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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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'diesem Anträge zugleich die Ermächtigung für das Ministe rium verbinden wollte, die Ueberschüsse, die sich in der einen Finanzperjode bei den von mir erwähnten beiden disponiblen Summen ergeben, zu asserviren, um sie in späteren Finanz perioden zu Unterstützung der Geistlichen nach dem vorgeleg ten Anträge zu verwenden. v. Großmann: Ich höre mit Befriedigung, daß Ueberschüsse bei der Augusteischen Stiftung vorhanden sind, und acceptire dieses Zugeständniß des hohen Ministeriums bestens, weil ich daran bei Gelegenheit des Cultusministerial- budgets einen Antrag knüpfen werde, entweder die Beitrage, die jetzt unverhältnißmäßig hoch sind, — nämlich für 44 Kha- ler muß jeder Geistliche im Lande 8 —16 Khaler Anlage geben, — jeneBeiträge herabzusetzen, oder die Pension, welche nur 60 Thaler beträgt, zu erhöhen. Ob aber das Cultus- Nnnisterium ein Recht hat, diese Ueberschüsse, die sich hier zei gen, zu einem andern, nicht stiftungsmäßigen Zwecke zu ver wenden,muß ich doch bezweifeln. Jndeß will ich mich darauf nicht rinlassen. Wenn es auf anderm Wege Rath zu außer ordentlichen Zuschüssen an Geistliche schaffen kann, freue ich mich darüber; aber diesen Punkt, daß das aus der Augustei schen Stiftung geschehe, möchte ich durchaus bestreiten. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort ergreift, würde ich die Debatte schließen und dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheilen. Derselbe hat nichts zu bemerken und so werde ich zur Fragstellung übergehen. Die Kammer hat vernommen, wie sich die Sachlage verhält. Der ursprüngliche Antrag der zweiten Kammer lautet: „S o lange vier Proceut nicht gewährt werden kön nen, ist das Cultusministerium ermächtigt, in theuern Jahren den Berechtigten nach Verhält- niß ihrerRente einen Zuschuß aus demReserve- fonds zu geben". Diesen Antrag schlägt die Deputation nor fallen zu lassen, dafür aber in der Schrift den Wunsch eirizurücken: die Staatsregierung möge, wenn vor Gewährung der völligen vier Procent theure Zeiten eintreten sollten, denjenigen Geistlichen, deren als Folge der Ablösung zu betrachtende Verhältnisse besondere Berücksichtigung yer- dienen, aus einem geeignetenFonds einen zeit weisen Zuschuß gewähren", und ich habe die Frage an die Kammer zu richten, ob sie sich in Folge des Antrags ihrer Deputation mit diesem neuen Anträge einverstehen will? Prinz Johann: Wenn ich den königlichen Herrn Commiffar richtig verstanden habe, so hat er noch einen An trag auf eine Ermächtigung gestellt, die allerdings bei derDe- putation noch nicht zur Sprache gekommen ist. Ich weiß aber nicht, ob ich richtig verstanden habe. Präsident v. Schönfels: Ich hatte nicht angenom men, daß ein Antrag vorliege, sondern daß nur ein Wunsch von dem königlichen Herrn Commiffar ausgesprochen wor den sei. Regierungscommissar v. Hübel: Ich hatte mir aller dings erlaubt, einen Antrag zu stellen, würde ihn aber wohl noch schriftlich einzureichen haben. Präsident v. Schönfels: Ich würde darum bitten, daß der Antrag schriftlich übergeben würde. v. Friesen: Ich erlaube mir zu bemerken, daß auch der Antrag des königlichen Herrn Commissars sich wohl heute nicht zur Beschließung und Abstimmung eignen dürste. Das ist ein Antrag von der Art, daß er wohl eher bei der Finanz deputation berathen werden könnte, um eine bestimmte Be schlußfassung darüber vorzunehmen. Präsident v. Schönfels: Ich habe ihn deshalb nicht für einen Antrag halten können. Es war auch die Debatte geschlossen und von dem königlichen Commissar ist nichts aus drücklich erwähnt worden, daher konnte ich um so weniger er warten, daß dies von dem Herrn Commissar gewünscht würde. Regierungscommissar v. Hübel: Ich behalte mir dann vor, diesen Antrag bei dem Budget wieder vorzu bringen. Präsident v. Schönfels: Nach dieser Erklärung gehe ich zur Fragstellung zurück und frage: ob die Kammer sich mit ihrer Deputation Betreffs des Antrags, den ich bereits vorgelesen habe, einverstehen will? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Der zweite Differenz punkt betraf einen auf Antrag des Herrn 0. Großmann ge faßten Beschluß, welcher so lautet: „Die Ablösungscapktale und resp. Landrentenbriefe mögen den betreffenden Pfarr- und Schulgemeinden zum Ankauf von Grundstücken, vorzugs weise von Wiesen, unter Genehmigung der königlichen Kreis- direction ausgcantwortet werden." Es ist also beschlossen worden, es möchten die erlangten Ablösungscapitalien an die Gemeinden zu Ankauf von Grundstücken, insbesondere von Wiesen, übergeben werden. Die zweite Kammer ist jedoch diesem Beschlüsse nicht beigetreten, namentlich deshalb, weil in der Regel es nur kleine Kapitalien sein würden, man also auch nur Grundstücke von geringerem Umfange dafür würde ankaufen können, diese aber in der Regel im Verhältniß zu den größeren weit theurer sind, und zweitens, weil durch diese Zerstückelung der Kapitalien der Vortheil, der in der gemein schaftlichen Verwaltung Seiten des Kultusministeriums liegt, gänzlich verloren geht. Das ist der hauptsächlichste Grund, der die zweiteKammer bewogen hat, unfern Beschluß abzuwerfen. Die Deputation Ihrer Kammer hat nun auch diesen Beschluß wieder fallen lassen, und zwar aus denangegebenen Gründen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand.... v. Großmann: Gegen diese Gründe muß ich mich erklären, weil ich sie triftig und schlagend nicht finden kann.
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