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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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lich einmal mit der Revolution breche, das scheint hoch an der Zeit zu sein. Wollen wir heute noch Bestimmungen gut Heißen, die man den damaligen Zustanden für angemessen Hielt, so dürfen wir uns wenigstens nicht rühmen, die Revo lution besiegt zu haben, dann stehen wir noch zur Stunde unter dem Einflüsse der Revolution. Aber man wird mir einhalten, daß, wenn diese Bestimmungen auch nach dem strengen Rechte nicht gutzuheißen seien, sie doch wohl für Politisch zu halten sein möchten; denn wenwman einmal die Nothwendigkeit der Aufhebung dieser Geldgefälle anerkannt habe, so müsse man den Verpflichteten die Ablösung auch möglichst zu erleichtern suchen, um sie für dieselbe geneigt zu machen; auch sei cs rathlich, sich lieber mit einer geringen Entschädigung zu begnügen, als durch höhere Ansprüche das Zustandekommen des Gesetzes selbst zu gefährden und sich bei wiederkehrenden Revolutionsstürmen noch größern Verlusten auszusetzen. Ich bin auch dafür, daß die Ablösung den Ver pflichteten möglichst erleichtert werde, nur glaube ich, darf das nicht auf Unkosten der Berechtigten geschehen. Der Berech tigte mag in vielen Fällen politisch handeln, wenn er ein bil liges Abkommen mit seinen Verpflichteten zu Stande zu brin gen sucht, und Viele haben wohl auch dies Verfahren zeither schon beobachtet; aber der Staat kann es nicht vorschreiben, und wir, die Stände, die wir die Hüter des Rechtes sein sollen, können solche Bestimmungen nicht gutheißen. — Unsere Po litik muß die sein, Jeden ohne Unterschied bei seinem Rechte zu schützen. Ich werde daher gegen diejenigen Bestimmun gen der Gesetzvorlage stimmen, in welchen ich diese Gerechtig keit vermisse, und erkläre mich für die Ansichten und Vor schläge der Deputation, die auch den Rittergutsbesitzern ihr Recht gewahrt wissen will. Graf Einsiedel-Reibersdorf: Meine Herren ! Ich befinde mich ebenfalls in der unangenehmen Lage, der Staats regierung in ihrer Vorlage entgegentreten zu müssen. Ich werde mich bemühen, in kurzen Worten mich darüber auszu sprechen. Es handelt sich hier wieder um eineAblösung, aber um eine Ablösung anderer Art, wenigstens greift diese weiter wie alle früher». Ueber die Rechtmäßigkeit der Ablösungen überhaupt noch ein Wort zu verlieren, scheint mir nicht mehr an der Zeit, es ist einmal eine abgemachte Sache, diese Ablö sungen,^!) sie auch noch so rechtsverletzend, immer als eine Wohlthat für beide Theile anzusehen, und ich schweige dar über, weil man weder Zeit noch Worte über unabänderliche Dinge verlieren muß. Ob aber dieses vorliegendeAblöfungs- gesetz vor dem Richterstuhle des wahren Rechtes und aus dem Gesichtspunkte der Moral und Klugheit gebilligt werden kann, ist eine Frage, die mich lange schon beschäftigt hat, und über die ich nicht so glatt und schweigend hinweggehen kann. Ich spreche nur von den zur Ablösung zu bringenden Gefallen, die aus Privatrechtstiteln hervorgegangen, aufContractenbe ruhen, die von Behörden anerkannt, von den Aufsichtsbehör den sanctionirt, durch Urbarien, ja selbst durch Lehnbriefe garantirt worden sind. Es fragt sich nun: sind diese Gefälle I. K. (8. Abonnement.) Rechte sogenannter zweifelhafter Art, oder sind sie rein unbe- strittenes Eigenthum? Ich glaube, Letzteres wird dieStaats- regierung nicht in Abrede stellen, ich glaube, eine Parallele mit frühem Ablösungen ist hier nicht zu ziehen, und um deswillen, glaube ich, kann man auch eine mit Verlust verbundene Ab lösung hier nicht in Anwendung bringen. Was thut aber das vorliegende Gesetz? Es bringt eine mitjVerlust verbundene Ablösung in Anwendung, es setzt diese Gefälle in ein zweifel haftes Licht, und huldigt somit den Eigenthumsbegriffen der neuern Zeit, wo man zwischen heiligen und nicht heiligen, verletzlichen und unverletzlichen, keinen rechten Unterschied zu machen weiß. Meine Herren! Wenn dies grundrcchtlich Rech tens sein mag, so vermag ich doch diesen Rechtsbegriff nicht zu dem meinigen zu machen. Motive aus dem Gesichtspunkte der Moral zu diesem weitgreifenden Gesetze aufzufinden, bin ich ebenfalls nicht im Stande gewesen; denn dem Einen zu nehmen und dem Andern zu geben und Wohlthaten zu üben mit fremdem Hab und Gut, das vermag ich nach den mir ge lehrten Begriffen der Moral nicht zu rechtfertigen. Es muß also das Gebot der Klugheit sein, welches die hohe Staats regierung zu dieser Maaßregel bewogen hat. Die Meinung, durch Beseitigung aller sogenannten Mißliebigkeiten Ruhe und Ordnung zu schaffen, hat dem Anschein nach allerdings etwas für sich, und scheintmiir dies der Hauptgesichtspunkt gewesen zu sein, der der Regierung zu diesem weltgreifenden, einflußreichen Act Veranlassung gegeben hat. Allein es fragt sich nur: ist diese Meinung eine richtige, wird damit wirklich Ruhe, Ordnung und Zufriedenheit geschaffen? Hat zumBei- spiel Frankreich nach Beseitigung alles dessen Ruhe und Ord nung gesunden? Und wird nicht auf einem nächsten Landtage auf Grund dieses immer mehr einzuwurzeln drohenden Eigen- thumserwerbstitels die Mißlicbigkeit des großen Grundbe sitzes, odervielleichtdieMißliebigkeit, drei ganzeRöcke in einer Hand zu wissen, auftreten ? und ich frage, aus welchem Grunde die Staatsregierung dann eine partielle Ablösung des Grund und Bodens oder die Ablösung eines der Röcke ablehnen will, da dieses Eigenthum auf keine andere, keine rechtsgültigere Weise erworben worden ist wie jene Gefälle? Meine Herren! Ich bin wahrlich kein Prophet, es ist aber nicht schwer, voraus zusehen und vorauszusagen, daß die Staatsregierung das, was sie im Schweiße ihres Angesichts auf jder einen Seite ge baut hat, auf der andern Seite wieder niederreißt, ich sage, daß sie das Rechtsgefühl im Volke, die sicherste und billigste Stütze jeder staatlichen Ordnung, statt es zu befestigen, auf einem schwankenden Boden stehen läßt. Statt das Ende solcher Maaßregeln zu finden, wornach siegewiß strebt, wird sie so nur immer neue Maaßregeln der Art creiren, und ich über lasse es der Beurtheilung eines Jeden, welche Folgen das auf die Moralität im Allgemeinen haben muß. Meine Herren! Wenn es darauf ankommt, Opfer zu bringen, so bin ich gern dazu bereit, ich und wirMe haben das bewiesen, und wirsind noch von keinem Landtage reicher nach Hause gekommen, als wir hergekommen sind. Wenn aber diese Opfer, statt zum 23
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