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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Berhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^75. Dresden, am 15. März 1851. Achtundsiebenzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 11. Marz 1851. Inhalt: Berathung des Berichts der zweiten Deputation über Position 9 des außerordentlichen Budgets, Beiträge zur Gründung einer deutschen Marine. — Beschlußfassung. — Borträge der vierten Deputation : 1) die Petition zur Unterstützung des Vereins zum Frauenschutz; 2) Petition Mönch's zu Großporitzsch, die beim Braunkohlenbau stattfindenden Uebelstände betreffend; 3) Pe tition des Gastwirths Wolf und Genossen, die hohen Satze der Fleischsteuer betreffend; 4) die Petition Pflugbeils und Consorten zu Rübenau, abgeschlagene veränderte Steuerregulirung betref fend. — Beschlußfassung. Die Sitzung beginnt 5 Minuten nach ^1 Uhr in Gegen wart des Staatsministers v. Beust, des Regierungscommis- sars Grünler und von 35 Mitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung durch Secretair Starke aufgenom menen Protokolls. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand gegen das soeben verlesene Protocoll etwas erinnert, so ist dasselbe als genehmigt zu betrachten, und ich habe Se. Erlaucht Herrn Grafen Schönburg und Herrn Bürgermeister Wimmer zur Mitvollziehung desselben einzuladen. (Nach erfolgter Un terzeichnung.) Ein Registrandenvvrtrag kann heute nicht stattsinden aus Mangel an eingegangenen Nummern, wir werden daher sogleich zur Tagesordnung übergehen können, und zwar zum Vortrage des Berichtes über Position 9 des Ausgabebudgets, die deutsche Marine be treffend. Herr Freiherr v. Schönberg wird die Güte haben, den Vortrag zu übernehmen. Referent v. Schönberg-Bibrav: (Nach Vortrag der Motive zu Pos. 9, s. L.-M. n. K. Nr. 86 S. 1871.) Der Bericht lautet: Pos. 9. Beiträge zu Begründung einer deutschen Marine, betragt 226,513 Lhaler. t- K. (3. Abonnement.) Die Ausschreiben zu dem Zwecke der Begründung einer deutschen Marine sind von der provisorischen Centralgewalt durch Verordnung vom 10. Oktober 1848 nach Höhe von 3,000,060 Lhlr., sowie unter dem 12. Februar 1849 eine anderweite Ausschreibung von dem nämlichen Betrage ver fügt worden. Die Staatsregierung hat im Allgemeinen die Verpflich tung, den matricularmäßigen Beitrag zu den oben erwähn ten Ausschreiben zu leisten, anerkannt. Hat dieselbe die Auszahlung des oben erwähnten Postulats bis jetzt annoch beanstandet, so findet diese Verzögerung ihre Begründung in den Verhandlungen, welche zwischen der Staatsregierung und der Bundescentralcommission stattgefunden haben, und wobei erstere rücksichtlich der Umlage für die deutsche Marine, namentlich zu Gunsten der landeinwärts gelegenen Staaten, einen veränderten günstigeren Repartitionsmaaßstab zu er langen bemüht gewesen ist. Um diesen Verhandlungen ein größeres Gewicht zu verschaffen, glaubte die Staatsregierung die Ansicht aufsteüen zu müssen, daß die rechtliche Verpflich tung zweifelhaft erscheinen könne, ob die Marine erklärte Bundessache sei oder nicht, ob überhaupt eine Flotte als organische Einrichtung des Bundes begründet werden solle. Diesen Gründen wurde annoch hinzugefügt, wie die Genehmigung der Stände vor der Auszahlung abzuwarten und einzuholen sei. Obwohl sich im Jahre 1850 die Staatsregierung ver anlaßt gefunden hatte, zu einer, von der Bundescentralcom mission zu allgemeinen Bundeszwecken ausgeschriebenen Vor schußumlage von 1,200,000 Fl. einen matricularmäßigen Bei trag von 45,302 Fl. 35 Er. zu leisten, wogegen die gedachte Bundescentralcommission nach den Finanzausweisen auf die diesseitigen Marinerückstande, und zwar auf die zu zahlenden zwei Raten von 113,256 Lhlr. 14 Ngr. 1 Pf. --- 198,IM Fl.- 49Lr. den geleisteten Betrag in Abzug gebracht wissen wollte, so ist jedoch von der Staatsregierung auch gegen diese Ab schreibung Verwahrung eingelegt worden, indem in einem Zugeständniß zu diesem Abschreiben das Anerkenntniß einer Verpflichtung zu Leistung von Marinebeiträgen hätte gefunden werden können. Aus diese» aus den Verhandlungen zwischen der Staats regierung und der Bundescenrxalcommission geschöpften Gründen einer bis jetzt stattgesundenen Beanstandung Sei-, ten der Staatsregierung, die volle Verpflichtung zu Zahlung von Marinebeiträgen anzuerkennen, geht unzweifelhaft her vor, mit welcher Vorsicht die Staatsregierung gehandelt habe, um das diesseitige Interesse gewahrt zu sehen. Ohne daher die Gründe näher zu beleuchten, von wel chen die Staatsregierung sich bestimmen lassen zu müssen ge glaubt hat, die Verpflichtung zu Zahlung von Warinehei- trägen für jetzt nicht anzuerkennen, schließt sich die Deputa tion jedoch der von der Staatsregierung ausgesprochenen 19
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