden sollen. Dagegen dürfte Communalprincip in 2 hineingckommen ist, sdem aber die Majorität widerspricht. So glaube ich, wird sich unsere Abstimmung einfach so abwickeln, daß jeder seine Ansicht klar aussprechen kann. Endlich würde noch eine Frage auf den Antrag zu richten sein, den die zweite Kammer in der ständischen Schrift stellen will. Prinz Johann: Ich würde mit der Fragstellung des Herrn v. Zehmen einverstanden sein, mit der einzigen Aus nahme, daß ich wünsche, daß die erste Frage bis auf den Satz: „oder 150 Lhaler erhöht werden", gestellt werde, und auf die beiden folgenden Sätze: „es haben jedoch u. s. w." und: „Lehrer, welche eine Beförderung u. s. w>", jedenfalls auf den Wunsch des Herrn 0. Großmann, der sich gegen den fünften Satz erklärt hat, eine besondere Frage gestellt werde. Präsident v. Schönfels: Ich muß freilich bekennen, daß es sehr schwierig ist, bei so umfassenden und'complicirten Abstimmungen gleich das, was sich ein Mitglied der Kammer für zweckmäßig gedacht hat, dem Präsidenten gewissermaaßen zurAbstimmung zu octroyiren. Ich glaube, die Art und Weise der Abstimmung, wie ich sie vorgeschlagen habe, erreicht eben falls den Zweck, und ich muß offen bekennen, daß ich die weit läufige Erklärung, die Herr v. Zehmen über die Abstimmung gab, nicht vollständig aufgefaßt und nur unvollständig wieder geben könnte. Glaubt Herr v. Zehmen, daß durch die Art und Weise, wie ich die Abstimmung vorgeschlagen habe, der Zweck nicht erreicht wird, daß man nicht dahin kommt, wohin man kommen will, nun so muß ich mich dessen bescheiden; aber ich muß es bis jetzt wenigstens noch bezweifeln, daß die Ab stimmung, welche ich vorschlug, der Art wäre, daß der Zweck nicht erreicht würde. Ich muß es übrigens der Kammer über lassen, ob sie die Modalität der Abstimmung, wie sie Herr v. Zehmen vorgeschlagen hat, vorzieht, aber ich bekenne noch mals, ich habe der umständlichen Erklärung kaum folgen kön nen, die derselbe über die Abstimmung gab, und halte sie auch nicht für vorzüglicher als die von mir vorgeschlagene. Referent v. Welck: Ich sollte auch meinen, nachdem der Herr Präsident erklärt hat, daß die erste Abstimmung auf das Majoritätsgutachten mit Vorbehalt des Müller'schen und des v. Zehmen'schen Amendements zu richten sein wird, daß dann durch den Vorschlag des Herrn v. Zehmen auch nichts Anderes erreicht wird, als was der Herr Präsident vor geschlagen hat, es wird daS Interesse des Herrn v. Zehmen dadurch ebenso gewahrt werden. v. Nostitz-Wallwitz: Das Direktorium folge doch sei ner Ansicht. Präsident v. Schön fels: Ich bin sehr gern bereit dazu,, sofern noch einige Mitglieder dieselbe Erklärung abgeben sollten. (Secretair v. Polenz und 0. Großmann erheben sich.) §. 2o. für gefallen zu erachten sein, sowie das Minoritäts- Ich glaube, ich kann um so mehr auf meinem Vorschläge Lutachten subL. angenommen wird, weil dann schon das j beharren, als ich das Bewußtem habe, daß Niemand dadurch
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