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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident v. Schönfels: Nein, cs ist die Abstimmung noch nicht einmal erfolgt. v. Großmann: Ich meine, ob die einzelnen Differenz- Punkte beendet sind. Referent Bürgermeister Hennig: Nein, es liegt noch ein dritter Differenzpunkt vor. v. Großmann: Dann behalte ich mir die Anfrage, die ich machen wollte, bis dahin vor. Präsident v. Schönfels: Es handelt sich um den An trag, der bei §. 3 von der Deputation dcr^ersten Kammer .gestellt und auch zum Kammerbeschluß erhoben wurde, auf den aber die zweite Kammer nicht einzugehen gemeint gewesen ist, und den nun auch die Deputation vorschlägt fallen zu lassen. Wenn über denselben Niemand weiter zu sprechen begehrt, so würde ich die Debatte schließen, und wenn der Herr Referent nichts weiter zu bemerken hat, (Wird verneint.) so gehe ich zur Fragestellung über. Der Antrag, um den es sich handelt, lautet: „Die Ablösungscapitalien und resp. Landrentenbriefe mögen den betreffenden Pfarr- und Schul gemeinden zum Ankauf von Grundstücken, vorzugsweise von Wiesen, unter Genehmigung der königlichen Kreisdirection ausgeantwortet werden." Diesen früher von der Kammer an genommenen Antrag schlagt uns die Deputation vor fallen zu lassen, und ich frage: ob die Kammer sich in dieser Bezie- hungmit der Deputation einverstehen will? — Gegen 4Stim- rnen Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Endlich liegt noch ein Antrag der zweiten Kammer in die ständische Schrift vor. Sie werden sich erinnern, daß in der zweiten Kammer, als der Entwurf zur Berathung kam, der Antrag gestellt wurde, es möchten nicht blos für Körner, sondern auch für andere Ge genstände, die an Geistliche zu entrichtensind, wie Brod, But ter, Holz u. dergl., Normalpreise festgestellt werden, weil sie in der Regel von geringem Werth seien und doch Stoff zu kost spieligen Weiterungen geben könnten; allein es hat sich später die zweite Kammer überzeugt, daß es nicht möglich sei, -für diese Gegenstände Normalpreise festzustellen. Um aber nun doch Etwas zu thun, wodurch kostspielige Weiterungen bezüg lich solcher geringfügiger Gegenstände abgeschnitten werden können, hat man beschlossen, einen Antrag in die ständische Schrift aufzunehmen, welcher so lautet: „Die Staatsregie rung wolle diebetreffendenAblösungsbehörden und besonders die in einzelnen Fällen zu bestellenden Specialablösungscom- miffarien mit der gemessensten Weisung versehen lassen, nach allen Kräften dahin zu wirken, damit namentlich bei solchen Ablösungen, wo es auf Ermittelung der Ortspreise gewisser Naturalien ankommt, allen kostspieligen Weiterungen durch Vergleich oder sonst aufgeeignete Weise thunlichst vorgebeugt werde, auch dafür Sorge tragen, daß bei der Wahl von Actoren für Pfarr-'und Schullehne vorzugsweise auf Männer Rücksicht genommen werde, deren Persönlichkeit die sicherste Aussicht für das Zustandekommen freier Vereinigungen ge währe, endlich aber darauf Bedacht nehmen, daß die Geneh migung etwa getroffener Vereinigungen von Seiten der geist lichen Oberbehörden nicht ohne die dringendste Veranlassung versagt werden möge." Dieser Antrag enthält also in der Hauptsache dreierlei: erstlich sollen die Specialcömmkffare die gemessenste Weisung erhalten, Alles zu thun, was der Zu- standebringung von Vergleichen förderlich sei; zweitens möge die Staatsregierung bei der Wahl der Actoren für Pfarr- und Schullehne geeignete Auswahl treffen und nur solche Perso nen wählen, von denen man erwarten kann, daß sie sich be mühen, Vergleiche zu Stande zu bringen, und endlich sollen die Oberbehörden den getroffenen Vereinigungen nicht ohne dringende Noth die Bestätigung versagen. Das sind die drei Hauptpunkte, welche der Antrag enthält. Bei dem stattge fundenen Vereinigungsverfahren hat man jedoch, gegen 2Mitglieder der jenseitigen Deputation, sich nicht entschließen können, diesem Anträge beizutreten, einmal weil er sich von selbst versteht und daher überflüssig erscheint, und zweitens, weil er nach Befinden gerade das Gegentheil bewirken, eher dem Zustandekommen von Vergleichen hinderlich sein kann. Wenn nämlich die Verpflichteten wissen, daß die Specialcvm- missare, Actoren und Oberbehörden aufs Strengste angewie sen sind, das Zustandekommen von Vergleichen zu fördern, dann werden sie auch mit ihren Offerten gar zu sparsam sein. Es wird mithin, wie gesagt, das Gegentheilvondem, was man erreichen will, bewirkt werden, und die Deputation rathet da her der Kammer an, diesem Anträge nicht beizutreten. Er ist in dieser Kammer noch gar nicht zum Vortrag gekommen, sondern selbstständig in der zweiten Kammer gefaßt worden, und es wird daher auch das Zustandekommen des Gesetzes von diesem Anträge nicht abhängen. v. Großmann: Ich kann der geehrten Deputation nur dankbar sein, daß sie den Antrag zurückgewiesen hat, denn unter den gleißnerischen Worten, in die derselbe gefaßt ist, liegt doch, wenn ich es deutsch sagen soll, kein anderer Gedanke, als der, der Berechtigte soll schlechterdings jedes Anerbieten des Verpflichteten annehmen, und dagegen muß ich allerdings durchaus stimmen. Prinz Johann: Der Antrag war allerdings gut ge meint, und insofern möchte ich ihn doch in Schutz nehmen. Nämlich er ist bekanntlich daraus hervorgegangen, daß man Anfang Normalpreise setzen wollte für die Naturalien; man ist davon abgegangen, allein man wollte doch Etwas thun zur Erleichterung der Verpflichteten. Daher möchte ich dem Antrag die Deutung nicht ganz geben, die ihm der Sprecher vor mir gab. Man hat hauptsächlich geltend gemacht, daß, weil diese Naturalien gewöhnlich geringfügige Objecte sind, man kostspielige Weiterungen verhüten wolle, was auch wirklich wünschenswerth ist; aber das Bedenken muß ich auch theilen, daß der Zweck damit nicht erreicht wird, und es ist bedenklich, eine Behörde anzuweisen, Vergleiche zu
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