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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Bausch und Bogen empfehlen zu können. Die zweite Kam mer besteht aber darauf, daß nur zwei Punkte an die Staats regierung gelangen, die drei übrigen nicht. Die Deputation schlägt Ihnen daher vor, um ein Vereinigungsverfahren in dieser Sache zu vermeiden, von Ihrem früheren Beschlüsse zurückzugrhen und conform dem Beschlüsse der zweiten Kam mer sich zu erklären, also hinsichtlich dieser beiden Differenz punkte kein Wereinigungsverfahren zu veranlassen, und zwar aus folgenden Gründen. Der erste ist blos aus einem Ver sehen Ihres Referenten entstanden, und der zweite ist ziemlich Unerheblich; denn Ihre Deputation ging dabei von der An sicht aus, daß, da alle fünf Punkte in der Petition enthalten sind, die Regierung wahrscheinlich nicht blos zwei davon, sondern alle fünf lesen werde, und daß es daher immer in der Hand der Regierung ist, ob sie alle fünfPunkte berücksichtigen will oder nicht. Aus diesen Gründen räth Ihre Deputation der Kammer an, hinsichtlich des ersten Differenzpunktes wie die zweite Kammer zu beschließen, die Petition zur Erwägung und nach Befinden Berücksichtigung an die Staatsregierung abzugeben, und hinsichtlich des zweiten Punktes blos die zwei ersten Punkte zu empfehlen und die drei letzten auf sich be ruhen zu lassen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort wünscht. Es scheint nicht so. Der Herr Referent hat dasSachverhaltniß entwickelt, er hat dargethan, in welcher Beziehung sich die Kammer mit der jenseitigen Kammer vereinigen möchte, und ich frage daher: ob die Kam mer den ersten Vorschlag der vierten Deputation, welcher dahin grht,von ihrem früheren Beschlüsse, die Petition zur Be rücksichtigung an die Regierung gelangen zu lassen, ab- zugehen und dafür die Ausdrücke anzunehmen: „zur Er wägung und nach Befinden Berücksichtigung," zu dem ihrigen machen will? — Einstimmig Ja. Präsident«. Schön fr ls: Ich frage nun: ob Sie sich hinsichtlich des zweiten Punktes mit der Deputation vereini gen wollen? — Einstimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Es ist bei der Stände versammlung eine Petition von mehreren Gastwirthen auf dem platten Lande, Wolf und Genossen eingegangen, welche darthun, daß durch das neue Schlachtsteuerregulativ die Landfleischer ziemlichhart bedrückt würden. Nämlich nach der Bestimmung dieses, wie des früheren Regulatives muß jeder Gastwirth und Fleischer, kurz Jeder, welcher überhaupt im Laufe des Jahres einmal Fleisch an Andere verkauft, alles Fleisch, was er das Jahr hindurch schlachtet und consumirt, nach der Banktaxe und nicht nach der Haustaxe versteuern. Nun führen sie an, daß es bei einem Gastwirth auf dem plat ten Lande ein unendlich seltener Fall sei, daß ein Gast einmal Fleisch verlange, deshalb sei dasjenige Vieh, waseinLand- gastwirth schlachte, nur als Hausvieh zu betrachten, wie bei jedem anderen Besitzer; gleichwohl würden die Gastwirthe viel harter betroffen. Diese Bestimmung habe zwar früher schon bestanden, sei aber erst jetzt durch die hohen Tarife drückend geworden. Die Petition ist in der zweiten Kammer bereits berathen worden. Die jenseitige Kammer hat nicht verkannt, daß allerdings Manches dafür spreche, daß aber auf der andern Seite unmöglich jetzt schon wieder auf eineAende- rung des erst von uns im Laufe dieses Jahres berathenen und von der Regierung eben erst publicirten Gesetzes ange tragen werden könne; indeß, da die Regierung bei der Be- rathung dieses Gesetzes selbst erklärt hat, daß cs jetzt gewisser- maaßen auf einige Zeit zum Versuch hinausgegeben werden müsse, um Erfahrungen darüber zu sammeln und späterhin Abänderungen daran vornehmen zu können, so glaubt die Deputation der jenseitigen Kammer ihrer Kammer Vorschlä gen zu können, die Petition zur Kenntnißnahme an die Re gierung gelangen zu lassen. Ihre Deputation ist ganz von denselben Ansichten ausgegangen und schlägt Ihnen Das selbe vor. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand etwas zu er innern gedenkt, so werde ich fragen: ob die Kammer sich mildem Vorschläge ihrer viertenDeput ast ion, der dahin geht, die fragliche Petition an die Re gierung zur Kenntnißnahme abzugeben, ein versteht?— Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es würde nun noch ein Ge genstand übrig sein, den Herr Graf Einsiedcl-Wolkenburg die Güte haben wird vorzutragen, ebenfalls ein mündlicher Bericht der vierten Deputation, Steuerrcgulirung betreffend. Referent Graf Einsiedel-Wolkenburg: Der Ge genstand ist eine Beschwerde mehrerer Grundbesitzer zu Rü denau, Christian Friedrich Pflugbeil und Genossen, im Be treff der von der Regierung ihnen abgeschlagenen Steuerre- gulirung. Die Beschwerde ist bereits in der zweiten Kammer verhandelt worden, und Ihre Deputation hat sich mit dem Berichte, welcher in der zweiten Kammer erstattet worden ist, vollkommen einverstanden erklären müssen; ich muß daher um die Erlaubniß bitten, Ihnen diesen Bericht hier vorlesen zu dürfen. (DerVortrag erfolgt, s.denselbenL.-M.H.K.Nr.76S.1656f.) Dem Anträge der 4. Deputation der zweiten Kammer, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, ist auch die zweite Kammer einstimmig beigetreten, und Ihre Deputation kann Ihnen ebenfalls nur den Beitritt dazu anempfehlen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über diesen Gegenstand etwas äußern will. Es scheint nichtso. Ich werde daher die Frage stellen: ob die Kam mer nach Anrathen ihrer Deputation diese Pe- lion auf sich beruhen lassen will?—EinstimmigJa. Präsident v. Schönfels: Es war dies der letzte Gegen stand, welcher heute zum Vortrag kommen könnte; es würde daher nur übrig bleiben, die nächste Sitzung zu bestimmen. Die nächste Sitzung findet morgen früh 10 Uhr statt, und wird auf die Tagesordnung gebracht der Bericht über die er höhten Militairbcdürfniffe. Die heutige Sitzung ist ge schloffen. Schluß der Sitzung 5 Minuten nach 1 Uhr. Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. Letzte Absendung znr Post: den 15. März 1851.
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