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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Zur Zeit besteht nur eine Erziehungsanstalt mit Kinder garten, nämlich in Dresden. Ob späterhin gleiche Anstal ten in anderen Theilen des Landes hergestellt werden können, muß natürlich von dem finanziellen Fortgänge des Unter nehmens abhängen. Gegenwärtig handelt es sich darum, das gesammte Unternehmen, und namentlich das hier in Dresden so segensreich wirkende Institut zu sichern. Um als „Schwester" in die Anstalt ausgenommen zu werden, muß jede Jungfrau nächst den erforderlichen mora lischen und Charactereigenschasten sich anheischig machen: a) entweder eine den Zweck der Anstalt fördernde wirthschaftliche oder wissenschaftliche Function zu überneh men, oder d) ein jährliches Kostgeld von 100 Thlr., oder o) bei ihrem Eintritte ein angemessenes Capital zu entrichten. ü) Jede dieser Schwestern hat zu versprechen, daß sie der festgesetzten Hausordnung pünktlich nachkommen, beson ders auch, selbst wenn sie der sub b. und o. angeführten Classe angehört, dennoch je nach den ihr beiwohnenden Fertigkeiten und Kenntnissen und je nach dem Bedürfnisse die Schwestern der Classe sub a. in ihren Functionen zu unterstützen. Jede Schwester muß sich erst einem Probehalbjahr unter werfen. Von den jetzt in der Anstalt lebenden sechs Schwestern ist nur eine Zahlschwester, von den übrigen fünf sind zwei für die Wirthschast, eine für wissenschaftlichen Unterricht, eine für Unterricht in weiblichen Arbeiten und eine im Kin dergarten beschäftigt. Außerdem wohnen noch in der Anstalt drei Lehrerinnen: eine für wissenschaftlichen Unterricht, eine für französische Sprache, eine für den Kindergarten, welche nicht als Schwestern ausgenommen sind. Ferner sind noch Lei der Anstalt angestellt (wohnen aber nicht in derselben) zwei Lehrer: einer für Religion, einer sür Rechnen und Na turwissenschaften; und sieben Lehrerinnen: drei sür Musik, zwei für Schneidern, eine für Sticken, eine für Zeichnen. In die Schule und Erziehungsanstalt wurden seit 1. Juli 1846 71 Mädchen ausgenommen, worunter 37 con- firmirte. Gegenwärtiger Bestand: 16 Ganzpensionairinnen (10 evnsirmirt), 6 Halbpensionairinnen, 15 Erlernen (4 confirmirt). Die Einkünfte des Vereins bestanden bis all. Sep tember 1850 in s) Vermächtnisse, Geschenke und Legale 1659 Thlr. 14 Ngr- — Pf. d) Beitrage der Mitglieder 1627 - 10 - — - o) Beiträge der Anstaltsschwestern 644 - 7 - — - ä) Einzahlungen der Zöglinge aller drei Classen 5954 - 3 - 8 - «) Einzahlungen der Kinder im Kindergarten 863 - — in Summe 10,748 Thlr. 4 Ngr. 8 Pf. Die laufenden Ausgaben betrugen dagegen 10,700 Thlr. Im verflossenen Jahre hat sich der Verein in die Noth- I. K. (4. Abonnement.) Wendigkeit versetzt gesehen, ein eigenes Haus nebst Garten anzukaufen. So lange nämlich die erforderlichen Lokalitäten nur ermiethet waren, konnte in der That durch eine Kündi gung der Miethe das ganze wohlthätige Unternehmen gefähr det werden; denn höchst problematisch mußte es erscheinen, ob in so kurzer Zeit dann ein Local zu finden sein würde, wel ches die erforderlichen Räumlichkeiten für die Schwestern und Lehrerinnen, die Pensionairinnen und Hörsale, sowie für den Kindergarten gewährt hätte. Der Verein erkaufte daher ein Haus nebst Garren (Ge- orgenstraße Nr. 6), welches ihm inclusive innerer Einrichtung circa 10,000 Thlr. kostete. Allerdings hat er dadurch eine Schuldenlast von fast 7000 Thlr. mit übernehmen müssen, deren Abzahlung seine erste und nächste Sorge sein muß. Es kann aber diese Abzahlung nicht oder nur sehr lang sam erfolgen, wenn ,die ohnehin spärlichen Mittel'nicht den Zwecken des Vereins entzogen werden sollen. Dies hat den Verein aber bewogen, sich mit einem Ge suche um Jntercession bei der Staatsregierung an die Stan- deversammlung zu wenden. Daß der Verein dieser Unter stützung eben so bedürftig als würdig ist, geht aus dem Oben- angeführten hervor. Es bleibt nur noch übrig, zu erörtern; ob es gerathen sei, eine Unterstützung aus Staatsmit teln zu befürworten. Fest durchdrungen ist die Deputation von dem Grund- ätze, daß die Unterstützung der Armen und Nothleidenden ediglich Gemeindesache sei und der Privatwohlthätigkeit an gehöre. Die Deputation verkennt auch keineswegs, daß leider chon allzusehr der Glaube und das Verlangen sich kund siebt, der Staat müsse überall eintreten, wo es fehlt und wo Hülfe Noth thut; die Deputation ist deshalb überzeugt, daß man sich hüten müsse, diesem Verlangen Vorschub zu leisten, durch unzeitige Unterstützung aus Staatskassen. Aber dennoch muß sie aus vollster Ueberzeugung das vorliegende Gesuch befürworten. Sie kann dies thun, weil —wie schon oben angeführt — es sich nicht handelt von einer gewöhnlichen Unterstützung Hülfsbedürftiger oder einer reinen Versorgungsanstalt. Wohl aber handelt es sich darum, die Existenz einer Anstalt zu sichern, welche sich zur Aufgabe macht, das gesammte weib- iche Geschlecht zu heben, dasselbe zurückzuführen zu seinem ursprünglichen Berufe: gesunde, tüchtige, brave und mora lische Staatsbürger zu erziehen. Nun, in der That^ wenn jemals dieses Streben dem Staate nützlich und nöthig ge-vesen, so ist es in der gegenwär tigen Zeit, deren Richtung, Neigung und Bildung zu vielen und gerechten Klagen Anlaß giebt. Unser Staats- und Volksleben kann nimmermehr gehoben und gebessert werden, bevor nicht Familie und Haus gehoben und gebessert worden. Denn die moralische Grundveste des Staates ist und bleibt das Haus. Des Hauses Tugenden sind die Grundbedingungen aller Volks tugend und Volks größe. Das Haus erzieht ja die kom menden Geschlechter, begründet die Hoffnungen der Zukunft, bedingt das Wohlergehen des Staates.' Wahrlich höchst treffend sagt ein allgemein gefeierter Mann: „Wohl nie ist ein Sohn mit Recht der Stolz der Seinen oder des Vaterlandes geworden, es sei denn, daß er auch Ursache hatte, stolz zu sein aufdie Treue seiner Mutter. 2
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