Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ob die Kammer nach dem Anrathen ihrer'Depu- tation diesem Anträge ihre Zustimmung erthei- len will? — Einstimmig Ja. Referent v. Nostitz-Wallwitz: o. 200,000 Lhlr. zu dem gesammten übrigen durch die Mobil machung entstandenen Aufwand. Die^ Motive bemerken, daß sich dieser Ansatz nur auf ungefähre Annahme gründe. Als einzelne Posten dieses Aufwandes sind vorzüglich aufzuführen: die Gehalte der angestellten Feldbeamten, dieKosten für Mehraufwand an Fourage, für Land-, Waffer und Eisenbahntransporte, zweimalige Einberufung der Beurlaubten, Mehrpräsenz der Mannschaft im Monat November rc. Der Deputation ist es nicht gelungen, über diese postu- lirte Summe speciellere Details zu erhalten. Das Bedürfniß war unbezweifelt vorhanden, und die Summe selbst ist als ein Bercchnungsquantum zu betrachten. Es wird daher angerathen, die Unterposition e. mit 200,000 Khaler zu bewilligen. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand bei dieser Position zu sprechen wünscht.—-Es scheint nicht der Falljzu sein, ich werde daher sogleich zur Frag stellung'. übergehen. Es werden postulirt 200,000 Lhaler zu dem gesammten übrigen durch die Mobilmachung entstandenen Aufwande. JhreDe- putation rathet die Bewilligung dieserSumme an, und zwar als Berechnungsquantum, wie sie ausdrücklich im Berichte sagt. Ich frage: ob die Kammer in dieser Bezie hung sich mit der Deputation einverstehen will? — Einstimmig Ja. Referent v. Nostitz-Wallwitz: k. 150,000 Lhlr. zu Bestreitung des Aufwandes für die Mehr präsenz von 20,000 Mann während des Mo nats December v. I., ä 7H Lhlr. pro Kopf berechnet. Erscheint der Ansatz auch etwas hoch, so ist doch dabei zu bemerken, daß hierunter die Gebührnisse für die Unteroffiziere der Kriegsreserve enthalten, die im gewöhnlichen Budget nicht ausgenommen sind. Die Finanzdeputation beantragtdaher, die Unterposition k. mit 150,000 Lhaler zu bewilligen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand über diese Position das Wort verlangt, so frage ich: obdieKammer nach Anrathen ihrer Deputation 150,000 Lhaler zu Bestreitung des Aufwandes für die Mehr präsenz von 20,000 Mann zu bewilligen gemeint ist? —Einstimmig Ja. Referent v. Nostitz-Wallwitz: Nächstdem ist von der Deputation der zweiten Kammer noch bemerkt worden, sie sei bei allen diesen Bewilligungen von dem Grundsätze ausgegangen, „daß die von den Standen bewilligten Gelder ledig lich zu den Zwecken zu verwenden sind, für welche sie gefordert wurden, und daß die dabei zu machen den Ersparnisse nur dann anderweit zu Deckung eines Mehrbedarfs für ein Postulat zu verausgaben sind, wenn das letztere und dasjenige, bei welchem Ersparnisse eintreten, als Unterpositionen einer und derselben Hauptposition angehören." Die zweite Kammer hat deshalb den von der Finanz deputation gestellten Antrag angenommen: „Gegen die hoheStaatsregierung in der ständischen Schrift sich dahin zu erklären, wie sie zwar bei den von ihr gewährten Bewilligungen des ordentlichen Ausgabebudgets den vorbenannten Grundsatz als leitend und maaßgebcnd anerkannt habe, jedoch bei den Positionen 7 und 17 des außerordentlichen Bud gets von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß die verwilligten Gelder lediglich für die in den Un terabteilungen angegebenen Zwecke verwendet und die bei einer der letzteren sich ergebenden Er sparnisse nicht für die in diesen andern Unterab teilungen angegebenen Bedürfnissen verausgabt werden können." Ihre Finanzdeputation findet unbedenklich, daß die erste Kammer-diesem Anträge beitrete. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob bezüglich dieses soeben vorgelesenen Antrages Jemand daS Wort wünscht? Es ist dies nicht derFall, ich werde daher nun die Frage sofort auf diesen Antrag richten, und zwar ohne denselben zu recapituliren, da er soeben von dem Herrn Refe renten vorgetragen wurde. Er befindet sich Seite264 und265, und ich frage: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation diesem dort befindlichen Anträge ihren Beifall schenken will?—-EinstimmigJa. Referent v. Nostitz-Wallwitz: Endlich ist noch in der zweiten Kammer der Antrag ge stellt und angenommen worden. Die Staatsregierung wolle den Bestand der Armee auf die frühere, vor dem Gesetze vom 9. November 1848 stattgefundene, nach einem Procent der nach der Bundesmatrikel angenommenen Bevölkerung Sachsens von 1,200,000Seelen berechnete Stärke zurückführen und zu dem Ende den nächsten Stän den ein hierauf gegründetes Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht vorlegen; für den Fall aber, daß diese Maaßregel unausführbar erscheine, den nächst versammelten Ständen die Gründe angeben, welche die Ergreifung einer solchen Maaßregel un- thunlich machten; inmittelst jedoch die für den gegenwärtigen Bestand der Armee etwa noch erfor derlichen Ofsizierstellen bis zum nächsten Landtage unbesetztlassen. Bei den Debatten über diesen Antrag bemerkte der an wesende Kriegsminister: „Was die Zurückführung der Armee auf ihren frü hem Stand anlangt, so könne er die tröstliche Ver sicherung geben, daß die sächsische Regie rung die erste sein würde, welche, wenn sich die Füglichkeit dazu herausstellte, eine Verminderung der Armee eintreten ließe. Im Uebrigen glaube er aber, daß dieser Antrag im gegenwärtigen Augen- i blicke etwas vorzeitig wäre."
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder