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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Vorbehalt des Antrages des Herrn Vicepräsidenten sein, der dahin geht, die Worte: „unablegliche sogenannte eiserne Ka pitale" aus der Paragraphe zu entfernen. Möge nun dieser Antrag des Herrn Vicepräsidenten angenommen oder abge lehnt werden, so glaube ich, würde der des Herrn v. Schön berg in keinem Falle als gefallen anzusehen sein, sondern es würde auf diesen Antrag unter allen Umständen noch eine Frage zu richten sein, und zwar wieder mit Vorbehalt der v. Heynitz'schen Sousamendements. Würde der v. Schön- berg'sche Antrag angenommen, so würde der des Herrn v. Friesen als gefallen anzusehen sein, hingegen würden in diesem Falle die v. Heynitz'schen Sousamendements zur Ab stimmung gelangen, und nur im Falle der v. Schön- berg'sche Antrag abgelehnt würde, wäre die Frage auf den v. Friesen'schen Antrag zu richten, und zwar ohne weitere Berücksichtigung der v. Heynitz'schen Sousamendements. Ich weiß nicht, ob gegen diese Modalität der Abstimmung etwas eingewendet werden will? Es scheint nicht so; ich werde also demgemäß verfahren. Der Antrag, wie ihn die Deputation vorschlägt, findet sich Seite 519 und lautet: „Erbpachtzinsen (Erbpachtcanones), Erbzinsen wirklicher Erbzinsgrundstücke, unablegliche so genannte eiserne Capital«, Allodificationsca- nones, Canones für Lehnspardone und sonstige lehnsh errliche Begnadigungen, und solche feste Geldgefälle, welche entweder auf Grund und Boden haften, oder von Gemeinden zu entrich ten sind, sind ablösbar, und leiden darauf die nachstehenden Bestimmungen Anwendung." Ich erkläre nochmals, daß mit Vorbehalt der eingebrachten An träge die Frage auf die Paragraphe gerichtet ist, und frage: ob die Kammer bezüglich der ß. 11a., wie sie von der Deputation vorgeschlagen ist, beizu stimmen gemeint ist?—Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich gehe nun über zu dem Anträge des Herrn Vicepräsidenten, als dem, der am weite sten greift, und frage: ob Sie nach diesem Anträge die Worte aus der soeben angenommenen Paragraphe: „unableg liche sogenannte eiserne Capitale" in Wegfall gebracht sehen wollen? — Mit 27 gegen 10 Stimmen Ja. Präsident v. Schönfels: Ich gehe weiter und richte die Frage auf den v. Schönberg'schen Antrag und zwar unter Vorbehalt der v. Heynitz'schen Sousamendements. Der Antrag des Herrn v. Schönberg geht dahin, am Schluffe der Paragraphe zu setzen: „eiserne Capitale, milden Stiftungen angehörend, sind unablösbar." Ich frage: ob die Kammer sich mit diesem Anträge einverstehen will? — Gegen 8 Stimmen Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe schon erwähnt, daß >die Frage mit Vorbehalt der v. Heynitz'schen Amendements gestellt worden ist. Diese beiden Amendements gehen dahin, 'einmal hinter den Worten „Capitale"zu setzen „undRenten," 1. K. (5. Abonnement.) und dann dahin, das Wort „milden" in Wegfall zu bringen« Es würde daher, wenn die beiden v. Heynitz'schen Amende ments Annahme finden sollten, der Antrag folgendermaaßen lauten: „eiserne Capitale und Renten,§ Stiftungen angehö rend, sind nicht ablösbar. v. Erdmannsdorf: Wäre es vielleicht dem Herrn Präsidenten gefällig, zwei Fragen aufL.die beiden Amende ments zu richten ? Denn ich wollte gegen das eine stimmen und mich für das andere erklären. Präsident v. Schönfels: Es war dies auch meine Ab sicht, es konnte auch nicht anders sein, denn es stehen diese beiden Amendements unabhängig neben einander. Der v. Schönberg'sche Antrag hat Annahme gefunden, ich gehe nun zur Fragestellung über die v. Heynitz'schenAmendements über. Herr v. Heynitz trägt darauf an, daß in dem Anträge des Herrn v. Schönberg nach dem WortH'„Capitale" gesetzt werden möge „und Renten," und ich frage: ob die Kam mer diesem Sousamendement des Herrn v. Heynitz beipflich- tet? — Gegen 9 Stimmen Nein. Präsident v. Schönfels: Ich richte nun die Frage aufdas zweite Amendement, welches dahin geht, das Wort „milde n" aus dem v. Schönberg'schen Anträge in Wegfall zu bringen, und ich frage: ob die Kammer in dieser Beziehung dem v. Heynitz'schen Amendement beizutreten gemeint ist? — Gegen 11 Stimmen Nein. Präsident». Schönfels: So sind denn beide v. Hey- nitz'sche Amendements abgelehnt, hingegen ist aber der v. Schönberg'sche Antrag angenommen worden. Der Antrag des Herrn v. Friesen kann somit nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden, denn er erledigt sich!! durch Annahme des v. Schönberg'schen Antrags. Ich frage nun noch: ob die Kammer gemeint ist, dieser §. 11s. in der be schlossenen Maaße beizustimmen? — Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: §.1l. Die Bestimmung des Ablösungsgesetzes vom 17. März 1832 §. 52 unter «., daß solche Geldgefälle, welche von Grund stücken zu gewissen Zeiten und nach im Voraus festbestimmtem Betrage zu entrichten sind, nur nach freier Vereinigung zwi schen dem Berechtigten und dem Verpflichteten abgelöst wer den können, wird hiermit aufgehoben. Der Bericht sagt hierzu Folgendes: ß.ii ist von der zweiten Kammer angenommen, jedoch am Ende der ersten Zeile hinter den Worten „vom 17. März 1832, §. 52 unter v." noch eingeschaltet worden: „und die hierauf bezüglichen in §. 2 des Gesetzes 8. vom 21. Juli 1846." Die Deputation empfiehlt der Kammer die,§. 11 mit der 31
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