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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident v. Schvrifels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand bezüglich dieses Lheils des Berichts zu sprechen wünscht. Es scheint nicht so, ich werde daher sogleich zur Fragstellung übergehen. Die Deputation rath uns an, zu den auf Seite 272 des Berichts angegebenen Zwecken 37,025 Khlr. 18 Ngr. 9 Pf. zu bewilligen. Sind Sie hierin mit der Deputation einverstanden? — Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister Löhr: liebergehend zu den vorgeschlagenen PostulütSerhöhun- gen, so wurde zu 1 die Staatsregiernng bei Berechnung der zu Verbesserung des Einkommens der E-lementarschUllehrer mehr geforderten 33,AZO LhaLer von der Absicht geleitet, den Mimmalgehalt der ständigen Lehrer, welche weniger als 50 Kinder unter richten, auf!50Lhaler, und denjenigen der übrigen ständigen Lehrer auf 200 Lhalerzu erhöhen. Nachdem iudeß später mittels königlichen Decrets vom 18. December 1850 nsch der Gesetzentwurf, einige Abän derungen und Zusätzezum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend, an die Kammern gelangt und in diesen dessen Be- rathung nunmehr in der Hauptsache beendigt ist, so werden lediglich die dort gefaßten Beschlüsse bei Ermittelung des zu dem gedachten Zwecke erforderlichen Geldbedarfs als Anhalt zu dienen haben. Die geehrte erste Kammer erinnert sich nun, daß bei der Werathung jenes Gesetzentwurfs in der fraglichen Beziehung beide Kammern mit der Staatsregierung dahin sich vereinigt haben, daß das Einkommen ständiger Lehrer, welche die Zahl von 60 Kindern unterrichten, in der Regel nicht unter 140Zhaler betragen, und nach einer vom erfüllten 25. Lebensjahre des Lehrers zu rechnenden Dienstzeit von 5 Jahren bis auf 160 Lhlr. " Id " " " Idd " ,,15 // /, /, 220 „ sowie der Gehalt ständiger Lehrer an Schulen von weniger als 60 Kindern in den angegebenen drei Stadien ihrer Dienstzeit auf 130, 140 und 150 Lhaler erhöht werden soll. Es ist daher gegenwärtig anstatt des ursprünglichen Mehrpostulats aä l diejenige Summe in Frage, welche zur Ausführung dieses letztgedachten Beschlusses zu bewilligen sein wird. Zur Ermittelung und Feststellung dieser Summe hat das königlicheMinisterium des Cultus und öffentlichen Unter richts ein specielles Verzeichniß sämmtlicher Schulstellen des Landes anfertigen lassen und der Deputation mitgetheilt, in welchem außer den Geburtsjahren der Lehrer das gegenwär tige Einkommen jeder einzelnen Stelle angegeben und bezie hentlich für jede derselben der zur Erfüllung des nach den vorerwähnten Grundsätzen zu Normirenden Gehaltes der malen erforderliche Geldbetrag ausgeworfen ist. Es beläuft sich die diesfallsige Gesammtsumme auf überhaupt 37,909 Lhaler, wovon I. L. d 12,061 Thlr. für den Krcisdirectionsbezirk Dresden, 8,278 „ „ „ „ Leipzig, 13,422 „ „ „ „ Zwickau, 4,148 „ „ „ „ Bautzen uts. erforderlich sind. Aus den in dem Nachberichte der jensei tigen Finanzdeputation (Beil, zur III. Abthl. Bd. 2. S. 576) angegebenen Gründen wird sich indeß jener Betrag noch um etwas vermindern, und hofft die Staatsregierung mit einer Summe von jährlich 36,000 Lhaler auszukommen. Dieselbe hat daher auf diesen Betrag das unter 1 erwähnte ursprüng liche Mehrpostulat an 33,500 Lhaler abge.ändert, und, da sie die nach obigem Beschlüsse den Lehrern zustehenden Zulagen und Gehaltserhöhungen nicht erst von der Publikation des betreffenden Gesetzes, sondern vom Anfänge des dritten JahreL- der laufenden Finanzperiode, also vom 1. Januar 1851 an,' gewahren zu lassen beabsichtigt, nunmehr zur Ausführung des neuen Gesetzes für das Jahr 1851 36,000 Khaler, mit 12,000 Khaler auf jedes der drei Jahre der laufenden Finanz periode vertheilt, zur Bewilligung der Kammern gestellt. Nachdem nicht nur in dem Berichte über den mehrer wähnten Gesetzentwurf, sondern auch bei der ständischen Be- rathung des ersteren das Bedürfniß einer Verbesserung der pecuniären Lage der Volksschullehrer allseitige Anerkennung gefunden hat, so kann die Deputation die Absicht der Staats regierung, den Lehrern die Vortheile des neuenGesetzes sofort und schon vom Anfänge dieses Jahres an zuflicßen zu lassen, nur gutheißen. Ebenso erscheint es zweifellos, daß hierzu der Staatsregierung die erforderlichen Geldmittel bewilligt werden müssen, da für die zu gewährenden Gehaltserhöhun gen die Staatscasse nach den Beschlüssen beider Kammern einstehen soll. Es entsteht daher nur die Frage, ob die für diesen Zweck postulirten 36,000 Lhaler jährlich wirklich erforderlich sind? Die jenseitige Deputation hat diese Summe aus den in ihrem Nachberkchte Seite 577 angegebenen Gründen auf 33,000 Lhaler herabgestellt, und es ist auch nur letztere von der zwei ten Kammer genehmigt worden, ohne daß indeß, wie man ausdrücklich hervorheben muß, der Herr Negierungscommissar hiergegen irgend einen Einwand erhoben hat. Kann nun auch die Finanzdeputation der ersten Kammer auf die im jen seitigen Berichte für diese Herabstellung unter Anderm gel tend gemachte Beibehaltung des Communalprincips ein er hebliches Gewicht nicht legen, weil gegen das Letztere die erste Kammer sich ausdrücklich ausgesprochen hat, so läßt sich doch nicht bezweifeln, daß die nach obiger Berechnung der Staats regierung zur Erhöhung der Lehrergehalte erforderliche Summe sich wesentlich vermindern wird, weil bei derselben diejenigen Stellen, in deren Schulen unter 60 Kin der unterrichtet werden, nicht in Abzug gebracht worden sind, und eben so wenig b) diejenigen Zulagen in Abrechnung sich bringen lie ßen, welche hier und da ohne Zuthun der Staats casse aus Kirchenärarien oder andern hierzu geeig neten Stiftungsfonds bestritten werden können; o) weil ferner, wenn es auch nicht zu wünschen ist, der Fall eintreten kann, daß einzelnen Lehrern wegen tadelnswcrther Aufführung und unbefriedigender Leistungen die Zulage abgesprochen werden muß; ö) weil weiter nach den seitherigen Erfahrungen die Schulamtscandidaten schon mit dem 20., 21. und 38»
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