Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
der Regierung, em zehnjähriges Dienstalter anzunehmen, ab gelehnt wäre. Prinz Johann: Es dürste wohl nothwendig sein, bei der Abstimmung zugleich mit auszusprechen, daß dadurch der Vorschlag der zweiten Kammer, der denselben Gegenstand betrifft, erledigt wäre, nämlich der Satz, wie er auf der linken Colonne da steht. Präsident v. Schönfels: Sollte der Satz, der auf der rechten Colonne steht, Annahme finden, dann glaube ich, versteht es sich wohl von selbst, daß der Satz, wie ihn die zweite Kammer will, als gefallen anzusehen ist, denn es kön nen doch unmöglich beide Satze, die von einander abweichen, zusammen angenommen werden. Was die Ansicht des Herrn Regierungscommissars anlangt, so glaube ich, wird dadurch ein großer Gewinn nicht zu machen sein. Ich kann mich frei lich nur auf diese Ansichten stützen, auf welche Anträge gestellt sind, auf andere Aeußerungen, wie sie in der Kammer laut geworden sind, kann ich bei der Abstimmung eine Rücksicht nicht nehmen. Ich glaube, der Gewinn wird kaum ein großer sein; indeß insofern Seiten der Kammer nichts dagegen aus gestellt wird, so werde ich in der Art und Weise abstimmen, wie der HerrRegierungscommissar vorgeschlagen hat, d.h. ich werde erst den Satz ohne bestimmte Ziffer, dann freilich, wie es die Landtagsordnung vorschreibt, die Ziffer 5, die von der Deputation vorgeschlagen wird, zur Abstimmung bringen, und endlich die Ziffer 10, wie die Staatsregierung vorgefchlagen. §.2b. lautetfolgendermaaßen, undzwar, wiesiedieMajorität Ihrer Deputation gefaßt hat: „Collatoren dürfen in Schullstellen von 220 Khaler Einkommen und darüber nur solche Lehrer berufen, die im Dienst alter von — Zähren stehen." Die Ziffer wird später noch bestimmt werden. „Ausnahmen hiervon hängen von der Genehmigung des Ministeriums des Eultus ab." Es ist nun die Frage an die Kammer zu richten: ob sie sich nach der Ansicht der Majorität ihrer Depu tation mit dem Sinne dieses Antrags einverstehen will? — Gegen 11 Stimmen Za. Präsidentv.Schönfels: Nun schlägt die Majorität der Deputation vor, das Dienstalter auf fünf Zahre zu be stimmen, im Gegensätze mit der Ansicht der Staatsregierung, die dasselbe auf zehn Jahre erweitern will. Ich richte die Frage auf den Antrag der Majorität der Deputation und frage: ob Sie hierin der Deputation b eipflichten wollen? — Gegen 9 Stimmen Ja. Präsidentv. Sch önfels: Gegen 9 Stimmen ist der Antrag der Majorität der Deputation durchgegangen, das heißt, angenommen worden, und somit ist derSatz, wie ihn die hohe Staatsregierung und die zweite Kammer will, nicht weiter in Berücksichtigung zu ziehen. Ich wende mich nun zu der §. 2o., und zwar in der Maaße, wie sie die Majorität der Deputation Vorschläge. Sie lautet: „ Die nach 1 und 2 zu gewährenden Gehaltserhöhungen und Zulagen sind aus Staatskassen zu zahlen, so weit sie nicht aus Kirchenärarien oder hierzu ge eigneten Stiftung sfonds bestritten werden kön nen. Bei ncufundirten Stellen bewendet es je doch in Bezug-auf die tz. 1 erwähnte Gehalts vermehrung bei der allgemeinen Verbindlich keit der Schulgemeinden." Es ist dies allerdings die wichtigste Paragraphe, welche in diesem Momente zur Ab stimmung kommt. v. Erdmannsdorf: Ware es vielleicht dem Herrn Präsidenten gefällig, die beiden Sätze zu trennen? Es wäre nämlich möglich, daß Jemand für den ersten Satz stimmen wollte, aber nicht für den zweiten, und umgekehrt. Präsident v. Sch önfels: Ich werde sehr gern dazu bereit sein. Prinz Johann: Ich bemerke nur, daß der zweite Satz gar keinen Sinn hat, wenn der erste wegsällt, denn der zweite enthält blos eine Ausnahme vom ersten. Präsidentv. Schönfels: NachdieserBemcrkung, deren Sinn mir für den Moment auch entgangen war, wird cs wohl besser sein, die Frage auf die ganze Paragraphe zu richten. Die Paragraphe ist bereits vorgetragcn und ich frage: ob die Kammer derMajoritat ihrer Deputation inBe- zug auf die §. 2o. beizupflichten gemeint ist? — Gegen 13 Stimmen Ja. Präsidentv. Schönfels: Diese§. 2o. ist mit21 gegen 13 Stimmen angenommen. Hiermit würde nun allerdings die Ansicht der ersten Minorität als gefallen zu betrachten sein. Somit wäre nun die Sache eigentlich entschieden, und das Majoritätsgutachten hätte durchgängig Annahme gefunden. Ich habe nun noch die Frage auf die §. 2 im Allgemeinen zu richten und frage: ob die Kammer der §.2 nach dem Vorschläge derMajoritätihrerDeputation, und zwar auch in ihren Unterabtheilungenb. und o., in der beschlossenen Maaße ihre Zustimmung er- theilen will? — Gegen 2 Stimmen ist die §. 2 ange nommen. Prinz Johann: Dürfte nicht vielleicht noch auf die Ablehnung des Antrages, den die zweite Kammer in die stän dische Schrift aufzunehmen beschlossen hat, eine Frage zu stellen sein ? Es versteht sich von selbst, wir können den Antrag nicht mehr annehmen, nachdem wir uns in dieser Beziehung gegen das Communalpn'ncip ausgesprochen haben; es ist nur auch formell die Ablehnung auszusprechen, weil in dem Se paratvotum auch auf Ablehnung angetragen war. Präsidentv. Schönfels: Ich war allerdings imBe- griffe, das, was Se. Königliche Hoheit bemerkten, auszufüh ren, es fiel mir aber ein, daß es doch ein Pleonasmus sein könnte.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder