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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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lung. Ich erlaube mir daher, ehe ich einen Antrag darauf stelle, die Anfrage, aus welchem Grunde das Gehör nicht mit unter diesen Gebrechen begriffen ist? Referent Prinz Johann: Ich kann darüber keine Aus kunft geben; das steht schon in dem früheren Gesetze, es kann aber sein, daß man vielleicht darauf Rücksicht genommen hat, daß das Gehör nicht in Folge von Verwundungen verloren geht. Es geht in den Militairdiensten bei der Artillerie auch im Frieden verloren beim Hören des Geschützdonners, aber es gehört nicht zu diesen Kategorien. Jndeß wenn ein Antrag der Art eingebracht wird, so werde ich mich dem nicht ent- gegcnstellcn. v. Erdmannsdorf: Ich werde mir unter den Umstän den erlauben, den Antrag einzubringen, daß nach dem Worte „Sprache" noch hinzugesetzt werde: „das Gehör". Es ist unlaugbar, daß der Verlust des Gehörs für das Fortkommen ungemein hinderlich ist; denn wer wird einen Diener, Arbei ter, Knecht, Kutscher haben wollen, der nicht hört? — Hat der Mann im Dienste des Vaterlandes sich dieses Gebrechen zugezogen, so wird es eine Harte sein, wenn man ihn hier ausschließen wollte. Ich beantrage daher, daß der Verlust des Gehörs mit ausgenommen werde. Soll.ich diesen Antrag schriftlich einbringen? Präsident v. Schönfels: Nein, es ist das nicht nöthig, ich werde suchen, ihn im Gedächtniß zu behalten. Herr v. Erdmannsdorf trägt darauf an, es möchte in tz. 14 hinter dem Worte „Sprache" noch eingefügt werden: „dasGehör", und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie diesen Antrag zu unterstützen gemeint ist? — Geschieht zahlreich. Präsident v. Schönfels: Es würde sich nun die Dis- cussion mit auf diesen Antrag zu erstrecken haben. Staatsminister Rabenhorst: Es dürfte doch der Gegen stand etwas bedenklich sein, denn der Verlust des Gehörs dürfte sehr selten in Folge der Verwundung stattflnden, und findet er statt, so ist dieVerwundung an sich schon fehrschwer. Was das Beispiel betrifft, welches Se. Königliche Hoheit anführten, daß dieser Fall auch beim Militairdienst in Frie denszeiten eintreten könne, so habe ich zu bemerken, daß mehr nur Schwerhörigkeit daraus hervorgeht, aber nicht völlige Taubheit. VicepräsidentGottschald: Ich kann mich für diesen Antrag nicht erklären, denn es ist bei der Berathung des Gesetzes der Grund vorzüglich darin gesucht worden, daß es medicinisch sehr schwer zu ermitteln sei, ob das Gehör in Folge derDienstleistung oder auf andereWeise verloren gegangen ist. v. Nostitz-Wallwitz: Ich verzichte auf's Wort, weil der Herr Bicepräsident ganz Dasselbe gesagt hat, was ich sagen wollte. Es ist nicht zu läugnen, daß bei der damaligen Be stimmung ausdrücklich darauf Rücksicht genommen worden I. K. ist, weil es für die Aerzte ungemein schwer ist zu beurtheilen, ob es Verstellung sei, oder aus welcher Ursache überhaupt das Gehör verloren gegangen sei. Präsident v. Schön fels: Es scheint Niemand weiter hinsichtlich der §. 14 das Wort zu ergreifen .... v. Nostitz-Wallwitz: Ich werde nochmals ums Wort bitten, indem ich nur über den Antrag gesprochen habe. Präsident v. Schönfels: Die Discussion über §. 14 und den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorf steht noch offen. v. Nostitz-Wallwitz: Ich werde zwar dem Deputa tionsberichte und dem Gesetzentwürfe auch bei dieser Para- graphe beistimmen; allein bemerken muß ich allerdings, daß diese hier vorgeschlagenen Pensionen so heraufgeschraubt worden sind, daß außer in England in keiner Armee Europas gerade für diejenigen, die hier bestimmt sind, so hohe Pensio nen vermittelt sind, als bei uns. Ich gönne sie ihnen; aber die Chargen mögen es auch nicht vergessen und mögen durch ihre Dienstleistungen dafür dankbar sein. Kommt cs zu ei nem Feldzuge, so werden die Unterstützungen für Weiber und Kinder zu einem unsäglichen Mehraufwande Veranlassung geben, die nicht mit einem Jahre aufhören, sondern sich auf viele Jahre forterstrecken. Präsidentv. Schönfels: Es hat der Herr Secretair v. Polenz das Wort. Secretair v. Polenz: So sehr ich auch mit der Ansicht des Herrn v. Nostitz-Wallwitz darüber übereinstimme, daß durch die Bestimmung, wie sie jetzt vorgetragen wurde, eine Erhöhung der Pensionslast eintreten könne, so erkenne ich doch an, daß ich solche mit wahrer Freude begrüßte. Ich habe nur zu sehr in einer langen Wirksamkeit gefunden, wie übel die armen Leute daran sind, wenn ihnen eine geringere Pension zugewicsen wurde, wenn ein Unteroffizier mit einer monatlichen Pension von 6,7 oder höchstens 8Lhalerndurch kommen soll. Ich habe dies öfters kaum zu begreifen ver mocht, und hauptsächlich aus diesem Umstande mag das Zu drängen der Unteroffiziere zu Civilanstellungen und Civil- staatsbedienungen Herkommen. Dieses Drängen der Unter offiziere nach Civilstaatsdienerstellen ist so groß, daß man sich kaum vor demselben zu lassen weiß. Insbesondere suchen entlassene Unteroffiziere, die mit einem Gehalte von 6 — 8 Lhalern verabschiedetsind, zu irgend einerStelle zu gelangen, und der Grund davon ist der, daß sie nicht im Stande sind, mit solchen kleinen Pensionen auszukommen. Ich bekenne daher, daß ich mit wahrer Freude der diesfallsigen Erhöhung beistimme, die mir die Hoffnung giebt, daß vielleicht künftig hin dergleichen Gesuche sich in etwas vermindern werden. v. Nostitz-Wallwitz: Da ich mit der Deputation stimme, so habe ich diese Bemerkung vorzugsweise deshalb gemacht, weil man in der jenseitigen Kammer die Scala für die Pensionirung der Offiziere herabgesetzt hat. Wenn irgend Jemand die Scala selbst, wie sie hier von uns genehmigt oder 36*
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