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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident v. Schönfels: Der geehrte Sprecher befindet sich im Jrrthum, denn das Wort „Stiftungen" ist ausdrück lich in dem v. Schönberg'schen Anträge enthalten, denn er lautet: „eiserne Capitale, milden Stiftungen angehörend, u. s. w." Staatsminister 0. Zschinsky: Nach den Aeußerungen, die wir soeben gehört haben, glaube ich mich der Ansicht des Herrn v. Friesen anschließen zu können; auch ich halte es für unbedenklich, aus §. 11g. die Worte: „unablegliche sogenannte eiserne Capitale" in Wegfall zu bringen, wie der Herr Vicepräsident beabsichtigt. Eines Zusatzes zu dieser Paragraphe würde es dann nach meinem Dafürhalten nicht bedürfen. Bringt nämlich die hohe Kammer die fraglichen Worte aus der Paragraphe in Wegfall, so giebt sie dadurch zu erkennen, daß die Paragraphe auf eiserne Capitalien keine Anwendung leiden soll, und es kann dann über die Auslegung dieser Paragraphe wohl kein Zweifel entstehen; sollte man aber glauben, daß doch ein Zweifel möglich wäre, so würde man vielleicht am Schluffe der Paragraphe hinzufügen können: „unablegliche sogenannte eiserne Capitalien sind nicht ab lösbar." Secretair Starke: Mit dem von dem Herrn Staats minister Gesagten stimme ich aus vollerUeberzeugung überein. Ich habe dem Anträge des Herrn v. Schönberg nicht entgegen treten können, weil ich Dasselbe will, was er wünscht; ich wünsche nämlich hauptsächlich auch, daß eiserne Capitalien, die Stiftungen angehörig sind, nicht der Ablösung unterliegen möchten, und aus gleichem Grunde werde ich mich auch den Sousamendements des Herrn v. Heynitz anschließen; aber unläugbar ist, daß beide Anträge viel weniger enthalten, als was im Anträge des Herrn Viceprasidenten enthalten ist; es ist weniger darin enthalten, weil dadurch nicht die Möglichkeit beseitigt wird, daß eiserne Capitalien, welche Communen auf Grundstücken zu fordern haben, auch wenn sie nicht gerade zu milden Zwecken ausgesetzt worden, sondern nur bestimmt sind, der Commun eine perpetuelle currente Einnahme zu sichern, der Ablösung unterworfen werden können. Auch hier muß ich die Unablösbarkeit solcher Capitalien wünschen, denn was für Stiftungen angenommen und nothwendig erachtet worden ist, läßt sich auch für Gemeinden im Allgemeinen ver langen. Ist dagegen vom Herrn v. Welck wenigstens darauf hingedeutet worden, daß eine solche Festsetzung Schwierig keiten haben und es schwer fallen dürfte, in dieser Weise die Paragraphe durchzubringen: so kann ich an sich diese Besorg- niß nicht theilen; wäre sie aber begründet, träte irgend je der Fall ein, daß mit Gewalt oder auf dem Wege der Gesetz gebung Jemandem das Recht genommen werden könnte, in dem Besitz der Nutzung eines eisernen Kapitals zu verbleiben, dann bleibt freilich nichts übrig, als schweigend zu dulden. Indessen freiwillig kann ich meinerseits mich nicht entschließen, die Rechte der Gemeinden zu präjudiciren, was geschehen würde, wenn der Antrag des Herrn Vicepräsidenten abgelehnt werden wollte, und dagegen der vorgeschlagene Zusatz zu der Paragraphe angenommmen würde. v. Schönberg-Bibran: Ich kann mich mit der An sicht nicht einverstanden erklären, daß überhaupt die eisernen Capitalien nicht ablösbar sein sollten, da Erbzinsen und Erb pachtzinsen ganz auf gleicher Höhe des Rechtes mit ihnen stehen. Es kann sich hiernach nur um den Grundsatz handeln, daß manchen milden Stiftungen ihre Capitalien und Zinsen nicht ablöse, um nicht in das Ablösungswesen, das wenigstens wünschenswerth in mancher Beziehung sein dürfte, neue Schwierigkeiten herbeizuführett. Ich würde mich also dahin aussprechen, daß ich bei meinem Anträge stehen bleibe. v. Heynitz: Ich wollte nur zu bemerken mir erlauben, daß die Absicht, die von mir gehegt wird, durch die vonHerrn Secretair Starke beantragte Weglassung der Worte „eiserne Capitale" nicht erreicht wird, namentlich nicht in Beziehung auf stiftungsmäßige Renten, die blos als Renten ausgedrückt sind; diese würden dann, wenn man den Zweck blos durch Weglassung der Worte „eiserne Capitale" erreichen wollte, immer noch der Ablösung unterworfen sein, und das kann ich nicht wünschen. v. Friesen: Insofern es nach der Aeußerung des Herrn Staatsministers noch eines Antrages bedürfte, und einAntrag jetzt noch zulässig ist, würde ich mir erlauben, einen solchen zu stellen, und zwar ganz auf die von dem Herrn Staatsminister vorgeschlagene Weise und mit seinen Worten. Nämlich der Antrag besteht bereits durch den Herrn Vicepräsidenten, daß die Worte: „unablegliche sogenannte eiserne Capitale" aus gelassen werden sollten, und es würden sich dann amSchlusse an.den Antrag die Worte reihen: „Unablegliche sogenannte eiserne Capitale und eiserne Renten unterliegen der Ab lösung nicht." Dann kann nachher gar kein Zweifel entstehen und die Sache wird dadurch nicht erschwert, sondern im Sinne des Herrn Vicepräsidenten erreicht. StaatsministerV.Zschin sky: Ich wollte mirdieFrage an den Herrn Antragsteller erlauben, ob er nicht glaubt, daß Dasjenige, was Herr v. Heynitz wünscht, mitgetroffen werden könnte, wenn in dem Anträge nicht blos der eisernen Capi tale, sondern auch der Renten, welchen eine solche Eigenschaft ausdrücklich beigelegt worden sein sollte, gedacht würde. v. Friesen: Allerdings, das glaube ich. Präsident v. Schönfels: Dann würde es also heißen: „sogenannte eiserne Capitale und Renten". Staatsminister 0. Zschinsky: Dann wünsche ich, daß nicht gesagt wird: „sogenannte eiserne Capitaleund Renten", sondern daß man die Eigenschaft dieser Renten, im Gegensatz zu den übrigen Renten, bestimmt bezeichnet. (Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden.) Präsident v. Schönfels: Herr v. Friesen tragt darauf an, daß amSchlusse der§. 11o. hinter dem Worte
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