Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mit Hülse dieses Legates der beabsichtigte Zweck der Errichtung eines Lehrerinnenseminars nicht erreicht werden konnte. Es haben Verhandlungen darüber stattgefunden, aber man über zeugte sich, daß es nicht angemessen sei, eine Staatsunter- fiützung zu bewilligen, weil das Bedürfniß nicht vorhanden wäre, Lehrerinnen in größerer Masse zu bilden, und einen -ähnlichen Zweck verfolgt doch die jetzt fragliche Anstalt. Hierzu kommt noch, daß — Sie verzeihen, daß ich noch eine rein Praktische Bemerkung mache, — der Zweck, den derartige An- -statten verfolgen, durch den Umstand stets gefährdet wird, daß man den Lehrerinnen nicht zeitlebens Ehelosigkeit auferlegen kann, daß sie sich verheirathen unddaßmitihrerVerheirathung -der ganze bei ihrer Ausbildung gehegte Zweck wegfällt. Es wird also immer ein Theil des beabsichtigten Zweckes wenig- -stens wieder verloren gehen. Der Grund, den ein Redner vor mir daraus entlehnte, daß überhaupt das Gedeihen eines Staates wesentlich auch von der Sorgsamkeit der Mütter und Erzieherinnen abhänge, ist allerdings ein im Allgemeinen sehr triftiger und richtiger Grund, beweist aber zu viel, denn er mürbe sich überhaupt auf die Heranbildung des ganzen kom menden Geschlechts beziehen, aber nicht blos auf die hier frag lichen einzelnen Anstalten. Bekennen muß ich übrigens auch eben so allgemein, daß ich von öffentlichen weiblichen Erzie hungsanstalten in der Regel nicht viel halte. Das Haus ist der Ort, wo die Mädchen und Mütter gebildet werden. So rühmlich also auch vielleicht allerdings nur durch die vorzüg lichen Eigenschaften, die vorzügliche Begabung und Thätigkeit einzelner Frauen hier und da solche gedeihliche öffentliche Er ziehungsanstalten entstehen könnten, eben so wenig kann ich Loch im Allgemeinen anerkennen, daß die Unterstützung öf fentlicher weiblicher Erziehungsanstalten Staatssache werden dürfe. Bemerkt ist bereits worden, daß die hier gewünschten LOO Thaler nur für das hiesige Erziehungsinstitut des Ver eins erbeten werden, also einen localen Zweckverfolgen. Es ist diese Erziehungsanstalt des Vereins die einzige, die besteht, mnd die Wirksamkeit des Vereins ist also in einem weitern Bereiche noch nicht bemerkbar. Wollte man aber deshalb schon annehmen, daß der Verein seine Thätigkeit über größere Bezirke erstrecke, weil auch auswärtige Schülerinnen ausge nommen werden, so findet freilich dasselbe Verhältniß bei allen andern Erziehungsanstalten ebenfalls statt. Ich möchte auch kaum glauben, daß durch die Gewährung der jetzigen beschei denen Bitte des Vereins der Zweck wirklich erreicht werde. -Entweder die 500 Thaler sind zu wenig, um die Schuld von 7000 Thaler, die auf dem Grundstücke des Vereins liegt und für deren Abzahlung diese Summe, verwendet werden soll, ab zutragen, oder sie sind zu viel, indem der Zweck dadurch doch nicht erreicht wird. Möge also bei einer abfälligen Ent schließung dieser oder der jenseitigen Kammer der Eifer der verehrungswürdigen Frauen, die dieser Anstalt vorstehen, nicht erkalten; aber allerdings nach meiner Ansicht liegt das Verhältniß nicht so, daß eine Staatsunterstützung alsgerecht- sertigt angesehen werden könnte. Möge der Hinblick auf an dere Privatwohlthätigkeitsanstalten, die unter gleich schwie rigen Verhältnissen entstanden sind, den Muth der Unterneh merinnen stärken. Ich führe beispielsweise nur wieder die Gesellschaft zu Rath und Khat an, die im Verlaufe von 25 Jahren lediglich durch Privatwohlthatigkeit und ohne Unter stützung des Staates jetzt im Besitze eines Kapitals von über 50,000 Thaler sich befindet. Man sieht also, wo wirklich reger Eifer einen guten Zweck verfolgt, da finden sich auch die Mit tel und die Kraft dazu, auch ohne Staatsunterstützung. Prinz Johann: Auf die Gefahr hin, für kalt und un galant gehalten zu werden, muß ich mich der Ansicht des letz ten Sprechers in der Hauptsache anschließen. Ich erkenne und theile vollkommen die vortrefflichen Grundsätze, die im Deputationsberichte niedergelegt worden sind, ich bezweifle nicht die nützlichen Zwecke des Vereins, ich bezweifle nicht, daß sie auch zum Theil erreicht werden: das kann mich aber nicht bestimmen, für die Verwendung von Staatsmitteln für diese Sache zu votirep- Schon bei einer kürzlich vorgeköm- menen Gelegenheit erwähnte der damals anwesendeHerrMi nister des Innern, daß es überhaupt wohl bedenklich sei, wenn der Staat sich vorzeitig in die Angelegenheiten von Privat- wohlthätkgkeitsvereinen mische, es wäre vielmehr zu wün schen, daß diese Vereine möglichst sich anstrengten, aufeignen Füßen zu stehen. Ich habe damals für den Antrag der De putation gestimmt, welcher die Unterstützung des Diaconissen- vereins verlangte, muß aber bekennen, daß mich schon damals die Aeußerung des Herrn Ministers bedenklich gemacht hat. Indessen war zwischen jenem und dem gegenwärtigen Falle ein großer Unterschied, der Diaconissenverein befriedigt ein als dringend anerkanntes Bedürfniß, er besteht seit mehreren Jahren und hat sich bewährt; die Zwecke des Vereins hinge gen, der heute in Frage kommt, sind mir theils noch nicht so- klar, wie die Zwecke des Diaconissenvereins, theils kann ich auch nicht behaupten, daß sie sich in dieser Maaße bewährt haben. Ich denke in solchen Fällen wie Gamaliel: Ist ein Institut von Gott, so wird es sich selbst erhalten, ist es aber nicht der Fall, so thut man auch besser, nicht vorzeitig aus Staatsmitteln Beihülfe zu gewahren. Noch will ich mir erlauben, einen Gesichtspunkt noch besonders geltend zu machen. Es gehört nämlich keine prophetische Gabe dazu, das Schicksal des Antrags und Beschlusses der ersten Kam mer, wenn er heute stattsinden sollte, in einem anderen Saale vorauszusehen, nämlich das Schicksal der Verwerfung, und wir thun daher etwas ganz Ueberflüssiges, wenn wir diesen Antrag stellen. v. Nostitz-Wallwitz: Es würde ungerecht und unbil lig erscheinen, wenn hier der gefallenen Aeußerung Niemand entgegenträte, die heute über die sächsischen Hausfrauen ge- than worden ist. Ich widerspreche ihr vollkommen; ich glaube im Gegentheil, daß die große Mehtzahl der Frauen ihre Pflichten vollkommen erfüllt und mit Recht die Aner-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder