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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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thums vollendet, mit dieser Ablösung der Laudemien sinddie sogenannten Feudallasten beseitigt. Ich gebe nicht zu, daß die baaren Geldgefälle Feudallasten sind, ich gebe nicht zu, daß die baaren Geldgefälle den Grundbesitz schädlich belasten. Wie ist das Verhältniß? Ein Grundbe sitzer überläßt Einem, der es begehrt, ein Stück Land gegen einen Kaufschilling undgegen emeZahresrente, ost ohneallen Kaufschilling. Meistens ist der Kaufschilling und dieJahres- rente, besonders wo sie aus früherer Zeit herstammen, unver hältnismäßig niedrig; Beide sind einig. Ist das eineUeber- lastung? Bedarf es hier einer Entlastung, einer Entlastung, die erkauft wird mit einer Vermehrung der Landrentenbank schuld um Millionen, einer Entlastung, die nach meiner Ueberzeugung eine Verminderung des Nationalreichthums unausbleiblich im Gefolge haben wird?! — Wie aber soll nun diese Entschädigung durchgeführt werden? Da sagen uns die Motive: „Man wird nicht umhin können, dem Bel aste ten Erleichterungen zu gewähren, die mit nicht unbe trächtlichen Opfern für die Berechtigten ver knüpft sind. Man wird einen ziemlich niedrigen Maaßstab für die Capitalzahlung annehmen." Also die Belasteten erleichtern, um die Berechtigten zu belasten! — Dazu noch der, wenn auch nur beabsichtigte Abzug von 2 Pro cent von der Zahlung an dieBerechtigten, dazu der Ablösungs- maaßstab nach dem achtzehnfachen Betrage, dazu endlich der alle Wunden heilende Trost: „Zn Preußen und Bayern ist's uuch nicht anders!" Meine Herren! Ihnen gegenüber bedarf es keines weitern Eingehens in diese Beweggründe. Sie wollen, vielleicht der Mehrzahl nach, das Zustandekommen des Gesetzes. Nun wohl! so gestalten Sie es nun, daß es ein Gesetz sei, fußend auf Gerechtigkeit. Auch ich will nur Ge rechtigkeit, ich will sie, eingedenk der Mahnung, die in diesem Saale uns Allen gegenüber stets vor Augen steht, der Mah nung unserer Verfassung vom Jahre 31, die denn doch im Jahre 51 wieder zu voller Geltung gelangen soll, der Mah nung einer Verfassung, welche Jedem im Staate, ich' sage Jedem,— Schutz wohlerworbener Rechte verheißt. Sorgen Sie dafür, meine Herren, daß diese Verheißung zur Wahr heit werde! — v. Erdmannsdorf: Nach den ausgezeichneten Reden, die wir bis jetzt vernommen haben, kann ich in dem, was ich vorzutragen habe, sehr kurz sein. Ich erkläre zuvörderst, daß ich jedes der Worte unterschreibe, die Herr v. Schönberg- Bibran vorhin ausgesprochen hat; ich brauche daher auch nicht auf den im Deputationsberichte weitläufig erörterten Streit punkt einzugehen, und erst zu untersuchen, ob die Regierung berechtigt oder verpflichtet war, ob sie klug that, die gegen wärtige Vorlage zu motiviren durch das Bestehen der Grund rechte, oder nicht. Das kann mir gleich sein, aus welchen Gründen die Regierung für nöthig fand, sie uns vorzulegen; sie hat sie vorgelegt und wir haben sie zu berathen. Wohl aber lege ich daraufWerth, wieauch schonHerr v. Schönberg- Bibran andeutete, es ist eine Vorlage, die feit vielen Jahren erwartet, eineVorlage, die von allen Seiten, selbst von Seiten derBerechtigten ausdrücklich beantragt worden ist, es ist eineAb- lösung, die — wie wir jetzt wohlAlle einsehen — weit besser schon vor mehreren Jahren bewirkt und dann sicherlich viel gün stiger ausgefallen wäre. Vollständig einverstanden bin ich mit den Principien, welche der letzte Redner so meisterhaft hinge stellt hat, nämlich mit dem Princip, daß die beste Gesetzgebungs politik diejenige sei, welche erkennt, daß die Gegenwart nicht allein berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, da nachzuhelfen, wo die Vergangenheit noch etwas zu wünschen übrig lasse, daß der weise Staatsmann erkennen müsse, welche Institu tionen den Keim der Lebensfähigkeit sich erhalten, und welche das Recht des Fortbestehens verwirkt haben. Sehr wahr! sehr treffend! Nur behaupte ich: die baaren Geldgefällehaben keine Spur von Lebensfähigkeit mehr in sich, sie haben kein Recht mehr fortzubestehen. Deshalb eben halte ich eine auf Ablösung derselben gerichtete Vorlage für gerechtfertigt. Ich sage, meine Herren, eine Vorlage, ich sage nicht die von derRegierung gebrachte; denn allerdings kann ich nicht bergen, daß ich vollständig einverstanden bin mit dem Prin cip, welches die Deputation ausspricht hinsichtlich des ersten Abschnittes, denn ich halte es für einen, gelind gesagt, nicht zu billigenden Schnitt in das Recht, wenn man lang aner kannte, gewährleistete und willig geleistete nutzbare Rechte unentgeltlich aufhebt. Einverstanden bin ich damit, daß die Entschädigung für diese Rechte, wenn man einmal derAnsicht ist, 'sie aufheben zu müssen, nicht den bisher Verpflichteten auferlegt werde, um deswillen, weil, wie ich allerdings im Widerspruche mit einem Vorredner behaupten muß, zwar un gerechter, aber rechtlich begründeter Weise ihnen die Sache einmal gegeben ist; einverstanden bin ich also mit der Depu tation, daß diese Entschädigung durch Denjenigen geleistet werde, welcher diese Ungerechtigkeit begangen hat, nämlich durch den Staat. Ich bin also, was den ersten Abschnitt an langt, einverstanden mit den Principien der Deputation, nicht ganz so mit den einzelnen Bestimmungen im zweiten Ab schnitte. Ich bin einverstanden mit der Deputation im ersten Abschnitte, weilich vollständig, wie die Vorredner, den Grund satz theile, es muß das Gesetz, wenn es erlassen werden soll, auf die strengste Gerechtigkeit basirt sein; ich füge dem aber noch Eines hinzu: aber auch auf die Billigkeit! Und die sen Grundsatz finde ich namentlich in dem, was unsere Depu tation zu ß. 13 vorschlägt, nicht ganz innegehalten. Denn eben so sehr, als man mit Recht durch §. 13 der Regierungs vorlage die Berechtigten für verletzt, also die Gerechtigkeit für gebeugt halten muß, ebenso erblicke ich kn den Deputations vorschlägen zu §. 13 eine zu große Härte gegen die Verpflich teten, also einen Mangel an Billigkeit. Ich werde mich jetzt nicht näher darüber verbreiten, behalte mir aber vor, im Laufe der speciellen Debatte, was diesen Punkt anlangt, entweder meine Ansichten im Allgemeinen kundzugeben, oder nach
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