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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Referent) v. Erdmannsdorf: Es sind allerdings, meine Herren, einige Angriffe aus das Deputationsgutachten gemacht worden, welche mich in die Nothwendigkeit versetzen, sie zu widerlegen; gestatten Sie mir, denselben in chronolo gischer Ordnung zu folgen. Wenn der Herr Regierungsrath v. Zehmen zuvörderst hervorhob, daß es gefährlich sei, das Princip aufzustellen, Privatwohlthätigkeitsunternehmungen aus Staatskassen zu unterstützen, so muß ich fürs Erste den Ausdruck „Privatwohlthätigkeitsunternehmungen" de- preciren. Es handelt sich hier, wie der Bericht schon darge- than hat, nicht um eine Versorgungs-, nicht um eine reine Wohlthätigkeitsanstalt, sondern es sind, wie ebenfalls derBe- richt darlegt, ganz andere Principien, welche der Verein ver folgt. Wenn überhaupt von dem geehrten Sprecher, den ich soeben nannte, das Princip gefährlich genannt wurde, aus Staatskassen Unterstützungen für derartige Sachen zu bewil ligen, so will ich nicht in Abrede stellen, meine Herren, daß das die Deputation wohl gefühlt hat, sie hat es auch ausge sprochen, und ich wundere mich um so mehr, daß gerade der geehrte Sprecher der vierten Deputation diesen Vorwurf macht, da er es gewesen ist, der den Bericht der dritten Depu tation mit unterschrieben hat, den Bericht nämlich, der diesem Principe in der Kammer erst Bahn gebrochen hat. Die vierte Deputation, meine Herren, hätte geglaubt ihrer Pflicht nicht Zu genügen, wenn sie diesem Verein, der jedenfalls eben so wohlthätig ist und ihrer Befürwortung übergeben war, nicht eben so eisrig und aus vollster Ueberzeugung das Wort hätte reden wollen, wie die dritte Deputation es in dem ihrigen ge- than hat. Wenn Herr v. Zehmen zwei Bedingungen auf stellte, welche er für unabweislich hält, wenn eine Unter stützung aus Staatsmitteln eintreten soll, nämlich die Be dingung, daß der Verein bereits bestehe und eine Wirksamkeit desselben vorliege, und die zweiteBedingung, daß er nicht rein locale Zwecke verfolge, so acceptire ich diese beiden Beding ungen bestens und bin der festen Ueberzeugung, daß, eben weil diese Erfordernisse dem Frauenschutze zur Seite stehen, die De putation eine Unterstützung hat befürworten können. Der Verein besteht bereits seit fünf Jahren, es liegt die Wirksam keit desselben klar zu Tage, sie hat auch sowohl in diesem Saale als auch im öffentlichen Leben hinlängliche Anerken nung gefunden. Der Verein verfolgt durchaus nicht locale Zwecke, wie es auch heute mehrere Sprecher bestätigt haben. Wenn der geehrte Sprecher meint, der Hauptnutzen dieses Instituts, daß es Lehrerinnen und Erzieherinnen bilde, werde dadurch illusorisch, daß man das Cölibat nicht einführen könne, so muß ich darauf entgegnen: allerdings, meine Her ren, das kann man nicht; aber sind gute Lehrerinnen und Er zieherinnen gebildet, so werden sie, wenn sie sich einmal diesem Berufe ergeben und denselben mit Erfolg betrieben haben, (Beispiele davon sind nicht selten,) so werden sie selbst ver- heirathet Erzieherinnen und Vorsteherinnen von Instituten bleiben. Uebrigens wenn der geehrte Sprecher meinte, er halte nicht viel von der Erziehung der Lehrerinnen, das Haus sei es wohl hauptsächlich, wo die Erziehung des weiblichen Geschlechtes erfolgen müsse: nun wohl, meine Herren, das unterschreibe ich und die Deputation wörtlich, das ist eben eins der wichtigsten Principien, von denen der Verein ausgehtt Es sind, wie der Bericht anführt, seit seiner Wirksamkeit 71 Mädchen entlassen worden und davon nur fünf Lehre rinnen; die Haupttendenz blecht immer die, gute Haus frauen und Mütter zu bilden. Wenn' der geehrte Abge ordnete meint, das Petitum von 500 Thalern sei zu gering, es werde dem Zwecke nicht genügen, es wäre zu wenig: nun wohl, meine Herren, will der geehrte Abgeordnete mehr bewilligen, so hat dieDeputation nichts dagegen, und ich bin auch überzeugt, das Direktorium des Vereins zum Frauenschutz wird auch nichts dagegen haben. Also diesem Uebelstande wäre sehr leicht abgeholfen. Wenn ferner Se. Königliche Hoheit eine Parallele zogen zwischen der Bewil ligung für die Diaconkffenanstalt und zwischen der für den von uns in Schutz genommenen Verein, so sei es fern von mir, meine Herren, diese Parallele weiter zu verfolgen. Es sind beide Vereine jedenfalls hoch achtbar; beide Vereine sind solche, die ausgezeichnete Principien sich zum Grunde gelegt haben, die ausgezeichnete Zwecke verfolgen und bereits aus gezeichnete Resultate erzielt haben. Lassen Sie'uns also dar über nicht rechten und streiten, welcher von diesen ausgezeich neten Vereinen der ausgezeichnetere ist. Ich glaube nur darauf aufmerksam machen zu müssen, daß das wohl nicht ganz stichhaltig zu sein scheint, was der erlauchte Sprecher anführte, daß ein wahrhaft gefühltes Bedürfniß bei dem Diaconiffen- vereine vorherrsche, bei dem von uns befürworteten aber nicht. Wahrhaft gefühlt ist das Bedürfniß, welchem sich der Diaconissenverein hingiebt, aber wahrscheinlich gewiß nicht mehr als das, dem sich der Verein zum Frauenschutze hingiebt. Gewiß ist die Hebung des gesammten weiblichen Geschlechtes ein mindestens eben so allgemein gefühltes Be dürfniß, als die Heranbildung tüchtiger Krankenpflegerin nen. Wenn Se. Königliche Hoheit darin einen Grund suchen, dem Diaconissenverein etwas bewilligen zu können und hem unsrigen nicht, daß der Diaconissenverein länger bestehe, so muß ich allerdings zugeben, der Verein zum Frauenschutz besteht erst seit 5—6 Jahren, also kürzere Zeit als der Diaco- nissenverein; indeß auch dieser Fehler, daß der Verein noch zu jung ist, wird mit jedem Tage verbessert, der Verein wird von Tag zu Tag älter werden, und wir werden doch nicht die Höhe der Unterstützung nach der Zahl der Jahre bemessen wollen? Aber auch selbst wenn dies geschehen sollte, so würde das Exempel nicht zu unserem Nachtheile ausfallen, denn Sie habendemDiaconissenvereineine fortlaufende Unter stützung gewährt, es ist also gewiß dabei dem längeren Be stehen Rechnung getragen worden. Wir werden uns schon freuen, wenn Sie dem Vereine zum Frauenschutz nur ein für allemal 500 Thaler gewähren. Wenn Se. Königliche Hoheit hauptsächlich einen Grund darin gegen die Bewil ligung fand, daß er sagte, wenn der Verein von Gott sei, so
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