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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Am Haufe erprobt sich der Mann! Denn wer im Hause und für das Haus nichts taugt, der taugt auch wahrlich nicht für die Volksgemeinde. Die Ehre und die Zucht des Hauses, die macht ein Volk stark und groß! —" Nun diese Ehre, diese Zucht des Hauses erstrebt der Verein zum Frauenschuhe. Der Staat ist daher in so hohem Grade dabei interessirt, daß dieses verdienstliche Wirken gedeihlichen Fortgang habe. Deshalb kann die Deputation aus vollster Ueberzeugung eine Unterstützung dieses Gesuches befür worten. Sie muß sogar das Gesuch befürworten, weil cs sich darum handelt, die Segnungen einer Anstalt zu erhalten, welche nach den richtigsten, praktischsten Principien Lehre rinnen und Erzieherinnen bildet. Der Staat verwendet alljährlich 17,530 Lhlr. für Her anbildung der Lehrer, aber nicht einen Groschen für Bildung von Lehrerinnen. Gleichwohl liegt es unbestritten in der Pflicht desselben, auch hierfür Sorge zu tragen. Es muß da her dem Staate nur sehr erwünscht sein, wenn er dieser Pflicht durch eine bloße Unterstützung genügen kann, statt auf eigene Hand und Kosten diesen wohlthätigen Zweck zu fördern. Die Deputation würde daher selbst eine größere Summe befürwortet haben. Es kann ihr natürlich nicht Herkommen, einen Antrag noch über das Petitum hinaus zu stellen, unterlassen kann sie aber nicht, darauf hinzuweisen, wie vortheilhaft der oft ge dachte Verein auch schon durch die Bescheidenheit seiner Bitte sich auszeichnet. Zuversichtlich hofft die Deputation auf einstimmige An nahme ihres Gutachtens, welches dahin geht: Die Kammer wolle im Vereine mit der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung für den „Verein zum Frauenschutz" eine den Bedürfnissen der Anstalt entsprechende, mindestens 500 Thlr. be tragende Beihülfe beantragen. Schließlich will die Deputation nicht unerwähnt lassen, daß die Mitglieder derselben Gebrauch gemacht von der zuvor kommenden Einladung der hochverdienten Vorsteherin und an deren Seite die Anstalt besichtigt haben. Musterhaft ist die den Vereinsstatuten beigedruckke Hausordnung, noch musterhafter aber deren Handhabung. Auch diese Anstalt „zeichnet sich durch ihre gesammte Einrich tung höchst vortheilhaft aus; einfach, zierlich und sauber, ge währt sie einen behaglichen Eindruck." Auch will die Depu tation nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, wie bescheiden der Verein sein Petitum gestellt. Secretair Starke: Als Mitglied des Ausschusses die ses Vereins für die Section Bautzen und Umgegend kann es mir in derThat nur zur größten Freude gereichen, alles das zu bestätigen, was im Berichte sowohl über den Zweck und die Einrichtung, als auch über die, ich darf wohl behaupten, be reits wirklich erfolgte segensreiche Wirksamkeit dieses Vereins gesagt worden ist. Hätte der Verein auch kein anderes Ver dienst, als daß er, wie sowohl im Berichte als auch noch mehr in den Statuten hervorgehoben ist, sich bestrebt, verwaisten Töchtern aus den gebildeten Ständen ein Asyl zu bieten, und auf Sicherung einer angemessenen selbstständigen Stellung für die sonst hülflosen Mädchen hinwirkt, einer Selbstständig keit, welcher nachzustreben die Zustande der Jetztzeit warnend mahnen, so würde schon dieserZweck, meines Bedünkens, hin reichend sein, um den Verein zu einer Unterstützung aus der Staatskasse für würdig zu halten. Allein ich fühle mich verpflichtet, noch besonders dankend und laut zu rühmen, daß der Verein auch die sich bis jetzt gestellten Zwecke auf das Treueste zu erfüllen sich angelegen sein läßt. Ich bin vor Kurzem durch den Drang der Verhältnisse genöthigt worden, in einem Gesuche auf dem Kammertische das Wohlwollen der Mitglieder der Kammer auf eine Familie hinzulenken, die durch den Verlust ihres Versorgers in die größteBedrängniß versetzt worden ist. Meine Bitte ist wenigstens zur Zeit nicht ganz unberücksichtigt geblieben. Der Zweck derselben bestand lediglich darin, durch eine wo möglich zu erringende, wenn auch mäßige Beihülfe, die Aufnahme wenigstens eines Kin des jenerFamilie in dieseAnstaltzu ermöglichen, und ich kann versichern, daß, wenn meine Bitte nur von einem etwas gün stigen Erfolge begleitet fein sollte, mir für diesen Fall von den Vorsteherinnen des Vereins mit zuvorkommendster Bereit willigkeit die Aufnahme dieses Kindes unter den billigsten Be dingungen in Aussicht gestellt worden ist. Dieses Umstandes erwähne ich lediglich aus dem Grunde, um hierdurch darzu- thun, daß dieser Verein auf keine Weise als nur ein localer Armenverein betrachtet werden darf, sondern daß er sich in seiner Wirksamkeit überdas ganzeLand verbreitet und gleiche Ebenbürtigkeit mit der Diaconiffenanstalt, die auch in dieser Kammer sich des Wohlwollens der Mitglieder erfreut hat, be anspruchen darf. Insoweit bin ich also auch vermögend, aus voller Ueberzeugung und mit Freuden mich der Deputation anzuschließen. Andererseits hätte ich gewünscht, daß von der geehrten Deputation ein Verfahren eingeleitet worden wäre, wie es wenigstens bei früher» Landtagen in ähnlichen Fällen beobachtet worden ist, nämlich daß zu den Berathungen die Mitglieder der zweiten Dcputationzugezogen worden wären. Es handelt sich nämlich um die Verwilligung einer Position, die in dem Budget nicht enthalten ist. Es ist auch kein Vor schlag von der Deputation darüber geschehen, aus welchem Departement diese Summe bestritten werden soll. In ähn lichen Fällen hat dann die Finanzdeputation allemal auf da zu von der Kammer erhaltene Veranlassung sich darüber gut achtlich ausgesprochen. Das läßt sich gegenwärtig nun nicht mehr ändern, doch würde, wenn der Antrag der Deputation genehmigt werden sollte, bei der Abstimmung zu gleicher Zeit das Departement benannt werden müssen, aus dessen Casse die beanspruchte Bewilligung verabreicht werden soll. Referent v. Erdmannsdorf: Ich erlaube mir, gleich auf diesen Vorwurf etwas zu entgegnen. Da die Deputation es nicht unternehmen konnte und auch nicht unternehmen durfte, einen so bestimmten Vorschlag einzubringen, so be stimmt sogleich den Fonds zu bezeichnen, aus welchem die Un terstützung gewährt werden solle, so hat sie auch unterlassen können und müssen, die geehrte Flnanzdeputation zu ihren
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