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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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-gesetz und nur als Reichsgesetz publicirt worden, so wäre es jetzt nicht so schwierig geworden, sie wieder aufzuhe ben. Denn nachdem man erkannt hatte, daß aus dem Reiche und der Reichsverfassungnichts geworden war, und daß man damals die Grundrechte nur publicirthatte, weil man glaubte, dem Reiche und der Reichsverfaffung Gehorsam schuldig zu sein, so konnte man jetzt sehr leicht sagen, daß sie wieder auf- gehoben werden müßten, nachdem man von dieser Täuschung zurückgekommen. Nachdem aber der Herr Staatsminister sie damals als Landesgesetz erklärt hat, so hat sich die Sache an ders gestaltet, das gebe ich zu. Jndeß von diesem Men ab gesehen, so gebe ich dem Herrn Staatsminister jetzt gern zu, daß auf die Berechtigung der Nationalversammlung nun nichts mehr ankommt; das wird miraberdochderHerr Staats minister und diejhoheStaatsregierunggewißzugestehen,wenn auch aufdiese äußere Form, ausdiese Geschichte der Entstehung der Grundrechte nun etwas nicht mehr ankommt, das wird mir, sage ich, doch gewiß zugegeben werden, auf die innere Gerechtigkeit der Sache muß doch etwas ankommen. Die innere Gerechtigkeitsfrage, die können wir doch unmög lich als entschieden und als beseitigt ansehen. Ich beziehe mich hier aus die eigenen Worte der hohen Staatsregierung, auf ihre Erklärung in der Deputation. Die Herren Staats minister haben uns selbst geantwortet, ja sie erkennten es an, es sei durch die Grundrechte vielfaches materielles Unrecht geschehen; ein formelles nicht, — das will ich jetzt nicht wei ter wiederholen, — aber es sei materielles Unrecht geschehen, und die Staatsregierung sei bereit, sei geneigt, dieses Unrecht durch Entschädigung wieder gutzumachen. Also, meine Herren, sind wir eigentlich darüber ganz einig, so lassen wir doch diese unglückselige Formfrage auf sich beruhen und bleiben wir bei der Frage der innern Gerechtigkeit selbst. Bei einem andern Gegenstände hat uns die Staatsregierung Das selbe zugestanden, in der Frage über die Jagdgerechtigkeit. Die Jagdgerechtigkeit war auch durch die Grundrechte aufge hoben; in den Motiven zu dem neuenDecreteüberdieGrund- rechte ist aber zugestanden worden , die Staatsregierung be absichtige eine Entschädigung, man wolle dem Rechte sein Recht gewähren, ihm Genüge leisten und Entschädigung ge ben. Also wenn wir über die innere Frage einig sind, so dächte ich, könnten wir uns dabei jetzt beruhigen, und deshalb brauche ich auch gegenwärtig und will ich diesen höchst unan genehmen Streit nicht weiter fortsetzen. Aber wiederholen muß ich doch, ich hätte gewünscht, die Staatsregierung hatte sich in den Motiven zu diesem Gesetze auf andere Grundsätze bezogen, sie hätte die Aufhebung der gutsherrlichen Verhält nisse und Rechte und die Ablösung der Geldgefälle aus an dern Motiven gerechtfertigt, was ihr, glaube ich, doch sehr leicht geworden wäre. Staatsminister v. Zschinsky: Was der Herr Freiherr v. Friesen zuletzt berührt hat, muß ich bestätigen: sowohl ich als auch mein College v. Friesen haben in der Deputations sitzung erklärt, daß die Staatsregierung anerkenne, wie durch einige Bestimmungen der Grundrechte den Berechtigten wehe gethan worden sei, und daß daher die Staatsregierung bereit sei, zu einer Ausgleichung die Hand zu bieten. Die Staats regierung wird das auch gern thun. Wenn ich demunerachtet zu Anfang der jetzigen Sitzung nochmals auf die Grundrechte zurückgekommen bin, so habe ich den Grund dafür gleich zu Anfang meiner Rede angegeben. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so hätten wir auf den eigentlichen Gegenstand zurückzukommen, der in diesem Momente der Berathung un terliegt, auf den ersten Abschnitt und zwar auf dessen Ueber- schrift. Es scheint hierüber Niemand mehr das Wort zu begeh ren; der Herr Referent wird wahrscheinlich seine vorige Rede als Schlußwort ansehen, und ich werde daher zur Abstimmung übergehen. In der Ueberschrift dieses Abschnittes sind nach dem Anträge Ihrer Deputation die Worte „ohneEntschä- digung" wegzulassen; es wird also diese Ueberschrift heißen: „Wegfallende Rechte und Verbindlichkeiten", und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie si ch in dieser Beziehung mit der Deputation ein verstehen will? — Gegen 2 Stimmen (Bürgermeister Müller und Bürgermeister Löhr) Ja. Referent Bürgermeister Hennig: §. 1. Jeder Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband hat für immer aufgehört, und die aus dem guts- und schutzherrlichen Verbände fließenden persönlichen Abgaben und Leistungen sind ohne Entschädigung aufgehoben. Der Bericht sagt dazu Folgendes: Zu§.1. Ist von der zweiten Kammer unverändert angenommen worden. Da jedoch der Hörigkeitsverband in den Erblanden gar nicht wahrgenommen ist und weil er da, wo er etwa in der Oberlausitz vorhanden gewesen, schon längst aufgehört hat, das Unterthänigkeitsverhältniß aber im engsten Zusammen hänge mit der Patrimonialgerichtsbarkeit steht und daher wenigstens so lange sortdauern muß, als letztere selbst besteht, so räth die Deputation an, den ersten Theil dieser Para- graphe abzulehnen und die ganze Paragraphe unter Weg lassung der Worte „ohne Entschädigung" so zu fassen: 8. i. „Die aus dem guts- und schutzherrlichen Verbände fließenden persönlichen Abgaben und Leistungen sind ausgehoben." Präsidentv. Schönfels: DitDiscussion überß. list eröffnet. Bürgermeister Müller: Ueber die Frage, ob es ange messen sei, den ersten Satz in der Gesetzvorlage wegzulassen, bin ich mit mir noch nicht vollständig auf's Reine gekommen, ich muß daher um die Beihülfe der geehrten Deputation bit- *) Die Motive-zu den einzelnen Paragraphen dieses Entwurfes s. L.-M. H. K. Nr. 55 S. 1173 fg.
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