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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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lich'sein könnte, sobald ansteckende Krankheiten unter den Pferden ausbrechen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob bezüglich des Punktes o. Jemand das Wort nimmt. Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich werde daher, sofern der Re ferent trichts zur Entgegnung zu sprechen hat, zur Fragstellung übergehen. Es sind zur Anschaffung von Pferden 148,000Lhaler von der Regierung postulirtwor- den. Die Deputation mindert diese Summe auf 85,400 Lhaler und rathetderKammer an, nur den Betrag von 85,400 Lhaler zu bewilligen, und ich frage: ob die Kammer in dieser Hinsicht mit der Deputation übereinstimmt?— Einstimmig Ja. Referentv. Nostitz-Wallwitz: ä. 60,000 Lhlr. zu Feldequipirungsbeihülfen für Df- siziere, Feldbeamte und Chargen, die sich selbst zu equipiren haben. Die Motive sagen hierbei: Die Auszahlung dieser Gelder bei Gelegenheit der Mobilmachung war deshalb nothwendig, weil die betreffenden Personen ihre Equipirung undRemon- tirung vordem Ausrücken beschaffen mußten. Nach den Unterlagen haben davon erhalten: 146 Unterärzte, Roßärzte, Secre- taire und Portepeejunker . ä 25 Lhlr. 3,650 Lhlr. 423 Rittmeister, Hauptleute, Ober ¬ leutnants und Oberärzte . - 50 - 21,150 - 81 Wirthschaftschefs, Auditeure, Adjutanten und berittene Oberärzte der Infanterie und Artillerie . . . . . -100 - 8,100 - 35 Oberleutnants Und Majors«150 - 5,250 - 8 Brigade- und Regiments- commandanten . . . -300 - 2,400 - an Generale und deren Adju ¬ tanten, Generalstabsoffiziere, AerzteundübrigeFeldbeamten nach verschiedenen Sätzen 13,525 - in Summe 54,075 Lhlr. wozu noch 500 Lhlr. zuwachsen sollen, weil von einzelnen Parteien hierüber noch die Nachweise ermangeln. Der eigentliche Bedarf stellt sich daher auf 54,575 Lhaler, die von der zweitenKammer nach langen Debatten, die in den Mittheilungen Seite 1965—1968 nachzulesen sind, bewil ligt wurden. Ihre Finanzdeputation bemerkt hierüber Nachstehendes : Das vom Kriegsministerium mit königlicher Genehmi gung in die Armee erlasseNe Feldreglementvom 1. August 1848 bestimmt: §-37. Als Beihülfe zurFeldeguipirung erhält bei seiner 'Versetzung auf den Kriegsfuß jeder Leutnant, Ober- leüinant, Adjutant und Hauptmann zweiter Elaste 50 Lhaler. DieMilitairbeamten empfangen dieselbeSumMe, wie die im Range gleichstehenden Offiziere. §215. Für einige höhere Offizierchargen sind besonders Feldzulagen auszusetzen. Höhere Offiziere, als bis mit dem Range der Capitains und Rittmeister zweiter Elaste, hatten bisher keinen bestimm ten Anspruch auf Feldequipirungsbeihülfen. Wurden ihnen diese bewilligt, so bestanden sie in einem monatlichen Gehalte, aber nie sind sie zu der Stärke, wie dermalen, bewilligt worden. Für den commandirenden General wurde aber noch zuweilen entweder eine bedeutendere Beihülfe vom Könige gegeben, oder ihm und andern Generalen Vorschüsse bewilligt. Als Resultat dieser Bemerkungen geht hervor, daß ein großer Theil des vorliegenden Postulates auf reglements mäßigen Bestimmungen beruht und die weitere Bewilligung dem pflichtmaßigen Ermessen der Staatsregierung überlasten war. Die Deputation rathet daher, die erste Kammer möge gleich der zweiten Kammer das Postulat sub ä. mit 54,575 Lhaler bewilligen, im Uebrigen aber dem dort gestellten Anträge bei treten, die Staatsregierung wolle der nächsten Stände versammlung einen Gesetzentwurf vorlegen, nach welchem die bei Mobilmachung der Armee zu ge währenden Feldequipirungsbeihülfen festgestellt werden. Regierungscommissar v. Zeschau: Nächst der Analogie anderer Staaten hat man bei diesen Beihülfen auch einen monatlichen Gehaltsatz zum Grunde gelegt. Wenn man den Subalternenoffizieren Und den berittenen Offizieren (Adju tanten und Stabsoffizieren) mehr als den Gehaltssatz gegeben hat, so hat man dagegen den Hauptleuten erster und zweiter Elaste bedeutend weniger als diesen Satz gegeben. Auf diese Weise glaubte man das wirkliche Bedürfniß mit der möglich sten Oeconomie zu vereinigen. Dabei ist man noch bedeutend unterden Sätzen geblieben, welche in andern Armeen, nament lich in der preußischen, üblich sind, wo neben höhern Gehal ten auch höhere Equipirungs- und Mobilisirungsbeihülfen gegeben werden. Präsidentv. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand bei dieser Position zu sprechen wünscht. —Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich werde daher, sofern der Herr Re ferent nicht etwas zu bemerken hat, zur Fragstellung über gehen. Es wird zuvörderst von der Deputation das Postulat in der Summe von 54,575 Lhaler zur Bewilligung empfo h len,und ich frage: ob die Kammer in dieser Hinsicht sich mit der Deputation einverstehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es ist bei dieser Position eines Antrags gedacht, der in der zweiten Kammer gestellt und angenommen worden ist, und der nun von der Depu tation dieser Kammer ebenfalls zur Annahme empfohlen wird. Er lautet so: „Die Staatsregierung wolle der Nächsten Ständeversammkung einen Gesetzent wurf vorlegen, nach welchem die bei Mobilma chung der Armee zu gewährenden Feldequipi rungsbeihülfen festgestellt werden." Ich frage:
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