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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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dus gehört habe. Etz ist uns so sehr und mit Recht zu Ge- rnüthe geführt worden, man solle der Agitation den Boden so viel wie möglich nehmen. Setzen wir aber mit Einstim mung der Staatsregierung indem Gesetze fest, es solle eine Entschädigung eintreten, behalten aber die Höhe der Ent schädigung der Vereinbarung auf dem künftigen Landtage Lor, dann, meine Herren, dann wird es nicht fehlen, daß von Her Umsturzpartei das gar weidlich benutzt werden wird, nicht allein gegen die Berechtigten, gegen die Regierung eben so ZUt, und deshalb ist es nothwendig, wir bestimmen die Höhe -dieser Entschädigung, sie möge noch so niedrig sein, noch auf Liefern Landtage. Schließen wir doch endlich auf diesem Landtage die unglücklichen Ablösungssachen ganz und gar ab! Mir liegt deshalb Alles an dem Zustandekommen des Vorliegenden Gesetzes. v. Pvsern: Ich trete hierin dem Herrn Grafen Hohen« ckhal vollständig bei und muß sehnlichst wünschen, daß endlich einmal die für uns so unangenehme Ablösungsqual aufhöre! Ich gestehe, daß ich hier oft viel lieber bei Ablösungsange- llegenheiten Belasteter sein möchte, als Berechtigter. Präsident v. Schön fels: Es scheint Niemand weiter Las Wort zu verlangen, ich werde daher die Debatte hinsicht lich der Z. 7 schließen, und zwar unter Ertheilung des Schluß wortes an den Herrn Referenten. Es wird darauf verzichtet, Ich werde daher zur Fragestellung übergehen. DieParagraphe, um die es sich handelt, ist befindlich auf Seite 512 und 513 Les Berichts; sie ist hinlänglich den geehrten Mitgliedern be gannt, ich enthalte mich daher, dieselbe noch ausführlich zu wiederholen, erwähne aber, daß, wenn ich die Frage jetzt auf Lie Paragraphe richte, ich dies thue mit Vorbehalt der von Lem Herrn Staatsminister des Innern gestellten Anträge so wohl in Bezug auf den zweiten Satz der Paragraphe, als auf Lie Einschaltung bei Punkt 6. Die Deputation rathet der Kammer an, die Z. 7, wie sie auf den von mir erwähnten Sei len des Berichts sich vorfindet, anzunehmen; ich frage: ob die Kammer sich in der Beziehung mit der Deputation einver- stehen will? —> Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich komme nun zu den Vor behalten, die ich erwähnt habe. Der Herr Staatsminister beantragt, den zweiten Satz der Z. 7 in Wegfall zu bringen und dafür folgende Worte zu setzen: „Die Höhe dieser Entschädigung und die Art und Weise ihrer Feststellung ist durch ein besonderes Gesetz zu bestimm en." Ich frage: ob die Kammer sich diesem An-^ ckrage des Herrn Staatsministers anschließen will? — Wird mit 20 gegen 17 Stimmen verneint. Präsident v. Schönfels: Ich gehe nun zu dem zweiten Vorbehalte über und frage: ob die Kammer dem Anträge des Herrn Staatsministers des Innern bei Punkt ä., welcher da- Hin geht,nach dem Worten „welches nach Ansicht der Regierung" zu setzen: „nicht als bestehend oderzur Entschädigung geeignet anzuerkennen ist, oder u. s. w.", beizupflichten gesonnen ist? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun noch die Frage auf die §. 7 zu richten: ob Sie derselben in der beschlossenen Maaße Ihre Zustimmung ertheilen wollen? — Gegen b Stimmen Ja. Präsident v. Schönfels: Ich komme nun noch zu dem Anträge der Deputation, der in die ständische Schrift nieder gelegt werden soll. Derselbe lautet: „Zu Ausführung der §. 7 wolle die Staatsregierung das Nöthige im Verordnungswege bestimmen und dabei die unter g. — k. aufgestellten Grundsätze.zu Grunde legen." Ich frage: ob die Kammer mit der Deputation bezüglich dieses Antrags sich einverstehen will? — Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister H e n n i g: §. 8. Alle diejenigen Verbindlichkeiten der Guts-und Gerichts herren, welche als Gegenleistungen für ihre nach den vorste henden Bestimmungen in Wegfall gekommenen bisherigen Berechtigungen anzusehen gewesen sind, kommen ebenfalls unentgeltlich in Wegfall. DerBerichtsagt: Zu §.8. Da die in dem ersten Abschnitte erwähnten Rechte nicht sämmtlich unentgeltlich, sondern zum Lheil gegen Entschädi gung in Wegfall kommen, so sind folgerecht die Verbindlich keiten, welche als Gegenleistungen zu betrachten sind, dann mit in Anrechnung bringen, wenn die Hauptleistung der Ent schädigung zu unterliegen hat. Die Deputation schlägt des halb vor, die §. 8, die von der zweiten Kammer unverändert angenommen worden ist, in folgender Fassung anzunehmen: 8.8. „Alle diejenigen Verbindlichkeiten der Guts- und Gerichtsherren, welche als Gegenleistungen für ihre nach den vorstehenden Bestimmungen in Wegfall gekommenen bisherigen Berechtigungen anzusehen sind, kommen, so weit sie nicht bei der Seiten des Staates zu gewahrenden Entschädigung in Gegen rechnung zu bringen sind, unentgeltlich in Weg fall." Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob bezüglich der §.8 Jemand das Wort wünscht. Es scheint dem nicht so, ich werde daher sogleich zur Fragestellung übergehen. Die Kammer hat vernommen, in welcher Fassung die Depu tation ihr Vorschläge, die §. 8 anzunehmen; ich frage: ob sie. nach Anrathen ihrer Deputation dieser Fassung d er §»8 beizupflichten gemeint ist? —Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Die Zeit ist sehr weit vorge schritten, ich werde daher die Sitzung schließen, und zwar unter Anberaumung der nächsten Sitzung auf morgen früh 10 Uhr! Gegenstand der Berathung wird der soeben abge brochene Bericht sein. Schluß der Sitzung gegen Z3 Uhr. Mit der Redaktion provisorisch beauftrag:: Ed. Gottwald. — Druck von E. G. Teubner. Letzte Absendung zur Post: den 22. März 1851.
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